IMHO ist ein Gutschein unbegrenzt gültig, wenn nicht draufsteht "Gültig bis XXX"
Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)
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IMHO gab es doch vor einiger Zeit mal ein Gerichtsurteil, wonach Klauseln wie "Gültig bis XXX" nicht erlaubt sind. Ich meine mich zu erinnern, dass Gutscheine unbegrenzt (auf jeden Fall mehrere Jahre) gültig sein müssen.
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Original geschrieben von Smover
IMHO ist ein Gutschein unbegrenzt gültig, wenn nicht draufsteht "Gültig bis XXX"Ich habe mal gehört, selbst wenn es drauf steht, ist er unbegrenzt gültig, denn das darf eigentlich nicht drauf stehen.
Kann aber auch sein das ich mich irre.
Gruß
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Zitat
Original geschrieben von aikoN_Nokia
Ich habe mal gehört, selbst wenn es drauf steht, ist er unbegrenzt gültig, denn das darf eigentlich nicht drauf stehen.Kann aber auch sein das ich mich irre.
Gruß
du hast recht, gutscheine sind nicht zeitlich befristet. auch wenn ein datum drauf steht, welches als ablaufdatum gelten soll.
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Wenn man als Deutscher ins Ausland - konkret Österreich - zieht, was für einen Ausweis bekommt man und welche Adresse wird dort drauf vermerkt sein? Muss man sich in Deutschland abmelden oder reicht einzig die Anmeldung am (ausländischen!) Wohnort?
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Wenn man als Deutscher ins Ausland - konkret Österreich - zieht, was für einen Ausweis bekommt man und welche Adresse wird dort drauf vermerkt sein?
Wenn du alle Wohnsitze in D aufgibst, dann wird dein Personalausweis eingezogen bzw. ungültig. Du bekommst dann einen Reisepass - in dem steht ja bekanntlich sowieso keine Adresse (womit der zweite Teil deiner Frage beantwortet wäre).ZitatMuss man sich in Deutschland abmelden oder reicht einzig die Anmeldung am (ausländischen!) Wohnort?
Wieso soll eigentlich allein die Anmeldung in Österreich genügen? Natürlich mußt du dich in D abmelden. Woher sollen denn die Behörden wissen, daß du in Österreich nicht vielleicht nur einen zusätzlichen Wohnsitz haben möchtest.Viele Grüße!
J -
Zitat
Original geschrieben von b.scheuert
du hast recht, gutscheine sind nicht zeitlich befristet. auch wenn ein datum drauf steht, welches als ablaufdatum gelten soll.Könnte man das mal mit einer Quelle belegt bekommen?
Meinem Vater sind gerade Karstadt-Gutscheine für rund 60 EUR abgelaufen, wäre ja schön wenn das Ablaufdatum nicht gelten würde. Wobei ich mich dann frage, ob Firmen einfach unbegrenzt Rückstellungen dafür bilden müssen - aber das geht dann wohl über den Kleinkram hinaus.. -
Zitat
Wieso soll eigentlich allein die Anmeldung in Österreich genügen? Natürlich mußt du dich in D abmelden. Woher sollen denn die Behörden wissen, daß du in Österreich nicht vielleicht nur einen zusätzlichen Wohnsitz haben möchtest.
Klar soweit, in welcher Reihenfolge muss das denn stattfinden? Nicht, dass man weit pendeln muss und jeweils die gegenüberliegenden Bescheinigungen vorzeigen muss. Reicht es also, wenn man in Deutschland sagt, dass man an folgende (...) Adresse zieht und dann in Österreich die Abmeldung vorzeigt?! -
Zitat
Original geschrieben von xoduz
Könnte man das mal mit einer Quelle belegt bekommen?
Meinem Vater sind gerade Karstadt-Gutscheine für rund 60 EUR abgelaufen, wäre ja schön wenn das Ablaufdatum nicht gelten würde. Wobei ich mich dann frage, ob Firmen einfach unbegrenzt Rückstellungen dafür bilden müssen - aber das geht dann wohl über den Kleinkram hinaus..Wikipedia (Achtung: Geheimtipp) sagt dazu: Klick
Es wird in diesem Eintrag Bezug genommen auf ein Urteil des Landgerichts München gegen Amazon: Klack
Kurz: Begrenzt ja, aber länger als das üblicherweise gerne von Geschäften gewählte eine Jahr, nämlich in der Regel drei Jahre.
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Zitat
Original geschrieben von TheBastian
Klar soweit, in welcher Reihenfolge muss das denn stattfinden? Nicht, dass man weit pendeln muss und jeweils die gegenüberliegenden Bescheinigungen vorzeigen muss. Reicht es also, wenn man in Deutschland sagt, dass man an folgende (...) Adresse zieht und dann in Österreich die Abmeldung vorzeigt?!
Die Reihenfolge ist egal. Weder bei der Abmeldung in D brauchst irgendeine Bescheinigung aus Ö, noch brauchst du bei der Anmeldung in Ö eine Abmeldebescheinigung aus D. Auf dem Einwohnermeldeamt in D sagst du, daß du deinen Wohnsitz in D aufgibst wegen Wegzug ins Ausland. Die Angabe oder der Nachweis des neuen Wohnsitzes ist nicht notwendig. Das wars dann. Da kommen keine weiteren Fragen, du bekommst eine Abmeldebescheinigung und fertig. Auf dem Amt in Ö meldest du dich dann einfach unter deiner österreichischen Adresse an. Für den Zeitraum dazwischen bist du ofW - ohne festen Wohnsitz.
Andersrum gehts auch - dann entsteht jedoch kein ofW-"Loch".Viele Grüße!
J
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