Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)
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gibt es eigentlich eine frist, innerhalb der ich verpflichtet bin, meine änderung der Anschrift den Meldebhörden anzuzeigen ? zum beispiel wenn ich von zu hause ausziehe, muss ich dann sofort dem einwohnermeldeamt bescheid sagen ?
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Zitat
Original geschrieben von Mcbane
gibt es eigentlich eine frist, innerhalb der ich verpflichtet bin, meine änderung der Anschrift den Meldebhörden anzuzeigen ? zum beispiel wenn ich von zu hause ausziehe, muss ich dann sofort dem einwohnermeldeamt bescheid sagen ?Keine exakte Antwort!
Das ist von Amt zu Amt unterschiedlich geregelt. Wenn man sich zu spät meldet, kostet das richtig Strafe.
Einige Ämter verlangen aber keine Mietverträge. -
Jein. Du musst es innerhalb von 3 Monaten (?) tun, danach könnte eine Strafgebühr anfallen, das ist aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
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Zitat
Original geschrieben von tOmAtEl
Jein. Du musst es innerhalb von 3 Monaten (?) tun, danach könnte eine Strafgebühr anfallen, das ist aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.Das mit den 3 Monaten gilt AFAIK für die Auto-Ummeldung...
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Zitat
Original geschrieben von tOmAtEl
http://www.reichelt.deAuch schon durchsucht, aber nur welche zum Auflöten gefunden. Wo sind die denn genau versteckt?
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Das scheint wohl Ländersache zu sein.
Hier die entsprechende Stelle aus dem Meldegesetz fürs Saarland:Zitat§ 13 (Fn 9)
Allgemeine Meldepflichten(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.
(3) Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmungen umfaßt, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
(4) Neugeborene, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere als die Wohnung der Eltern oder Mutter aufgenommen werden.
Weils so schön passt: Was passiert, wenn man es nicht tut? Ich wohne jetzt seit Oktober in Dresden, habe mich aber noch nicht angemeldet
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ich habe mich nach 2 Jahren München umgemeldet (halbes Jahr nachdem ich innerhalb der Stadt umgezogen bin und Post wg. Zweitwohnungssteuer bekam).
Auto ist auch jetzt noch auf alten Wohnsitz angemeldet.
Da ich am alten Wohnsitz noch nen Briefkasten hab und somit an eventuelle Post komme ist das alles kein Problem.
Beim anmelden damals hat auch niemand interessiert wie lange ich wirklich schon in München wohne.
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habe nen vertrag bei t-mobile, der im april 2009 ausläuft.
kann ich dann ohne probleme die nummer wieder zu einer prepaid-karte umwandeln? wenn ja: wann und wie?grüße
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Mal ne Frage, da aus aktuellem Anlass.
Was passiert eigentlich, wenn bei den Landtagswahlen die "sonstigen" über 5 % kommen, ziehen dann "sonstige" in den Landtag ein, oder ändert sich nicht, viel, bis auf das die großen halt weniger Stimmen bekommen haben?
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