Ja.
Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)
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- Geschlossen
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Wieviel kostet der Versand eines ca. 10 kg schweren Paketes von England nach Deutschland?
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Kinderkasse, Probleme?
Ein Bekannter hat einen Brief von der Kinderkasse bekommen und zwar hat er zu spät gemeldet, dass sein Kind die Ausbildung beendet hat und zwar zwei Monate zu spät(dritter Monat Kindergeld kam leider auch noch), er muss somit 462€ zurückzahlen mit einer Frist von einem Monat, wenn er es zahlt droht ihm kein förmliches Verfahren, so die Frage ist nun, was droht ihm dann noch :confused:
Ein unförmliches Verfahren?
Mit dem Beamtendeutsch kommt er und ich einfach nicht klar, dazu gab es eine Menge gesetzestexte.
Sein Plan wäre eine Ratenzahlung für den Sohnemann zu machen, da er auch das Kindergeld während seiner Ausbildung bekommen hat und auch danach, aber scheinbar wollen sie es sofort haben und der Sohnemann ist gerade ausgezogen in eine neue Wohnung, hatte also Kosten die er mehrere Monate abzustottern hat.
Wenn er statt es innerhalb eines Monats zurückzuzahlen, es in Raten bezahlt über den Sohnemann, würde es dann vielleicht ein förmliches Verfahren geben?
Kennt sich jemand mit dieser Materie aus?
Ansonsten wird es Papa bezahlen und es sich dann später vom Sohnemann zurückholen;)
gruß mayday7 -
Stimmt es, das es in Deutschland verboten ist sein Kind Luzifer zu nennen?
Gruß
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mayday7 ...soweit mir bekannt und aus eigener Erfahrung ist das mit dem Rückzahlen unterschiedlich - leider !
Ich beziehe mein Kindergeld über den Arbeitgeber, einmal zuviel bezahlt bekommen und die wollten den Betrag sofort innerhalb einer Frist ...b.z.w die zogen es vom Konto wieder ein !Über das Arbeitsamt ( hier in Heidelberg ) kann man das zuviel gezahlte Kindergeld, auch in zwei Raten zurückzahlen wenn man einen Grund angibt!
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Danke elena, werd das mal so weiterreichen, vielleicht lassen sie sich auf ne ratenzahlung ein, da muss er dann mal persönlich mit sohn hingehen denke ich mal.
Gruß mayday7 -
Gesetzkiche Regelung zu Telefonwerbung?
Hallo
Wo genau steht im Gesetz eigentlich drin, daß Telefonwerber nur Anrufen dürfen, wenn der Angerufene damit einverstanden ist?
Der Grund für die Frage, ist ein Anruf, den ich kürzlich bekommen habe. Den Typen, der offensichtlich nicht aus einem Call-Center angerufen hat, sondern selbst in einer eher kleinen Firma saß, wollte mir allen ernstes erklären, daß das absolut legal ist, wenn er mich anruft, und seine "Produkte und Angebote vorstellt".
Alle Versuche dem klarzumachen, daß das nicht erlaubt ist, blieben erfolglos. Und auf die Frage, wo genau das im Gesetz steht, konnte ichd em so spontan natürlich auch keine Antwort geben.
Daher mal die Frage hier, ob jemand weiß, wo das geregelt ist. -
Re: Gesetzkiche Regelung zu Telefonwerbung?
ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
HalloWo genau steht im Gesetz eigentlich drin, daß Telefonwerber nur Anrufen dürfen, wenn der Angerufene damit einverstanden ist?
Der Grund für die Frage, ist ein Anruf, den ich kürzlich bekommen habe. Den Typen, der offensichtlich nicht aus einem Call-Center angerufen hat, sondern selbst in einer eher kleinen Firma saß, wollte mir allen ernstes erklären, daß das absolut legal ist, wenn er mich anruft, und seine "Produkte und Angebote vorstellt".
Alle Versuche dem klarzumachen, daß das nicht erlaubt ist, blieben erfolglos. Und auf die Frage, wo genau das im Gesetz steht, konnte ichd em so spontan natürlich auch keine Antwort geben.
Daher mal die Frage hier, ob jemand weiß, wo das geregelt ist.
Einfach mal "Gesetz" und "Telefonwerbung" bei google eingeben."Telefonwerbung ist heute ein notwendiger Baustein für jede Neuakquisebemühung eines Unternehmens im Direktmarketing. Dies muss mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verwundern, denn nach § 7 UWG sind bestimmte Werbeformen unlauter, weil belästigend. Das Gesetz zählt hierzu ausdrücklich beispielhaft auf "wenn gegenüber Verbrauchern mit Telefonanrufen ohne deren Einwilligung geworben wird" (§ 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. UWG)."
Das bedeutet heute, dass Outbound-Aktionen im Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern nur erfolgen dürfen, wenn deren vorherige Einwilligung vorliegt. -
[URL=http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,506443,00.html]Pavarotti hatte ca. 200 Millionen Euro.[/URL] :eek:
Huch. Was verdient man als Tenor eigentlich? Geht das pro Abend und Auftritt?
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Hallo!
Hat jemand vielleicht eine Quelle für Netze, die Maschen sollten etwa so groß wie Fußballtor-Netze (auch etwas größer) und ca. 30x10 Meter lang/breit?
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