Re: Legal, gefälschte Ware bei ebay zu verkaufen?
ZitatOriginal geschrieben von TheTEXTOR
Hallo,
ich habe gerade etwas bei ebay ersteigert habe aber inzwischen das Gefühl, dass es sich um gefälschte Ware handelt.
Bin ich trotz abgegebener Willenserklärung im Recht, wenn ich für die gefälschte Ware nicht bezahlen möchte?
Danke!
Sollte der Verkäufer mindestens damit gerechnet haben, dass die Ware gefälscht ist, und er auch damit gerechnet haben, dass du nicht merkst, dass Fakeware verkauft wird, liegt eine arglistige Täuschung vor, die dich zu einer Anfechtung des Kaufvetrages berechtigt.
Ist dies nicht der Fall, kommt eine Anfechtung wegen eine Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache in Betracht bzw es liegt zumindestens ein Sachmangel vor, wenn die Beschreibung des Eindruck von Originalware vermittelt hat.
Wenn die Ware ersetzbar ist, also eine Sache gleicher Art nachgeliefert werden kann, liegt ein behebbarer Mangel vor. Du hast dann -ab Gefahrübergang- einen Nacherfüllungsanspruch, der dir - solange nicht ordnungsgemäß nacherfüllt wurde - gegen den Kaufpreiszahlungsanspruch des Verkäufer die Einrede des nichterfüllten Vertrags aus § 320 BGB verschafft.
Im Übrigen müsste deine Vorleistungspflicht ("Vorkasse") ausdrücklich vereinbart worden sein, rein aus den Umständen einer ebay-Auktion ergibt sich eine solche Pflicht nicht. Wenn dies nicht wirksame vereinbart wurde, ist Zug-um-Zug zu leisten.