Kann jemand von euch gut Slowakisch ? Es geht um wenige Verse, die ich vom Deutschen ins Slowakische übersetzen möchte und meiner Freundin widmen möchte. Bitte melde sich per pn, wer slowakisch kann, das wäre ein super Gefallen !
Grüße
Callipho
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Kann jemand von euch gut Slowakisch ? Es geht um wenige Verse, die ich vom Deutschen ins Slowakische übersetzen möchte und meiner Freundin widmen möchte. Bitte melde sich per pn, wer slowakisch kann, das wäre ein super Gefallen !
Grüße
Callipho
@Rechenaufgabe:
Ich merke schon, dass Ihr Euch auch nicht ganz so sicher seid.
Allerdings kann 25% doch nicht sein. Stell Dir das einfach mal im praktischen Beispiel vor: Du hast die 20 Fragen mit jeweils 4 Antworten pro Frage, wovon eine richtig ist, vor Dir und musst alle richtig beantworten durch reines Tippen. Dann ist die Chance doch nicht 25%, dass dass Du es schaffst.
Da finde ich die Lösung von Uelmuek prinzipiell schon "besser", wenn man das so sagen kann. Aber ist es auch die Richtige?
Anja Terchova kann tschechisch, weil sie aus Tschechien kommt.
Wahrscheinlich kann sie auch ein wenig slowkaisch.
Chris
me too.:
Ja, die Antwort von Uelmuek passt. Bei einer Frage ist die Chance 0.25, bei zwei 0.25*0.25 (also 0.25^2), bei drei 0.25*0.25*0.25 (also 0.25^3), bei n 0.25*0.25*...*0.25 (n-mal, also 0.25^n). Und 0.25^20 ist laut Windows-Taschenrechner 9.094947017729282379150390625e-13, also 1/1099511627776.
Andersrum gerechnet: Bei einer Frage hast du 4 Möglichkeiten, bei zwei 4*4 (also 4^2), bei drei 4*4*4 (also 4^3), bei n 4*4*...*4 (n-mal, also 4^n). Und 4^20 ist laut Windows-Taschenrechner 1099511627776, die Wahrscheinlichkeit, dass du aus den 1099511627776 genau die eine richtige herauspickst ist demnach 1/1099511627776 bzw. dezimal 9.094947017729282379150390625e-13.
Aber: 9.09*10^(-13) ist doch eine 9.09, bei der das Komma um 13 Stellen nach links verschoben wurde, also 0.000000000000909 (d.h. mit 12 Nullen hinter dem Komma und nicht mit 13 wie bei Uelmuek), oder?
ähm, ja.
wohl verzählt. war auch schon spät
Super, vielen Dank!
Die Chance, dass also gleich die ersten vier Leute in Rekordzeit die 20 Fragen beantwortet haben, was mit "Vielleicht kannten sie die Fragen ja nicht und haben einfach schnell auf irgendwas getippt" begründet wurde, ist schlicht unmöglich.
Hilft mir sehr - Danke!
Chris
Das ist nochmal ne Spur unwahrscheinlicher.
0,00000000000000000000000000000000000000000000000068422776578360208541197733559078 %
ich habe einen Onlinekauf von Teilen für ca. 50€ gemacht
ein Teil davon geht nun aus Defektgrund zurück an den Versender
dieses Teil kostete aber nur den Anteil von ~15€ oder so
muss der Händler nun trotzdem die Versandkosten tragen?
die 40€ Grenze gilt ja erstmal nur bei der Gewährleistung - in diesem Fall geht es ja aber um Defekt also Garantie
ZitatOriginal geschrieben von tribal-sunrise
die 40€ Grenze gilt ja erstmal nur bei der Gewährleistung - in diesem Fall geht es ja aber um Defekt also Garantie
Das hast Du mal gründlich missverstanden.
Garantie und Gewährleistung beziehen sich beide auf einen möglichen Defekt. Gewährleistung ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftung, Garantie ein optionales, freiwilliges Ausstattungsmerkmal. Beide regeln aber das gleiche, nämlichen einen Schadensfall.
Die 40 Euro Grenze gilt nur beim Rückgaberecht, dass durch den Kauf im Versandhandel entsteht. Du kannst über den Versandweg bestellte Waren innerhalb von zwei Wochen zurückgeben, beträgt der Wert der Ware unter 40 Euro musst Du die Portokosten tragen.
ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Das hast Du mal gründlich missverstanden.
Garantie und Gewährleistung beziehen sich beide auf einen möglichen Defekt. Gewährleistung ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftung, Garantie ein optionales, freiwilliges Ausstattungsmerkmal. Beide regeln aber das gleiche, nämlichen einen Schadensfall.
Die 40 Euro Grenze gilt nur beim Rückgaberecht, dass durch den Kauf im Versandhandel entsteht. Du kannst über den Versandweg bestellte Waren innerhalb von zwei Wochen zurückgeben, beträgt der Wert der Ware unter 40 Euro musst Du die Portokosten tragen.
Für mich klingt das hier so, als wolle tribal-sunrise nicht ein repariertes Teil zurück oder eine Nachlieferung eines mangelfreien Teils. Es geht hier also gar nicht um Mängelhaftung (Gewährleistung), sondern um eine "mangelmotivierte" Ausübung des Widerrufsrechts.
Würde er gegen den Verkäufer im Rahmen seiner Mängelrechte vorgehen wollen, müsste er dem Verkäuer regelmäßig erst die Chance zur Nacherfüllung geben, und käme nicht einfach durch Rücksendung insoweit vom Vertrag los.
Bei der Mängelhaftung würde ihm hinsichtlich der Portokosten § 439 II BGB helfen.
Hier hilft ihm, sollte ihm der Unternehmer die Rücksendekosten bei Preis der zurückgesendeten <40€ überhaupt auferlegt haben, § 357 II 3 letzter Hs. BGB , da eine mangelhafte Sache nicht der bestellten Sache entspricht.
ach Quatsch, ich Idiot - ich meinte das richtige aber schrieb das falsche - tschuldigung
selbstverständlich meinte ich eigentlich das Onlinerecht bzgl. Rücksendung z.B. bei Nichtgefallen - aber ob dasselbe auch bei einer Rücksendung wegen Defekt/Gewährleistung gilt bei meinem defekten Einzelprodukt - das wäre die richtige Frage gewesen ...
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