Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Kann man vom 14-tägigen Widerrufsrecht auch noch Gebrauch machen, wenn man der Artikel weiterverkauft wurde?


    Beispiel: Person A kauft bei Händler C einen Artikel, verkauft ihn über eBay an Person B. Kann Person B den Artikel zum Händler C zurücksenden?


    Und wie sieht es im gleichen Fall mit Gewährleistung aus?


    Danke! :)


  • Auch wenn ich denn Sinn dieser Konstellation nicht so ganz nachvollziehen kann:


    Das Widerrufsrecht als Gestaltungsrecht haftet dem (Fernabsatz-, Haustürgeschäfts-)Kaufvertrag, und nicht der Kaufsache an. Das Widerrufsrecht steht also nur dir als Käufer zu. Eine isolierte Abtretbarkeit nach §§ 398, 413 BGB an den Zweitkkäufer würde ich verneinen, da dies zu komischen Ergebnissen führen würde: B könnte wirksam deine Willenserklärung vernichten, und damit den Kaufvertrag zwischen dir und C. C hätte infolge gegen dich einen Rückgewähranspruch, die Sache befindet sich aber bereits bei B, der dir gegenüber auch ein Recht zum Besitz aus Kaufvertrag hast, du die Sache deswegen von B nicht herausverlangen kannst.


    Man könnte jedoch an eine Ermächtigung des B gem. § 185 I BGB durch dich zur Ausübung des Widerrufrechts denken.


    Natürlich kann generell "Person B den Artikel zum Händler C zurücksenden", das ist nur eine tatsächliche und keine rechtliche Frage. Widerrufen kannst jedenfalls grds. nur du als Vertragspartei deine auf den Abschluss des Kaufvetrages gerichtete Willenserklärung. Oder willst du widerrufen, hattest inzwischen die Sache weiterverkauft (und mir dem Käufer Probleme?), und möchtest dass die Sache direkt von B an C geschickt wird?



    Zur "Gewährleistung": Deine Mängelrechte sind an B abtretbar, es sei denn, C hat eine Abtretung vertraglich ausgeschlossen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Weiss jemand zufällig wo man schöne Wallpaper von Frankfurt am Main bekommt??


    Wat suchste denn genau? Ich habe mal Frankfurt und Frankfurt wallpaper in der google Bildersuche eingegeben...finde, da waren nen paar schöne dabei...auch mit Skyline etc.

  • Hi, wie heisst dieses Hochhaus mit der beleuchteten Pyramide oben drauf(tribal-sunrises Foto), kommt mir so bekannt vor, war imho vor waren in der ersten Raffaelo zu sehen mit der weiß gekleideten Frau?
    gruß mayday7
    EDIT: Danke Andi, wenn ich an Frankfurt vorbei fahre, sieht man es von der Autobahn aus, daher die Neugierde.

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Beschreibung des Aufgabenkreises


    Zitat

    Soweit Funktionen (s. Tz. 2.12. der AV zum 37. ÄTV zum BAT) insgesamt bewertet werden, entfällt die Unterteilung nach Arbeitsvorgängen


    Bin gerade dabei, eine Stellenausschreibung fertig zu machen, dabei sollen die Funktionen nach o.g. Aufstellung beschrieben werden. Woher kreig ich den die Teilziffer 2.12. auf die schnelle her? Google hat mir nicht wirklich weitergeholfen, außer das es mir das Dokoment findet, mit dem ich hier auch arbeite. Vielleicht kann mir ja zumindest jemand sagen, was die AV ist (gefühlt müsste es Ausführungverordnung oder sowas sein.)


    Merci vielmal :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!