Kann man vom 14-tägigen Widerrufsrecht auch noch Gebrauch machen, wenn man der Artikel weiterverkauft wurde?
Beispiel: Person A kauft bei Händler C einen Artikel, verkauft ihn über eBay an Person B. Kann Person B den Artikel zum Händler C zurücksenden?
Und wie sieht es im gleichen Fall mit Gewährleistung aus?
Danke!