Re: Re: Krankenkassenfrage
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Wann das Zeugnis kommt ist erstmal egal. Wenn die entsprechenden Prüfungen bereits vor dem 29.02. erfolgreich abgelegt wurden endet der Studentenstatus mit dem 29.02. Entsprechend gibt es auch für März kein Kindergeld mehr, da die Ausbildung bzw. das Studium bereits beendet ist, die Kindergeldstelle interessiert sich imho nicht für Daten auf Zeugnissen sondern für I-Bescheinigungen die für März ja nicht mehr vorliegt.
Die I-Bescheinigung gilt doch immer für ein Semester, vorliegen tut sich also schon noch. Ich meine, es müsste der Zeitpunkt der Exmatrikulation gelten. Dann sind ja auch Studentenausweis etc pp fürs aktuelle Semester an die Hochschule zurückzugeben. Allerdings wird er ExMa-Zeitpunkt von den Hochschulen unterschiedlich gehandhabt. Manche nehmen das Datum der letzten Prüfung (was ich recht obskur finde, wenn zu dem Zeitpunkt nicht feststeht, ob alle Prüfungen bestanden sind oder nicht), andere das Datum der Ergebnisverkündung oder einfach das Ende des laufenden Semesters.
Zitat
Theoretisch könnte die Person ja ab dem 01.03. bereits arbeiten gehen, sofern man denn eine Stelle findet, die einen auch erstmal ohne das Abschlusspapier nimmt.
Theoretisch und sogar praktisch kann man auch parallel zu einem Studium arbeiten Das ist aber sui generis kein Argument für oder gegen das Vorliegen der Bedingungen für eine Familienversicherung.
ZitatOriginal geschrieben von amori12
Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse selbst ist bei der Beantwortung dieses Problems leider nicht sehr hilfreich und eher ahnungslos.
Die Krankenkasse muss aber definitiv Auskunft geben. Wenn der ExMa-Zeitpunkt geklärt ist einfach schriftlich anfragen und um einen Entscheid bitten. Nett darauf hinweisen, daß man gerne auch als zukünftiger Arbeitnehmer Kassenmitglied bleiben will. Dann wir die Kasse sich schon rühren (müssen)...