Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Re: Re: Krankenkassenfrage


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wann das Zeugnis kommt ist erstmal egal. Wenn die entsprechenden Prüfungen bereits vor dem 29.02. erfolgreich abgelegt wurden endet der Studentenstatus mit dem 29.02. Entsprechend gibt es auch für März kein Kindergeld mehr, da die Ausbildung bzw. das Studium bereits beendet ist, die Kindergeldstelle interessiert sich imho nicht für Daten auf Zeugnissen sondern für I-Bescheinigungen die für März ja nicht mehr vorliegt.


    Die I-Bescheinigung gilt doch immer für ein Semester, vorliegen tut sich also schon noch. Ich meine, es müsste der Zeitpunkt der Exmatrikulation gelten. Dann sind ja auch Studentenausweis etc pp fürs aktuelle Semester an die Hochschule zurückzugeben. Allerdings wird er ExMa-Zeitpunkt von den Hochschulen unterschiedlich gehandhabt. Manche nehmen das Datum der letzten Prüfung (was ich recht obskur finde, wenn zu dem Zeitpunkt nicht feststeht, ob alle Prüfungen bestanden sind oder nicht), andere das Datum der Ergebnisverkündung oder einfach das Ende des laufenden Semesters.


    Zitat


    Theoretisch könnte die Person ja ab dem 01.03. bereits arbeiten gehen, sofern man denn eine Stelle findet, die einen auch erstmal ohne das Abschlusspapier nimmt.


    Theoretisch und sogar praktisch kann man auch parallel zu einem Studium arbeiten ;) Das ist aber sui generis kein Argument für oder gegen das Vorliegen der Bedingungen für eine Familienversicherung.


    Zitat

    Original geschrieben von amori12
    Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse selbst ist bei der Beantwortung dieses Problems leider nicht sehr hilfreich und eher ahnungslos.


    Die Krankenkasse muss aber definitiv Auskunft geben. Wenn der ExMa-Zeitpunkt geklärt ist einfach schriftlich anfragen und um einen Entscheid bitten. Nett darauf hinweisen, daß man gerne auch als zukünftiger Arbeitnehmer Kassenmitglied bleiben will. Dann wir die Kasse sich schon rühren (müssen)...

  • Re: Re: Re: Krankenkassenfrage


    Zitat

    Original geschrieben von amori12
    Danke schon mal für deine Antwort. :)


    Im Schreiben der Familienkasse steht "Kindergeld kann längstens bis zu demjenigen Monat gezahlt werden, in dem Ihr Kind über das Gesamtergebnis der abgelegten Prüfung schriftlich unterrichtet wird. Weisen Sie zu gegebener Zeit bitte das tatsächliche Ende des Studiums nach (z.B. durch das Prüfungszeugnis)".
    Ist das wirklich so zu verstehen, dass im März nichts mehr gezahlt wird?


    Damit ist gemeint, dass man so lange noch "Student" ist, bis man weiß ob die Abschlussprüfung/Diplom/Bachlorarbeit etc. bestanden ist oder nicht tatsächliches Ende = bestehen der Abschlussprüfung.


    Imho bekommt man bei Studiengängen in denen ein mündliches Abschlusskollqium vorgesehen ist z.B. nach erfolgreichem Bestehen der mündlichen Prüfung einen Wisch (also was schriftliches) mit den Noten und dem bestehen. Das offizielle Abschlusszeugnis kommt erst später, wird aber auch auf das Datum der abschließenden Prüfung "rückdatiert", z.B. Prüfung am 23.02., Zeungis am 15.03, dann steht trotzdem im Zeugnis, dass die Prüfung am 23.02. abgelegt und bestanden wurde. Da man aber im März nicht mehr immatrikuliert war weil die Immatrikulation Ende Feb. ausgelaufen ist, gibt es auch kein Kindergeld mehr.


    Nur in Fällen in denen erst durch ein Schreiben das Bestehen oder das Nichtbestehen bekannt gegeben wird würde den Zeitraum verlängern, weil erst zu diesem Zeitpunkt das tatsächliche Ende mit bestehen der Prüfung offiziell ist.



    Zitat


    Ja klar. Aber das könnte die Person ja auch schon im Februar usw. Dann wird eben ggf. wieder Kindergeld usw. zurückgefordert. Aber gehen wir davon aus, dass das nicht der Fall sein wird und die Person im März nicht arbeitet.


    Da Kindergeld in Fällen über 18 nur gezahlt wird, wenn Kind noch in Ausbildung oder Studium und das wie oben beschrieben nicht mehr der Fall = keinen Anspruch auf Kindergeld (es sei denn es gibt auch was für arbeitslose Kinder, dass weiß ich nicht).


    Zitat


    Das verstehe ich nicht. Was spricht denn gegen kurzfristig Hartz IV und für freiwillig (und kostenpflichtig) selbst versichern? Gibt es da irgendwelche Nachteile?


    Kommt auf die persönlichen Verhältnisse an. Ein Hartz 4 Antrag ist nicht mal eben so gemacht, da muss man sich schon ziemlich "nackig" machen. Sollte die Person irgendwo noch ein Sparbuch o.ä. haben würde eh erstmal erwartet, dass man das eigene Kapital aufbraucht bevor der Staat zahlt. Von daher kann es durchaus Sinn machen sich diese Aktion zu schenken und lieber selbst 1-2 Monate die KV zu zahlen weil es eh nichts vom Amt geben würde.

  • Re: Re: Re: Re: Krankenkassenfrage


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Da Kindergeld in Fällen über 18 nur gezahlt wird, wenn Kind noch in Ausbildung oder Studium und das wie oben beschrieben nicht mehr der Fall = keinen Anspruch auf Kindergeld (es sei denn es gibt auch was für arbeitslose Kinder, dass weiß ich nicht).


    Das stimmt nicht ganz. Bis "zur Vollendung des 23. Lebensjahres" gibt es auch bei 'bloßer' Erwerbslosigkeit noch die Familienversicherung für Kinder. vergl z.B.: http://www.aok.de/bra/rd/128365.htm
    Zu Zeiten von Bachelor und 12 Jahre Abi dürften einige auch noch unter die Grenze fallen.

  • Re: Re: Re: Krankenkassenfrage


    Zitat

    Original geschrieben von kues
    Die Krankenkasse muss aber definitiv Auskunft geben. Wenn der ExMa-Zeitpunkt geklärt ist einfach schriftlich anfragen und um einen Entscheid bitten. Nett darauf hinweisen, daß man gerne auch als zukünftiger Arbeitnehmer Kassenmitglied bleiben will. Dann wir die Kasse sich schon rühren (müssen)...

    Das schon. Aber das schriftliche Verfahren dauert ja immer.


    Der Grund der Frage ist nämlich: Im März steht ein Arzttermin an, bei dem Kosten anfallen werden (kleine Karies). Es stellt sich nun die Frage, ob der Termin im März unbedingt sein muss oder ob eher Vorrücken auf Februar bzw. Verschieben auf später sinnvoll wäre.



    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Damit ist gemeint, dass man so lange noch "Student" ist, bis man weiß ob die Abschlussprüfung/Diplom/Bachlorarbeit etc. bestanden ist oder nicht tatsächliches Ende = bestehen der Abschlussprüfung.


    Imho bekommt man bei Studiengängen in denen ein mündliches Abschlusskollqium vorgesehen ist z.B. nach erfolgreichem Bestehen der mündlichen Prüfung einen Wisch (also was schriftliches) mit den Noten und dem bestehen. Das offizielle Abschlusszeugnis kommt erst später, wird aber auch auf das Datum der abschließenden Prüfung "rückdatiert", z.B. Prüfung am 23.02., Zeungis am 15.03, dann steht trotzdem im Zeugnis, dass die Prüfung am 23.02. abgelegt und bestanden wurde. Da man aber im März nicht mehr immatrikuliert war weil die Immatrikulation Ende Feb. ausgelaufen ist, gibt es auch kein Kindergeld mehr.


    Nur in Fällen in denen erst durch ein Schreiben das Bestehen oder das Nichtbestehen bekannt gegeben wird würde den Zeitraum verlängern, weil erst zu diesem Zeitpunkt das tatsächliche Ende mit bestehen der Prüfung offiziell ist.

    OK, dann ergänze ich den Sachverhalt noch ein bisschen.


    Die letzte mündliche Prüfung legte X schon im letzten Jahr ab, ebenso die letzten schriftlichen Prüfungen. Es steht nur noch die Abschlussarbeit aus, die wohl Ende Februar abgegeben wird. Deren Ergebnis wird dann logischerweise definitiv erst im März feststehen.


    Wäre das so ein Fall? Heißt das dann, dass im März das Studium noch aktiv und dadurch sowohl Kindergeld als auch Krankenkasse bejaht werden?



    Zitat

    Kommt auf die persönlichen Verhältnisse an. Ein Hartz 4 Antrag ist nicht mal eben so gemacht, da muss man sich schon ziemlich "nackig" machen. Sollte die Person irgendwo noch ein Sparbuch o.ä. haben würde eh erstmal erwartet, dass man das eigene Kapital aufbraucht bevor der Staat zahlt. Von daher kann es durchaus Sinn machen sich diese Aktion zu schenken und lieber selbst 1-2 Monate die KV zu zahlen weil es eh nichts vom Amt geben würde.

    Ah ok. Dachte schon, dass da irgendwelche gravierenden Nachteile für die Zukunft entstünden. Aber du meinst das also "nur" beim Antragstellen.

  • Briefkästen Berlin wo?


    Hallo, weiß jemand wo die Standorte der Briefkästen der Deutschen Post in Berlin aufgelistet sind?

  • Re: Re: Re: Re: Krankenkassenfrage


    Zitat

    Original geschrieben von amori12
    Das schon. Aber das schriftliche Verfahren dauert ja immer.
    Der Grund der Frage ist nämlich: Im März steht ein Arzttermin an, bei dem Kosten anfallen werden (kleine Karies). Es stellt sich nun die Frage, ob der Termin im März unbedingt sein muss oder ob eher Vorrücken auf Februar bzw. Verschieben auf später sinnvoll wäre.


    Da muss man sich aber keine Gedanken um die Kosten machen. Die Kasse muss weiterversichern- ergo 'schlimmstenfalls' verlangt sie nachträglich den Beitrag für die freiwillige Versicherung.

  • Re: Re: Re: Re: Krankenkassenfrage



    Mal bei der Hochschule fragen, wie die das handhaben. Ich kenne Fälle in denen sich die Betroffenen bei derartigen Konstellationen extra noch mal ein Semester länger einschreiben mussten um das Ergebnis der Prüfung zu bekommen. Denn mit Ablauf des Semesters erlischt die I-Bescheinigung und wer sich im folgenden Semester nicht durch Zahlung der Beiträge "neu einschreibt" wäre draußen gewesen. Ein sehr teuerer Spaß nur um noch mal ein Ergebnis zu bekommen.


    Dazu sollte aber i.d.R. auch was in der entsprechenden Prüfungsordnung stehen.

  • Re: Standorte von Briefkästen in Berlin


    Zitat

    Original geschrieben von N°5
    Hallo, weiß jemand wo die Standorte der Briefkästen der Deutschen Post in Berlin aufgelistet sind?


    Zitat

    Original geschrieben von Deutsche Post World Net (07.03.03)
    Nach Abschluss aller Arbeiten finden die Kunden über den gesamten Durchschnitt in Deutschland gerechnet in der Regel in einem Radius von 500 m einen Briefkasten der Deutschen Post zur Einlieferung ihrer Sendungen - in Innenstadtbezirken ist der durchschnittliche Radius noch wesentlich geringer.
    [...]
    Seiner sozialen Verantwortung wird das Unternehmen ebenfalls weiterhin gerecht. An bestimmten Standorten, wie z. B. Altenheimen oder Krankenhäusern, werden in der Regel auch solche Briefkästen beibehalten, die ihrer Auslastung nach nicht lohnend sind und entsprechend der Qualitätsmerkmale nicht zwingend erforderlich wären.


    Also bis zu 500m in eine beliebige Richtung laufen und einen der rund 2400 gelben Kästen entdecken, alternativ unter einem Vorwand nen RTW anfordern der dich zu einem solchen chauffiert oder aber unter 01802 33 33 für sechs Cent pro Anruf nach den nächstliegenden Standorten und den dazugehörigen Leerungszeiten erkundigen.


    Übrigens fehlt der Briefkasten bei mir gegenüber seit ein paar Tagen auf einmal - war wohl der Auslastung nach nicht lohnend ^^

  • Weiß jemand wo ich im Netz Lacoste Polos kaufen kann? Es geht mir um die Polos mit dem weißen Kroko.

  • Gibt es einen Live-Ticker, der das heutige Champions League Spiel Schalke gg. Porto mit möglichst wenig Datenvolumen recht aktuell bereitstellt? :D
    (Ich will es vom Handy aus aufrufen...)


    Danke!

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