Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Re: Kohlensäuregehalt konstant nach Gefrierung?


    Zitat

    Original geschrieben von Hamasaki
    Hallo,
    in meinem Auto habe ich die Nacht paar Kisten Coke drin gelassen.
    Als ich die Kisten dann in den Keller umgelagert habe ist mir aufgefallen, das manche Flaschen zum Teil gefroren sind.
    Ist der CO2 Gehalt, nach dem auftauen, konstant?


    Wie sollte der sich ändern?
    Gefrieren ist ein rein Physikalischer Vorgang. Das CO2 kann nur raus, wenn die Flaschen ein Loch hat. Durch Gefrieren allein, ändert sich nichts an der Chemischen Zusammensetzung.


    Hinweis an alle Erbsenzähler: Wir reden hier von Cola, und nicht von seltenen instabilen Verbindungen, die höchstens von Vulkaniern als Treibstoff verwendet werden. :)

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Re: Re: Kohlensäuregehalt konstant nach Gefrierung?


    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Hinweis an alle Erbsenzähler

    Danke, das du an mich/uns denkst :D

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Re: Re: Kohlensäuregehalt konstant nach Gefrierung?


    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Wie sollte der sich ändern?
    Gefrieren ist ein rein Physikalischer Vorgang. Das CO2 kann nur raus, wenn die Flaschen ein Loch hat. Durch Gefrieren allein, ändert sich nichts an der Chemischen Zusammensetzung.


    Nun, schon mal Milch gefrieren lassen und wieder aufgetaut? Chemisch ändert sich da auch nicht viel, nur gibt es bei homogenisierter Frischmilch nach dem Auftauen weitgehend keine Emulsion der Inhaltsstoffe (vorallem Fett und Wasser) mehr.
    Und wenn ich mich recht erinnere, so entweicht beim öffnen einer zuvor gefrorenen Colaflasche (Glasflaschen zerspringen im übrigen) eine nicht unerhebliche Menge des zuvor einmal im Wasser gelösten CO2.

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Richtig, muss nicht auf dem Bild sein.
    Es gibt übrigens auf der Rückseite eine extra Kennzeichnung für Brillenträger ;)


    Ja??? Wo das denn??? Ich habe keine Kennzeichnugn im Perso, in meinem Führerschein steht Sehhilfe, aber doch nicht auf meinem Perso.
    Das wäre mir komplett neu.

  • Was bedeutet der Begriff "Geschichtsfatalismus"?
    Soll eien Aufgabe dazu lösen, kann jedoch mit diesem Begriff rein gar nichts anfangen...

    Deich TV:
    Oma: Wo willst du hin?
    Opa: Zum Friedhof!
    Oma: Spazierengehen?
    Opa: Ne, Klassentreffen :D

  • Krankenkassenfrage


    Hallo,


    Person X ist 23 Jahre alt, Student ohne Einkommen und daher problemlos über die Eltern krankenversichert. Das Studium wird X jetzt abschließen. Die Studienbescheinigung läuft bis 29.02., das Abschlusszeugnis gibt es Ende März. Eine Arbeitsstelle ist (noch) nicht vorhanden.


    Wie ist das nun im März mit der Krankenversicherung? Ist X dort im März noch über die Eltern versichert oder schon nicht mehr? Was wäre bei Letzterem, muss er sich dann selbst versichern oder gibt es Alternativen?


    Kindergeld wird X (bzw. Eltern von X) bei Vorlegen des Zeugnisses auch für März noch erhalten. Eine Anmeldung als Arbeitsloser, der ja krankenversichert wäre, fällt daher im März ja wohl aus oder? Das ginge erst ab April?


    Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse selbst ist bei der Beantwortung dieses Problems leider nicht sehr hilfreich und eher ahnungslos.

  • Kann man bei Amazon irgendwie die Marketplace-Bestellungen ausblenden?
    AUch wenn ich in der Suche auf "Verkauf durch" Amazon.de auswähle werde immernoch die Marketplace-Angebote angezeigt und auch danach sortiert (bei Sortierung nach Preis). Das macht das irgendwie total unübersichtlich :flop:

  • Re: Krankenkassenfrage


    Zitat

    Original geschrieben von amori12
    Hallo,


    Person X ist 23 Jahre alt, Student ohne Einkommen und daher problemlos über die Eltern krankenversichert. Das Studium wird X jetzt abschließen. Die Studienbescheinigung läuft bis 29.02., das Abschlusszeugnis gibt es Ende März. Eine Arbeitsstelle ist (noch) nicht vorhanden.


    Wann das Zeugnis kommt ist erstmal egal. Wenn die entsprechenden Prüfungen bereits vor dem 29.02. erfolgreich abgelegt wurden endet der Studentenstatus mit dem 29.02. Entsprechend gibt es auch für März kein Kindergeld mehr, da die Ausbildung bzw. das Studium bereits beendet ist, die Kindergeldstelle interessiert sich imho nicht für Daten auf Zeugnissen sondern für I-Bescheinigungen die für März ja nicht mehr vorliegt.
    Theoretisch könnte die Person ja ab dem 01.03. bereits arbeiten gehen, sofern man denn eine Stelle findet, die einen auch erstmal ohne das Abschlusspapier nimmt.


    Entsprechend muss sich X ab dem 01.03. selbst um eine Krankenversicherung kümmern, diese wird vom Amt aber nur bei Hartz 4 bezahlt, von daher sollte man sich lieber vorher überlegen, ob man nicht für rund 100 € sich freiwillig in der gesetzlichen KV versichert.

  • Re: Re: Krankenkassenfrage


    Danke schon mal für deine Antwort. :)


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wann das Zeugnis kommt ist erstmal egal. Wenn die entsprechenden Prüfungen bereits vor dem 29.02. erfolgreich abgelegt wurden endet der Studentenstatus mit dem 29.02. Entsprechend gibt es auch für März kein Kindergeld mehr, da die Ausbildung bzw. das Studium bereits beendet ist, die Kindergeldstelle interessiert sich imho nicht für Daten auf Zeugnissen sondern für I-Bescheinigungen die für März ja nicht mehr vorliegt.

    Im Schreiben der Familienkasse steht "Kindergeld kann längstens bis zu demjenigen Monat gezahlt werden, in dem Ihr Kind über das Gesamtergebnis der abgelegten Prüfung schriftlich unterrichtet wird. Weisen Sie zu gegebener Zeit bitte das tatsächliche Ende des Studiums nach (z.B. durch das Prüfungszeugnis)".


    Ist das wirklich so zu verstehen, dass im März nichts mehr gezahlt wird?


    Zitat

    Theoretisch könnte die Person ja ab dem 01.03. bereits arbeiten gehen, sofern man denn eine Stelle findet, die einen auch erstmal ohne das Abschlusspapier nimmt.

    Ja klar. Aber das könnte die Person ja auch schon im Februar usw. Dann wird eben ggf. wieder Kindergeld usw. zurückgefordert. Aber gehen wir davon aus, dass das nicht der Fall sein wird und die Person im März nicht arbeitet.


    Zitat

    Entsprechend muss sich X ab dem 01.03. selbst um eine Krankenversicherung kümmern, diese wird vom Amt aber nur bei Hartz 4 bezahlt, von daher sollte man sich lieber vorher überlegen, ob man nicht für rund 100 € sich freiwillig in der gesetzlichen KV versichert.

    Das verstehe ich nicht. Was spricht denn gegen kurzfristig Hartz IV und für freiwillig (und kostenpflichtig) selbst versichern? Gibt es da irgendwelche Nachteile?

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