Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Kannst zum Finanzamt watscheln und Formulare abholen oder unter http://www.elster.de die Sachen dann online an das Finanzamt senden.


    Dein zuständiges Finanzamt wird aller Voraussicht mit dem deiner Eltern korrespondieren.


    Als Steuernummer einfach "NEU" eintragen, dann wissen die Bescheid ...

  • ich habe mich schon informiert, ich bekomme auf jeden fall etwas zurück, aber mir geht es darum vor allem unabhängig von meinen eltern eine erklärung abzugeben, also dass die sich in ihrer erklärung nicht um meinen kram kümmern müssen, obwohl ich im gleichen haushalt lebe

  • kurze Frage: Kostet ein Großraumtaxi eigentlich das gleiche wie ein "normales"?

    Deich TV:
    Oma: Wo willst du hin?
    Opa: Zum Friedhof!
    Oma: Spazierengehen?
    Opa: Ne, Klassentreffen :D

  • Japp. (Bei uns hier jedenfalls)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Was kostet ein Rechtsanwalt (bzw. was darf er berechnen laut RVG) für folgende Leistungen:


    Arbeitsrecht: Mandant verlässt Unternehmen, trotz schriftlicher Vereinbarung Ausbildungsgebühren für Zusatzstudium in den nächsten 3 Jahren zurückzahlen.


    Streitwert 8000€
    Durchgeführte Leistungen: 1 Brief an Arbeitgeber, 2 Telefonate


    Einigung auf 4000€ -> Außergerichtliche Einigung soll herbeigeführt werden (Wunsch des Mandanten)


    Wenn ich das nach dieser Tabelle berechne, komme ich auf 8 * 37€ = 296€


    Ist das der richtige Weg oder fehlt bei der Berechnung noch etwas?


    Danke,


    Sebastian

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Na vielleicht gibt es ja noch Gebühren für Brief+Telefonate?


    EDIT: Rechtsanwaltsgebührenrechner


    Danke für den Link! Damit komme ich auf 644€. Keine Ahnung, wie der RA auf 1300€ kommt. Das wird er mir mal offenbaren müssen... :mad:

  • Welche RVG VV Nummern stehen denn in der Abrechnung?
    Wenn du 1249,40 zahlen sollst, dann hat der Kollege eine 2,5er Geschäftsgebühr abgerechnet.

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Welche RVG VV Nummern stehen denn in der Abrechnung?
    Wenn du 1249,40 zahlen sollst, dann hat der Kollege eine 2,5er Geschäftsgebühr abgerechnet.


    So weit ist es leider noch nicht. Ich (bzw. der Mandant) habe noch keine Abrechnung bekommen, nur eine telefonische Durchsage der Gebühr... Die Summe war jedoch > 1300€.


    Wovon ist dieser Geschäftsgebühr-Faktor denn abhängig?


    Danke für weitere Kommentare!


    Sebastian

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