Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Kannst du machen! Du kaufst ja eine Fahrt von A nach B und nicht etwa eine Fahrt mit Zug C. Musst nur aufpassen, dass du keine Zugbindung mit drin hast (Sparpreise etc.)

  • Ich habe auch eine Frage. Hoffentlich schauen hier ein paar Leute rein, die juristisch fitter sind als ich.


    Situation:
    Ich habe im November 07 auf einem Parkplatz geparkt, den eine GGmbH (also eine gemeinnützige Einrichtung) bei der Stadt angemietet hat, selbst verwaltet und entsprechend kassiert.
    Der Parkplatz hat keine Schranke, nur ein Kassenhäuschen. Ab etwa 21Uhr ist das Häuschen nicht mehr besetzt, wie ich feststellen durfte. Normalerweise ist es dort wohl üblich, dass alle Autos, die zu dem Zeitpunkt noch auf dem Parkplatz stehen, einen Überweisungträger über den Tageshöchstsatz an den Scheibenwischer geklemmt bekommen (Ok, dass halte ich schon für albern genug, aber darauf bezieht sich meine Frage nicht).
    Das Ding ist, dass ich keinen solchen Überweisungsträger an meinem Auto hatte (dieses Vorgehen ist mir im Übrigen erst im Nachhinein bekannt), nun aber im Januar Post an die Adresse des Fahrzeughalters bekommen habe :eek:


    Und nun die Frage:
    Wieso hat privat geführte Einrichtung(GGmbH) das Recht, die Adresse des Farhzeughalters beim Strassenverkehrsamt einzuholen? :confused:
    Obliegt das nicht dem Datenschutz? Ich dachte, dass das nur öffentlich Träger dürfen.


    Wenn bspw. ein Kino einen entgeldlich zur Verfügung gestellten Parkplatz führt und ein Auto dort tagelang steht, dann wird das Kino doch auch die Polizei rufen müssen, die dann einschreitet (Abschleppen veranlassen usw.). Oder dürfen die dann auch beim Straßenverkehrsamt anrufen und für jeden Tag ein Knöllchen ausstellen?


    PS: Das "Knöllchen" ist längst bezahlt. "Scheiße gebaut und dazu stehen"-Sprüche ziehen also nicht. Mich interessiert wirklich nur die rechtliche Frage des Datenschutzes.

  • Nun: Datenschutz gibt es in D nur auf dem Papier. Das nur mal dazu.


    Aber: (um mal dein Bsp. zu nehmen) warum sollte besagtes Kino nicht selbst einen Abschleppdienst beauftragen können? Den zahlt ja dann der Halter...


    Das sie selbst ein Knöllchen ausstellen dürfen, ist unwahrscheinlich, aber sie können dort jeden Tag anrufen, mit der Bitte, jemanden vorbeizuschicken, der das dann macht...


    Zitat

    nun aber im Januar Post an die Adresse des Fahrzeughalters bekommen habe

    Dem entnehme ich, daß es nicht dein Fahrzeug war/ist? Dann ist sicherlich irgendwo ein Hinweis auf die Firma o.ä. vorhanden gewesen (Werbung, etc.). Wenn es privat war, kann man es dennoch (gerade als Verein - auch wenn privat geführt) leicht herausfinden, wem das Auto gehört. Da reicht ein "offizielles" Schriftstück mit Briefkopf etc. an die richtige Stelle und schon hat man die Adresse.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Ja, ein privates Unternehmen kann dich abschleppen lassen, jedoch hat dies mit der Stadt gar nichts zu tun, da es privates Grundstückseigentum ist.


    Ich selbst habe schon einen Sprinter im Auftrag meines Chefs abschleppen lassen, da er in einem von uns regulär aufgestellten Halteverbot geparkt hat.


    Des Weiteren kann auch ein Fahrzeug von einem Parkplatz abgeschleppt werden, wo ein Schild steht, dass abgeschleppt wird.


    Der Vorgang danach:
    Du musst die Kosten fürs Abschleppen nicht zwangsläufig bezahlen, wenn du der Meinung bist, dass du im Recht bist.
    Vorerst bezahlt der Auftraggeber das Abschleppen, jedoch kann eine Vereinbarung getroffen werden, dass falls der Abgeschleppte nicht bezahlen will, ihm eine Bearbeitungsgebühr vom Auftraggeber in einer gewissen Höhe in Aussicht gestellt werden kann. Somit ist der Abgeschleppte meist bereit die Kosten zu übernehmen.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Nun: Datenschutz gibt es in D nur auf dem Papier. Das nur mal dazu.


    Ja, das ist selbst mir bekannt :D Aber darum ging es mir ehrlich gesagt weniger.

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Das sie selbst ein Knöllchen ausstellen dürfen, ist unwahrscheinlich, aber sie können dort jeden Tag anrufen, mit der Bitte, jemanden vorbeizuschicken, der das dann macht...


    Nein, soweit ich das mitbekommen habe, machen die Leute, die in den Kassenhäuschen sitzen, das kurz vor Feierabend selbst. Es handelt sich dabei auch nicht um ein Knöllchen wie bspw. unsere Politessen sie austellen.

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Dem entnehme ich, daß es nicht dein Fahrzeug war/ist? Dann ist sicherlich irgendwo ein Hinweis auf die Firma o.ä. vorhanden gewesen (Werbung, etc.). Wenn es privat war, kann man es dennoch (gerade als Verein - auch wenn privat geführt) leicht herausfinden, wem das Auto gehört. Da reicht ein "offizielles" Schriftstück mit Briefkopf etc. an die richtige Stelle und schon hat man die Adresse.


    Es ist ein Privatwagen, jedoch nicht meiner.
    Was mich überrascht: Offiziell ist die einzige Sammelstelle solcher Informationen doch das Verkehrsamt, oder nicht? Und offiziell darf dort diese Information auch nur von öffentlichen Institutionen eingeholt werden, oder nicht?
    Auf die Frage, woher die Adresse stamme, habe ich nämlich keine Auskunft erhalten.
    Mich interessiert daher eigentlich nur, ob das Schreiben an die Adresse des Farhzeughalters nicht impliziert, dass selbige über einen nicht offiziellen Weg ermittelt wurde.


    Ich persönlich traue mir auch zu, zu nahezu jedem Kennzeichen den Fahrzeughalter und dessen Anschrift zu ermitteln, aber ob als Privatperson oder GmbH erlaubt, diese Information für ein offizielles Schreiben/Mahnung zu verwenden, würde mich mal interessieren.

  • vielleicht verstehe ich die Frage auch falsch aber imho kann jeder Falschparker denunzieren.
    Kommt immer wieder im TV das irgendwelche Rentner ständig durchs Fenster schauen und die Kennzeichen der Falschparker aufschreiben und mit einem Foto der Situation an die Polizei weiter reichen.


    Ich selbst hatte auch schonmal nen Zettel am Auto das ich aufgeschrieben worden bin, ein paar Tage später kam dann die Strafe von der Polizei.


    Sollte deine Aussage "Post an die Adresse des Fahrzeughalters" nicht im Sinne von Strafe sondern von normaler Rechnung der GGmbH gemeint gewesen sein bringt meine Aussage aber wohl weiterhin kein Licht ins dunkel...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    Gerne. Aber wie Ugatz schon schrieb, sind die Dinger nicht echt hell. Eigentlich sind sie billiger Schrott mit China-Haptik. Zur Beleuchtung einer Garage bräuchtest Du dutzende davon, um genug Licht für Arbeiten zu haben.


    Aber als Notlicht, damit man sich nicht den Hals wegen des herumliegenden Krempels bricht, reichen sie.


    Hallo :) ,


    ich war gerade im Baumarkt und habe mir die Lampe angeschaut.
    Es lag sogar ein Musterstück dabei, um sie aus zu probieren.


    Naja, im hellen ist der Effekt gleich null.
    Im dunkeln hingegen erfüllt es seinen Zweck ganz gut.


    Habe für die viereckige Variante 10€ bezahlt.


    Wie Du schon vermutest hast, soll die Lampe nur als Notlicht dienen.
    Dafür reicht sie allemal aus.


    Gruß Hope0815 :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    An meinem Computer habe 2 Monitore laufen (einen Samsung 22" Wide und einen Panasonic Viera LCD). Immer wenn ich nun zwischen beiden Monitoren wechsel muss ich die Desktopsymbole wieder neu anordnen da sie sich verschieben.


    Gibt es eine möglichkeit die zwischen den beiden Auflösungen fix zu setzen ?


    Vielleicht hilft Dir das: http://dimanager.softonic.de/
    Ist ein kleines Programm (nur eine exe) und kann die Anordnung der Symbole speichern und wieder herstellen.


    Gruß,
    Alexander

  • Hi,


    kann meine Firma darauf bestehen eine Kopie meines Führerscheins bei sich abzulegen? Ich kann ja verstehen dass man einen Nachweis liefern muss wenn man Firmenfahrzeuge bewegt aber das sind schliesslich meine Privatdokumente und ich bin da etwas "paranoid" was den Datenschutz betrifft - ein Vorzeigen desselben sollte doch wohl genügen, oder?


    Danke
    Grüsse

    Paaarty ;-)

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