Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Re: Rückgabe beim Saturn


    Hat bei mir vor kurzem geklappt! Ich musste allerdings mit dem Abteilungsleiter sprechen, der Mitarbeiter wollte die Kamera zuerst nicht zurücknehmen.

  • Wessen Kabel-TV Empfang ist seit ~21.00 Uhr noch gestört? :confused:
    (hier: Südbayern)




    Ich tippe auf eine regionale Störung durch Sturmeinflüsse...





    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Habe momentan folgendes Problem mit einem Kunden hatte ihm ein iPod Video verkauft am 22.11. verschickt hatte ich ihn etwa am 26.11. angekommen einen Tag später. Am 4.12. schreibt mir der Kunde per Mail das er das Gerät gerne zurück geben möchte da angeblich der Akku sehr schnell leer wird. Habe ihn gefragt ob er Apple schon kontaktiert habe er sagt nein. Ende vom Lied ich teile ihm nach mehren Mails am 20.12. an welche Adresse er es schicken soll, obwohl ich folgenden Auktionstext habe:


    Gemäß §355 FernAbsG gilt für nichtgewerbliche Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Warenerhalt.


    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:


    Meine Adresse


    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren (zum Beispiel ohne OVP, Handbuch etc.), müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB haben Sie bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert bis zu 40 Euro beträgt, die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.


    - Ende der Widerrufsbelehrung -


    Ende vom Lied das Gerät trifft bei mir am 05.01. mit DHL ein da DHL in der Regel nur 24 h Laufzeit hat dürfte er es entweder am 3. oder 4. abgeschickt haben.


    In wie weit muss ich ihm nun den vollen Kaufpreis erstatten, muss ich das überhaupt, habe das Gerät getestet Akkulaufzeit etwa 15 h laut meiner Hochrechung, hab den heute 7 h laufen lassen und der Ladebalken war halb voll danach.


    Zusammenfassung:
    verkauft: 22.11.
    Kunde erhalten am 28.11.
    zurückerhalten vom Kunden 05.01.07.

  • Zitat

    Original geschrieben von Typologe


    Gemäß §355 FernAbsG gilt für nichtgewerbliche Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Warenerhalt.


    Grauenvoll. Darf das in meine Signatur? Ein FernsAbsG gibt es nicht. "nichtgewerbliche Verbraucher" ist wie gläserne Glasscheibe.


    Zitat


    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:


    Internetauktion? Belehrung vor Vertragsschluss in Textform erteilt? Unwahrscheinlich!


    Daher fehlerhafte Belehrung, da die Widerrufsfrist in solchen Fällen abweichend 4 Wochen beträgt (nach wohl herrschender Meinung). Damit beginnt die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen. Holst du nicht nach, kann der Verbraucher unbegrenzt widerrufen.


    Im Übrigen hat der Kunde bereits dir ggü. am 4.12. widerrufen, so dass selbst eine nur zweiwöchige Frist gewahrt gewesen wäre.



    Zitat


    In wie weit muss ich ihm nun den vollen Kaufpreis erstatten, muss ich das überhaupt, habe das Gerät getestet Akkulaufzeit etwa 15 h laut meiner Hochrechung, hab den heute 7 h laufen lassen und der Ladebalken war halb voll danach.


    Wieso sollte der Käufer wertersatzpflichtig sein. Er hat den Ipod wohl nur geprüft. Andererseits ist strittig, ob es überhaupt zu einer Wertersatzpflicht durch Ingebrauchnahme kommen kann, wenn erst nach Vertragsschluss ordnungsgemäß über die Konsequenzen der Ingebrauchnahme belehrt worden ist. Bei dir scheint der Käufer noch gar nicht formal korrekt belehrt worden zu sein...


    Der Kunde kann ohne Grund widerrufen, ein Sachmangel muss dafür nicht vorliegen. Daher ist es sch***egal, ob der Akku taugt oder nicht.


    Zusammenfassung:


    Dringendst zum Anwalt und rechtssichere Shopbedingungen aufstellen lassen. Sonst zahlst du denselben Betrag an einen Abmahnhai - bekommst aber nichts dafür.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Habe gerade eine Benachrichtung der Post für eine Warensendung aus dem Briefkasten gefischt. Ab wann kann die Sendung bei der Post abholen?
    Auf dem Zettel war nichts angekreuzt!

  • Kommt sicherlich auch auf dein Postamt an, aber ich würde mal sagen ab morgen.


    Ansonsten heute kurz vor Feierabend mal vorbeischauen und fragen. Bei uns auf dem Dorf klappt das schonmal.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Bei uns im Dorf Köln auch ;)


    Super, wenn es in dem Kuhdorf Köln ;) (Wo liegt das eigentlich?) klappt, versuch ich es heute Abend kurz vor 18:00 auch mal mein Glück bei der Post! :)

  • In hoc signo vinces
    „In diesem Zeichen wirst du siegen“


    Ist die Übersetzung, sowie Rechtschreibung so richtig?
    Stammt zwar von Wikipedia, aber muß ja auch nicht alles stimmen ;)

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

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