Hallo zusammen,
ich bin mir ziemlich sicher, dass man nicht einfach ohne Grund autofahren darf, aus Umweltschutzgründen.
Wenn man also von der Polizei angehalten wird und gefragt wird, warum man Auto fährt und sagt einfach "nur so", muss man Strafe zahlen.
Jetzt würde ich es natürlich ganz genau wissen, da ich gewettet habe. In der StVO hab ich nur §30 (1) gefunden. Der sagt aus:
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
Wie ist die Belästigung zu verstehen? Gibt es irgendwo einen anderen Paragraphen, der das nochmal genauer aussagt?
MfG
Lars