Unnötiges Autofahren verboten?!

  • Hallo zusammen,


    ich bin mir ziemlich sicher, dass man nicht einfach ohne Grund autofahren darf, aus Umweltschutzgründen.
    Wenn man also von der Polizei angehalten wird und gefragt wird, warum man Auto fährt und sagt einfach "nur so", muss man Strafe zahlen.


    Jetzt würde ich es natürlich ganz genau wissen, da ich gewettet habe. In der StVO hab ich nur §30 (1) gefunden. Der sagt aus:


    (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.


    Wie ist die Belästigung zu verstehen? Gibt es irgendwo einen anderen Paragraphen, der das nochmal genauer aussagt?


    MfG
    Lars

  • wenn sich jemand darüber beschwert wird es eine belästigung...


    der paragraph erklärt doch alles bestens....

  • Ich nehm mal schwer an daß man dafür nicht bestraft werden kann.
    Sonst könnte sich die Polizei an einem schönen Sonntag an eine kurvige Landstrasse stellen und alle Motorrad- und Cabriofahrer abkassieren!


    Was ich mir aber schon vorstellen kann ist dass es verboten ist z.B. laufend um den Block zu fahren oder so, das würde dann wohl als Belästigung gewertet.


    Gruß
    f-c

    Die schönsten Dinge im Leben sind umsonst...

  • Re: Unnötiges Autofahren verboten?!


    Zitat

    Original geschrieben von ExWySed
    Wenn man also von der Polizei angehalten wird und gefragt wird, warum man Auto fährt und sagt einfach "nur so", muss man Strafe zahlen.


    Das ist Quatsch.


    Da wir (noch) in einem freien Land leben, kannst du natürlich fahren, so oft und so lange du willst. Unnötige Lärmbelästigung (!) ist zu vermeiden, aber das ist etwas anderes. Den Motor also im Stand unnötig laufen lassen ist z.B. eine solche Belästigung.

  • Also einfach so mal eine Tour machen ist sicher nicht verboten, sondern das ziehlt wohl eher darauf ab, das es ein paar so Typen gibt die sich nur an der Lautstärke ihres Auspuffs messen können, und dann zum Teil im Sommer zwanzgmal mit Vollgas im ersten Gang durch die Innenstadt fahren. Aber wenn du normal ohne Grund wohinfährst wird es keinen intressieren.

  • hi


    ich würde auch sagen das man einfach nur etwas gegen dich in der hand haben will wenn du "doof" bist und einen auf proll machst und dauernt die straße hoch und runter fährst weil du dich damit besser fühlst..


    wenn du mal planlos durch die gegend fährst um etwa auf andere gedanken zu kommen, oder was weiß ich aus welchem grund man schonmal ein wenig durch die gegen tuckert wirst du wohl kaum deswegen belangt...

    mfg Fresh

  • Teuer wirds nur, wenn DU mit der Bahn planlos und ohne Grund durch die Gegend fährst.
    Mit dem Auto ist mit Sicherheit nicht verboten, oder strafbar ;)

  • Das mit der kurvigen Landstraße greift nicht, da sich die Vorschrift nur auf "innerhalb geschlossener Ortschaften" bezieht.
    Und innerhalb geschlossener Ortschaften ist man halt auf Parkplatzsuche oder auf der Suche nach einer bestimmten Adresse.

  • Genau man sucht den Briefkasten oder eine hübsche Anhalterin! :D

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • aber bitte nicht im sperrbezirk :p


    diese unnötige umherfahren wird gerne in den sperrbezirken geahndet um die finstren gestalten zu vertreiben !

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