Vertrag außerordentlich kündigen?

  • Hallo


    Ich habe eine falsche Rechnung von debitel erhalten und die Abbuchung von meinem Konto daraufhin storniert. Es sind Beträge für 2 Mobilfunknummern abgebucht worden, obwohl ich nur einen Vertrag unterzeichnet habe.


    Ich habe dem Telefonsupport angeboten, die Rechnung partiell (eben für die Nummer, für die ich tatsächlich einen Vertrag unterzeichnet habe) zu bezahlen. Das hat man abgelehnt. Man hat meine Sim Karte nun seit Wochen gesperrt.


    Berechtigt mich das zu einer außerordentlichen Kündigung?

  • Und was haben die zu der 2ten Karte gesagt ?


    Ich meine, wenn ein Fehler offensichtlich ist und die Karte nicht Dir gehört, so ist das doch kein Problem eine neue Rechnung auszustellen oder ?

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Ich habe sogar eine 2. Simkarte vom Händler bekommen, aber natürlich nicht genutzt. Ich habe schon beim Händler reklamiert (mehrfach per Email und dann per Einschreiben), aber der meldet sich schlichtweg nicht und hat schon zig Fristen, die ich ihm gesetzt habe, platzen lassen.


    Ich habe garantiert nur einen Vertrag mit einer Unterschrift an den Händler gefaxt. Und nein, es war auch nur ein Vertrag für eine Simkarte.


    Ich habe debitel auch schon aufgefordert, dass sie sich mit dem Händler in Kontakt setzen sollen, damit dieser ihnen die 2 Verträge vorlegt. Aber die machen das einfach nicht.


    Aber lange Rede, kurzer Sinn.. Debitel ist über die Sache informiert, klärt es aber nicht ab. Ich bin bereit für den einen Vertrag zu zahlen. Wenn Debitel die eine Simkarte nicht reaktiviert, kann ich dann außerdentlich kündigen?

  • a_engels


    Zunächst einmal solltest Du davon absehen, in solchen Fällen telefonisch zu kommunizieren. Da ist nacher nichts nachweisbar.


    Auf jeden Fall solltest Du den Teil der Rechnung bezahlen, den Du für rechtmäßig hältst. Da wirst Du nicht drum herumkommen.


    Bzgl. der zweiten Karte mußt Du Debitel anschreiben und den Sachverhalt schildern und ihnen erklären, daß lediglich ein Vertragsverhältnis über einen Mobilfunkanschluß besteht.


    Eine außerordentliche Kündigung des bestehenden Vertrages halte ich zunächst für nicht durchsetzbar.


    Kläre erstmal, wie diese Rechnung über einen zweiten Mobilfunkanschluß zustande kommt und poste mal, was Du in Erfahrung bringen konntest.

  • Guck doch mal in den Vertrag rein ob da irgendwas von Partnerkarte oder so steht. Der Händler wird dir ja nicht einfach so noch eine zweite SIM gegeben haben. Und wieso hast du dann nicht gleich den gefragt wieso er sie dir gibt ?

  • Die 2. Simkarte kam erst ein paar Wochen später.


    Ich kann nur betonen, dass ich einen Vertrag über eine Simkarte abgeschlossen habe. Es geht übrigens um das S700i Angebot von Sparhandy. Das ist euch wohl bekannt!

  • Kam die zweite SIM-Karte vom Händler oder von debitel? Hatte dir vorher jemand ein telefonisches Angebot gemacht?

  • Vom Händler. Ich habe kein telefonisches Angebot erhalten.


    Vielleicht beantwortet mal jemand meine Frage? Kann ich kündigen, wenn mir der Netzbetreiber die Simkarte unberechtigterweise sperrt?

  • Zitat

    Original geschrieben von a_engels
    Vielleicht beantwortet mal jemand meine Frage? Kann ich kündigen, wenn mir der Netzbetreiber die Simkarte unberechtigterweise sperrt?


    Nein kannst Du nicht. Denn die Sperre ist aufgrund der Rückbuchung erfolgt, und ist somit erstmal berechtigt.
    Daß die Rechnung nicht in Ordnung war, und die Sache mit der zweite SIM-Karte noch nicht geklährt ist, ist davon erstmal unabhängig.
    Erst wenn Du den Betrag für die erste Karte voll bezahlt hast, hast Du eine Chance, daß die Karte wieder freigeschaltet wird. Aber erst wenn Debitel die zweite Karte wieder aus den Vertragsdaten rausgenommen hat, bist Du da komplett raus.

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  • IMHO Kann man einen Vertrag ausserordentlich kuendigen wenn die ersten zwei Rechnungen fehlerhaft waren.
    Ob das hier allerdings Feherhaft ist oder ob du einfach Opfer eines Betruges geworden bist... das ist schwer zu sagen.
    Du wirst nicht drumrumkommen Debitel schriftlich um Klaehrung zu bitten und auch einen Anwalt nicht unerwaehnt lassen.

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