Zurueckstellung vom Zivildienst (genaue Situation Inside)

  • Das Problem ist eben, daß dein Fall keine klassische unzumutbare Härte ist, es ist also noch eher an dir, dem Sachbearbeiter eine Zurückstellung aus dem Knie zu leiern als es eh schon ist. Rechtlich ist das Amt was die Ablehnung betrifft wohl auf der sicheren Seite, es geht also um eine Kulanzlösung - eventuell könntest du auch anbieten, den Zivildienst nach dem Vordiplom abzuleisten o.ä., denn dein Vorschlag für nach dem Studium könnte dann schon wieder mit diversen Altersregelungen kollidieren.


    Warum genau wurde dein Antrag denn abgelehnt? Das ist ja bezüglich der Argumentation auch nicht ganz uninteressant. Wurde z.B. wegen irgendwelchen versäumten Fristen abgelehnt, kannst du dir das Porto eigentlich gleich sparen usw. ;)


    Vielleicht gibt es auch Sprechzeiten und du kannst direkt mit deinem Sachbearbeiter sprechen? Damit bekäme der Vorgang dann für ihn schonmal ein Gesicht. ;)

  • Nachdem du wie gesagt juristisch absolut am kürzeren Hebel sitzt (um nicht zu sagen chancenlos bist), helfen nur gute Worte und Überzeugungskraft, wenn du den Antrag auf Zurückstellung wegen besonderer Härte aufrecht erhalten willst.


    Vergleiche mit deinem Freund solltest du eigentlich weder in dem Schreiben noch sonstwann anführen, denn das ist für dein Verfahren ohne Belang und für den Sachbearbeiter auch so nicht nachprüfbar.


    Ob es sinnvoll ist oder viel bringt, persönlich vorzusprechen, kann dir natürlich keiner sagen; schaden würde es wohl nicht, solange du sachlich bleibst - es ist natürlich eine Kosten- /Nutzen-Abwägung deinerseits, denn große Hoffnung auf der "Härtefall-Schiene" kann man dir wohl nicht (mehr) machen - eventuell müsstest du dann eben weitere Optionen prüfen, zum Teil klangen sie ja auch schon an, wobei ich die juristischen Optionen in deinem Fall eigentlich gar nicht erst auf den Tisch legen würde, sondern mich lieber um eine wie auch immer geartete kontrollierte Ableistung des Zivildienstes o.ä. kümmern würde. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace

    Stimmt, ist sehr viel Text, das mit der Mitleidstour stimmt sicher auch irgendwo (auch wenn es wie gesagt der Wahrheit entspricht), aber eine unzumutbare Härte kann ja auch eine psychische sein, oder nicht?


    Das Problem ist, diese unzumutbare Härte mag deinem persönlichen Empfindungen entsprechen, allerdings ist sie für das Amt nicht als solche einzustufen. Davon kannst du leider schonmal klar ausgehen!
    Du hast Recht, es könnte eine psychische sein, aber ich gehe davon aus, da werden dir die Belege fehlen.



    Allerdings, wenn du ein Zimmer hast, kannst du doch die Sache entspannter angehen, und bei der Suche einer ZIVI-Stelle immer schön angeben, dass du seit mehr als (ich glaube 12 Monaten) eigenen Wohnraum hast. Eine Stelle wirst du dann freiwillig nicht bekommen, ich weiß natürlich nicht, ob das Zivi-Amt da mitspielt und nicht eine Stelle dazu verdonnert dich zu nehmen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Was wäre, wenn ich mir ein psychologisches Attest darüber ausstellen lassen würde? Da das alles ja tatsächlich so vorgefallen ist, könnte ich das auch einem Psychologen erklären...


    Zeugen für meinen damamligen, psychischen Zustand (meine Mutter, meine Freundin) hätte ich ja auch, aber werden da nahestehende Personen überhaupt berücksichtigt?


    Du willst Dir allen Ernstes von einem Psychologen / Psychiater ein Attest ausstellen lassen über Deinen *damaligen* Zustand? Gehst Du auch zu Deinem Hausarzt und sagst, er soll Dir bescheinigen, dass Du vor einem Jahr die Grippe hattest, Deine Mutter könne das bezeugen, sie habe Dir Kamillentee gekocht? ;)


    Wenn Deine Psyche so angeknackst ist, dass Du derzeit einen verifizierbaren pschischen Schaden / Erkrankung hast, dann lass Dich nach- und ausmustern! Aber psychisches Unbehagen ist nun wirklich kein Ausmusterungsgrund. Ich sehe ganz ehrlich gesagt in Deiner Argumentation keine psychische Härte, die Du immer anführst. Oder habe ich das falsch verstanden und Du befindest Dich in psychotherapeutischer / psychiatrischer Behandlung?


    Psychische Härte bzw. Belastung ist doch nicht etwas beliebiges, das man sich selbst genehmigen kann. Es ist entweder eine Krankheit oder (und das scheint mir ehrlich gesagt bei Dir vorzuliegen) das Leben...


    Was das Studium betrifft: Es gibt doch die ganz klare Regelung, dass man aufgrund eines Dienstes einen Platz, den man sicher hat, nicht verlieren darf. Bei der ZVS ist das zugegbenermaßen wahrscheinlich klarer geregelt, aber im Prinzip müsste das an jeder Uni und in jedem Studiengang so sein. Wähle doch einfach den anderen Ansatzpunkt und wende Dich an die Uni, dass Du Deinen Studienplatz wieder bekommst oder eingeschrieben bleibst und beurlaubt wirst. Ich sehe auch hier ehrlich gesagt nicht so ganz das Problem...

  • wie in der PN schon erwähnt, musste ich damals nicht noch einmal zu einer Nach-Musterung, es hat ein Empfehlungsschrieben gereicht. Allerdings hatte ich zu dem Zeitpunkt auch ein physisches Gebrechen und kein psychisches. Auf Grund der Tatsache, dass sicherlich viele "Drückeberger" versuchen über die psychische Schiene um den Wehr- oder Ersatzdienst herumzukommen, kann es sein, dass du nochmal in einen Psychotest musst.
    Ich halte es aber für wahrscheinlicher, dass die das Schreiben von deinem Arzt voll anerkennen, denn zum einen haben sich die Ausmusterungsbeschaffenheiten stark geändert (T5 -> T3) und zum anderen hat sich sicherlich auch das Bewusstsein der Menschen geändert, dass eine psychische Überbelastung durchaus eine ernstzunehmende Krankheit ist und keine Lapalie.


    In diesem Sinne: Kopf hoch, du schaffst das. Tschakka! ;)

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

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