Mahnbescheid Victorvox

  • @Fries
    Vielen dank für die nette Beantortung.


    Es könnte sein, dass ich im Rahmen eines Handyerwerbs so einen Vertrag mal abgeschlossen habe, den ich aber Gebührenmäßig von einem meiner Konten nie bedient habe, definitv. Da dies aber schon > 2 Jahre her sein muss könnte diese eine Erklärung dafür sein, dass ich mich daran nicht erinnere, ich kann mich auch nicht erinnern diesen Vertrag gekündigt zu haben, was eine Erklärung dafür sein konnte, warum dieser jetzt einfach so weiter läuft und dort Gebühren entstanden sind.
    Da ich zwischenzeitlich auf jeden Fall Wohnort und Bankverbindung gewechselt habe könnte VV Schwierigkeiten gehabt haben an Ihr Geld zu kommen.
    Aber ist in dem so geschilderten Fall der Weg von VV, sich nicht meine neue Adresse besorgt zu haben, was ja laut Dr.Fries wohl problemlos möglich gewesen sein dürfte, und direkt mit Mahnbescheid zu kommen, rechtens ?


    Ich denke mal zu den Gerichtskosten würden noch die Anwaltskosten der Gegenseite dazukommen.
    So wie das hier aussieht käme ich da wohl nicht unter 120 Euro an Gerichtskosten raus. http://www.ra-uebler.de/gkost.htm
    Was man nicht so alles im Netz finden kann...

  • Zitat

    Original geschrieben von b90210

    Aber ist in dem so geschilderten Fall der Weg von VV, sich nicht meine neue Adresse besorgt zu haben, was ja laut Dr.Fries wohl problemlos möglich gewesen sein dürfte, und direkt mit Mahnbescheid zu kommen, rechtens ?


    Rechtens ist das schon, wenn auch nicht gerade die höflichste Vorgehensweise. Es liegt natürlich auch im Interesse eines Unternehmens, seine Forderung zunächst auf anderem Wege einzutreiben, da bei einem gerichtlichen Mahnverfahren immerhin die Gerichtskosten vorzuleisten sind.


    Wenn Sie aber doch das Gefühl haben, die Forderung könnte berechtigt sein, sollten Sie sie vielleicht bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden.

    Die Sache hört sich dennoch merkwürdig an. Ein Mobilfunkvertrag, von dem Sie nichts wissen, dessen Abschluß "so nebenbei" passiert ist? Der nun eventuell mangels Kündigung weiterläuft und monatliche Kosten verursacht? Vielleicht sollten Sie sich doch einmal an einen Kollegen in Ihrer Nähe wenden.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Ihr
    RA Dr. Fries

  • Nee, das könnte schon sein.
    Ich habe schon mal einen Vertrag (allerdings einen anderen) abgeschlossen,der aber eine komplette Grundgebührenerstattung beinhaltete (was auch mober hier im Werbungsforum anbietet) und habe die Karte nie benutzt. Wenn jetzt auch noch sowas wie Rechnung-Online vereinbart worden wäre, wird ja heutzutage gerne gemacht, wäre für mich auch erklärlich, dass ich keine Briefe bekommen habe.
    Was ich aber immer noch nicht verstehen kann ist, dass sich VV nicht zuerst auf "normalem" Wege versucht hat an mich zu wenden und direkt der Mahnbescheid kommt. Falls so ein Vertragsverhältnis wirklich bestanden hätte und ich hätte einfach nur die Kündigung vergessen, hätte ich die offenen Forderungen (die ja eigentlich nur ein paar Grundgebühren enthalten könnten) auch umgehend beglichen.
    Aber wenn sie es auf die harte Tour versuchen, dann kann das doch nur gut für die Anwälte sein, denn die muss ich jetzt auch noch bezahlen.
    Wahrscheinlich werde ich die Forderung erstmal bedienen, aber ich hätte schon gerne eine Info, wie sich der Forderungsbetrag jetzt genau zusammensetzt, denn das kann man ja aus dem Mahnbescheid nicht erkennen.
    Wie sieht es überhaupt mit angemahnten Beträgen aus Rechnungen aus, die ich nie erhalten habe ?
    Außerdem muss es doch Fristen geben, innerhalb derer Mahnbescheide generell nicht erlaubt sind. Ansonsten würde ich ja für jeden Pupsbetrag einen Mahnbescheid rausschicken und mir die Gebühren mit dem Anwalt teilen.

  • Wenn Du Nachweisen kannst, dass die vermeintliche Rechnung dich nicht hat erreichen können (was aber annähernd unmöglich ist) dann dürtest Du nicht in Verzug geraten sein.


    Allerdings könnte man nach dem Vertragsabschluss auch davon ausgehen, dass Du, zumindest die GG gewusst hast, das Zahlungsziel und das Fälligkeitsdatum gewusst hast (ähnlich wie bei nem Mietvertrag - da bekommst Du auch nicht jeden Monat ne Rechnung...) und somit sowieso in Verzug bist.


    So oder so - wenn auch nur die kleinste Unsicherheit Deinerseits besteht (fehlende Unterlagen, etc...) nimm Dir nen Anwalt und der wird Dir sagen was zu tun ist und was Sinn macht.


    ...sowas ist auch der Grund, warum ich ALLE Rechnungen und Verträge seid ca. 12 Jahren akribisch Sammle und Ablege. Ich bin gerüstet ;)


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Warum ist das unmöglich, ich habe doch bei Zugang der Mahnungen/Rechnung schon lange nicht mehr da gewohnt, wo die Rechnungen wahrscheinlich gelandet sind.
    Bei meiner neuen Adresse sind sie definitiv nicht gelandet.
    Also ich sehe das eher so, dass das das kleinste Problem ist.

  • Hallo ashd,


    in der Tat, ich war hier lange nicht mehr aktiv.


    Um der Wahrheit die Ehre zu geben. Bin in Fragen der Telekommunikation nicht mehr so ganz auf der Höhe, nutze das Forum aber weiterhin gelegentlich zur Information.


    Gestern meinte ich ausnahmsweise mal intervenieren zu müssen. Nichts für ungut. :) Während meiner kurzen Zeit im Anwaltsberuf habe ich durchaus erleben müssen, dass im Leben mancher Mandanten "plötzlich aus dem Nichts" Vollstreckungsbescheide und GV aufgetaucht sind.


    Das Problem an der Juristerei in Foren ist m.E. auch nicht, dass grundsätzlich keine zutreffenden Ratschläge erteilt werden, sondern das Wahrheiten, Halbwahrheiten und Fehleinschätzungen bunt gemischt sind. Wie soll der Laie das auseinanderhalten??? Deshalb meine Warnung.


    Viele Grüße und schön, dass sich noch einer an micht erinnert!


    Paddy

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