@Fries
Vielen dank für die nette Beantortung.
Es könnte sein, dass ich im Rahmen eines Handyerwerbs so einen Vertrag mal abgeschlossen habe, den ich aber Gebührenmäßig von einem meiner Konten nie bedient habe, definitv. Da dies aber schon > 2 Jahre her sein muss könnte diese eine Erklärung dafür sein, dass ich mich daran nicht erinnere, ich kann mich auch nicht erinnern diesen Vertrag gekündigt zu haben, was eine Erklärung dafür sein konnte, warum dieser jetzt einfach so weiter läuft und dort Gebühren entstanden sind.
Da ich zwischenzeitlich auf jeden Fall Wohnort und Bankverbindung gewechselt habe könnte VV Schwierigkeiten gehabt haben an Ihr Geld zu kommen.
Aber ist in dem so geschilderten Fall der Weg von VV, sich nicht meine neue Adresse besorgt zu haben, was ja laut Dr.Fries wohl problemlos möglich gewesen sein dürfte, und direkt mit Mahnbescheid zu kommen, rechtens ?
Ich denke mal zu den Gerichtskosten würden noch die Anwaltskosten der Gegenseite dazukommen.
So wie das hier aussieht käme ich da wohl nicht unter 120 Euro an Gerichtskosten raus. http://www.ra-uebler.de/gkost.htm
Was man nicht so alles im Netz finden kann...