ZitatOriginal geschrieben von Charlie_D
Nicht VictorVox sondern das Amtsgericht Coburg sollte Post von Dir haben. Andernfalls könnte es sein, dass der Mahnbescheid rechtskräftig wird und Du die Tage Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommst, der erstmal Pfändet. Ob berechtigt oder nicht spielt da mal gar keine Rolle.
Na, wenn es so schnell nur ginge...
Nach dem Mahnbescheid kommt erstmal der Vollstreckungsbescheid (nachdem Mahnbescheid rechstkräftig ist und danach ein Vollstreckungsbescheid beantragt wurde). Trotzdem nem falschen Mahnbescheid UMGEHEND bei dem zuständigen Gericht widersprechen (Formblatt hängt am Bescheid dran).
Automatisch kommt kein Verfahren zustande. Aber der Antragsteller bekommt eben keinen rechtskräftigen Mahnbescheid (Zwischenschritt zum erstrebten Vollstreckungstitel) und wird dann andere Wege gehen müssen, wenn er seine für berechtigt gehaltene Forderungen eintreiben will - und da bleibt eben nur der Prozess. Sollten sie hier was vergeigt haben, werden sie eher nicht prozessieren.
Das mit dem Widerspruch gilt allerdings, wie es auch in der Belehrung des Bescheides zu entnehmen ist, nur, sofern es sich wirklich um eine unberechtigte Forderung handelt. Hier könnte es aber auch wirklich eine unbezahlte Rechnung sein; das hier erinnert mich an etwas an Provisionen und Rückforderungen. Dann lieber erstmal evtl. Resttage der Frist nutzen, um verschollene Unterlagen vielleicht doch irgendwo zu finden.