Mahnbescheid Victorvox

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Nicht VictorVox sondern das Amtsgericht Coburg sollte Post von Dir haben. Andernfalls könnte es sein, dass der Mahnbescheid rechtskräftig wird und Du die Tage Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommst, der erstmal Pfändet. Ob berechtigt oder nicht spielt da mal gar keine Rolle.


    Na, wenn es so schnell nur ginge...


    Nach dem Mahnbescheid kommt erstmal der Vollstreckungsbescheid (nachdem Mahnbescheid rechstkräftig ist und danach ein Vollstreckungsbescheid beantragt wurde). Trotzdem nem falschen Mahnbescheid UMGEHEND bei dem zuständigen Gericht widersprechen (Formblatt hängt am Bescheid dran).


    Automatisch kommt kein Verfahren zustande. Aber der Antragsteller bekommt eben keinen rechtskräftigen Mahnbescheid (Zwischenschritt zum erstrebten Vollstreckungstitel) und wird dann andere Wege gehen müssen, wenn er seine für berechtigt gehaltene Forderungen eintreiben will - und da bleibt eben nur der Prozess. Sollten sie hier was vergeigt haben, werden sie eher nicht prozessieren.


    Das mit dem Widerspruch gilt allerdings, wie es auch in der Belehrung des Bescheides zu entnehmen ist, nur, sofern es sich wirklich um eine unberechtigte Forderung handelt. Hier könnte es aber auch wirklich eine unbezahlte Rechnung sein; das hier erinnert mich an etwas an Provisionen und Rückforderungen. Dann lieber erstmal evtl. Resttage der Frist nutzen, um verschollene Unterlagen vielleicht doch irgendwo zu finden.

  • Wäre möglich, dass dann nach nem rechtskräftigem Mahnbescheid automatisch der Vollstreckungsbescheid kommt? Aber ne Klage einreichen läuft doch etwas anders als die Beantragung eines Mahnbescheides auf nem Formblatt (ZPO-Klausur kommt aber erst noch...). Festnageln würde ich mich da jetzt also noch nicht. Ob der Anbieter aber nach der Mitteilung des Widerspruchs sofort selbst Klage erhebt oder das ganze gleich parallel gestartet hat, dürfte für den Betroffenen aber eh auf dasselbe hinauslaufen.


    Ich würde nur widersprechen, wenn es wirlklich was am Bescheid auszusetzen gibt, und ggf. Rücksprache mit nem Anwalt führen. Ansonsten sollte Zahlung der beste Weg sein.

  • Paddy


    Wenn ich diesen Thread und den gesammelten juristischen Blödsinn mal wieder so lese, lobe ich mir doch unser gutes altes Rechtsberatungsgesetz. Leider scheint dies im Internetzeitalter ein zahnloser Tiger zu sein.


    Eine Bitte an alle Jurastudenten (Marko?) und sonstige "Halbkundige": Ihr meint es sicherlich gut, wenn Ihr hier Tipps gebt. Allerdings droht im Falle falschen Verhaltens bei Mahn- und anschließendem Vollstreckungsbescheid in der Tat die Rechtskraft und damit Vollstreckbarkeit. Deshalb seid bitte vorsichtig mit allen Tipps, die nur im entferntesten darauf hinauslaufen können, daß Rechte verkürzt werden.



    MfG Paddy
    (Volljurist, der sich trotzdem zurückhält, da er als Nicht-Anwalt nicht berechtigt ist, Rechtsberatung zu erteilen.)


    Marco,
    Viel Glück noch bei der ZPO-Klausur!

  • Re: Paddy


    Zitat

    Original geschrieben von Paddy
    Wenn ich diesen Thread und den gesammelten juristischen Blödsinn mal wieder so lese, lobe ich mir doch unser gutes altes Rechtsberatungsgesetz. Leider scheint dies im Internetzeitalter ein zahnloser Tiger zu sein.


    Eine Bitte an alle Jurastudenten (Marko?) und sonstige "Halbkundige": ...


    Nach mehr als zwei Jahren meldet Paddy sich zurück. :top:
    Ja, ich erinnere mich - Du bist der, der in Bielefeld studiert hat.


    Deine (sehr allgemein gehaltene) Rüge hat mich nun doch veranlaßt, einen kurzen Blick ins Gesetz zu werfen. Ich war demnach wohl nicht gemeint. :cool:


    => § 689 Abs. II ZPO
    => § 694 Abs. I ZPO

  • Also ich habe seit mindestens 2 Jahren keinen einzigen Brief von Victorvox bekommen (nicht mal eine Rechnung, nichts, vielmehr kann ich micht noch nicht einmal erinnern jemals Post von diesem Verein bekommen zu haben)und jetzt kommt direkt ein Mahnbescheid ?
    Das kann doch nicht in Ordnung sein, dass ich jetzt die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Mahnbescheides innerhalb kürzester Zeit treffen muss ? Werde erstmal ein Einschreiben an Victorvox rauslassen mit der Bitte um Aufklärung.

  • Klär vielleicht mal ab, ob du überhaupt der Richtige bist. Manche Läden jagen Mahnbescheide etc. auch Namensvettern mit ähnlichem Geburtsdatum raus.


    Könnte durchaus sein, wenn du nie was mit VV zu tun hattest.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Es gibt durchaus die Möglichkeit, auf dem Antragsformular für den Erlaß des MB anzukreuzen, daß im Widerspruchsfalle die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt wird.
    Sobald der Widerspruch eingegangen ist, gibt das Mahngericht die Sache von Amts wegen an das zuständige Prozeßgericht ab, welches den Antragssteller zur Begründung der Klage auffordert.


    Ein Vollstreckungsbescheid hätte auch "nur" den Wert eines Versäumnisurteils, d.h. es wäre immer noch ein Einspruch möglich.


    An den Nutzer b90210: Schreiben Sie mir bitte eine PN, wenn Sie konkreter Beratung bedürfen. Ich kann in dieser öffentlichen Form leider keine allgemeinen Hinweise zu Ihrem Sachverhalt geben.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Ihr
    RA Dr. Fries

  • Wenn jetzt Victorvox sich nicht äußert, soll ich dann widersprechen oder anerkennen ?
    Das ist doch eine einfache und allgemeine gehaltene Frage.
    Der Gemahnte kann mit dem im zur Last gelegten Sachverhalt nichts anfangen und ersucht Klärung, kann diese aber nicht innerhalb der Frist erreichen, weil der Antragsteller sich nicht äußert.
    Vielen Dank, falls ich spezielle Beratung benötige werde ich mich melden.
    Was ich nicht so ganz verstehe ist, dass direkt ein Mahnbescheid kommt und nicht erst der Versuch einer Klärung mit mir, eine Rechnung etc. Oder kann das irgendwie damit zusammenhängen, dass auf dem Mahnbescheid "Anschriftenänderung aufgrund Neuzustellungsantrag" vermerkt ist. Vermutlich wurde zuerst versucht, an meine alte Adresse zuzustellen. Vielleicht ist ja auch eine eventuell vorher von Victorvox ausgestellte Rechnung an die alte Adresse gegangen...so wirds bestimmt gewesen sein. Wenn ich Ihnen meine neue Adresse nicht mitgeteilt habe (warum auch), hätten die natürlich Probleme mir sowas zuzustellen. Da blieb vielleicht nur die Möglichkeit eines Mahnbescheides, um erstmal an die neue Adresse zu kommen...

  • Wenn Sie relativ sicher sind, daß die Forderung des Antragsstellers nicht besteht, sollten Sie natürlich Widerspruch einlegen, um weiteren Ärger zu verhindern. Nach Ihrer Schilderung dürfte eine Aufklärung innerhalb der 14-tägigen Frist nicht möglich sein. Ansonsten würden Sie nämlich besagten Vollstreckungsbescheid erhalten.
    Das weitere Vorgehen hängt dann vom Verhalten des Antragstellers ab. Wenn er Klage erhebt, wird Ihnen diese zugestellt und Sie müssen Ihre Erwiderung dazu abgeben. Nachteil: stellt sich dann heraus, daß die Forderung doch besteht, werden Sie auf den Gerichtskosten sitzenbleiben, die Sie allerdings dann durch sofortige Anerkennung des Anspruches zumindest minimieren können.


    Der ganze Sachverhalt stellt sich für mich aber momentan etwas undurchsichtig dar. Sie geben an, niemals eine Geschäftsbeziehung mit dem Antragssteller gehabt zu haben. Eventuell liegt wirklich eine Personenverwechselung vor, das passiert bei solchen Dingen viel häufiger, als die meisten Leute annehmen. Haben Sie einen relativ häufig vorkommenden Namen?


    Die neue Adresse wäre über eine Melderegisteranfrage relativ problemlos zu ermitteln gewesen. Aber warum sollte diese Firma Ihnen Rechnungen an Ihre alte Anschrift senden, wenn Sie nie eine Geschäftsbeziehung hatten? Wie gesagt, ich kann anhand Ihrer Angaben noch nicht so ganz durchschauen, was hier passiert sein könnte.


    Ansonsten wäre mein Rat: Widerspruch.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Ihr
    RA Dr. Fries

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