Daheimshoppen hat Diebesgut verkauft !! (SDA)

  • Ich würde sofort einen Anwalt damit beauftragen.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • § 259 StGB - Hehlerei


    § 259 StGB - Hehlerei


    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) ........


    (3) Der Versuch ist strafbar.


    --------------------------------


    Ich nehme mal an, daß Nils davon nichts wußte, daß die Geräte aus einem Diebstahl(wenn dem wirklich so ist) kamen und er die Geräte aus einer für ihn seriös aussehenden Quelle erstanden hat. In beiden Fällen hat er natürlich das selbe Problem, daß er den Kunden das Geld zurückgeben muss........... und wenn er, wie hier im thread genannt, wirklich "unbekannt verzogen" sein sollte, dann allerdings viel Spaß...............


    Ist schon traurig, wieviele Kunden in der letzten Zeit bei diversen Firmen, die hier einen guten Ruf hatten, hereingefallen sind. Wenn schon selbst ein solches Forum mit "wer hat Erfahrung mit..." nicht vor einem Reinfall und Geldverlust von ein paar hundert Euro schützt, was dann...



    Ich wünsche Dir, Stefan, daß Du dein Geld irgendwie zurückbekommt.


    Alles Gute
    Elke

  • Re: § 259 StGB - Hehlerei


    Zitat

    was dann...


    Vielleicht einfach mal die Geiz ist geil Mentalität über Board werfen und nicht in irgendwelchen Onlineshops die scheinbar günstige Angebote machen den Kram kaufen.


    Bis auf wenige Ausnahmen sind doch alle früher oder später gegen die Wand gefahren oder haben gegen Ende mit merkwürdigen Geschäftspraktiken versucht, den eigenen Schaden gering zu halten.


    Für die, bei denen es noch gut ging, vielleicht ein Schnäppchen. Aber die letzten, die dann die Hunde beissen, sollten überlegen, ob's sich gelohnt hat. Und alle die bislang immer Glück hatten, auch mal drüber nachdenken. Irgendwann werden die auch mal die letzten sein.

  • Hallo Elke,


    danke für den Auszug aus dem StGB und deine netten Worte.


    Ich kann nicht sagen ob Nils etwas davon wusste, auf eine EMail in der ich das ganze geschildert habe hat er aber auch nicht reagiert.
    Per Telefon ist er auch nicht zu erreichen und das Rückruf Formular auf seiner Homepage scheint er auch zu ignorieren - um eine Klärung scheint er sich also auch nicht zu bemühen.


    Ich habe nun endgültig mein Konsequenzen daraus gezogen und werde online kaum noch etwas kaufen.
    Ich bin jetzt innerhalb von einem 3/4 Jahr 2 mal über das Internet betrogen worden.
    Es ist echt traurig was für Leute heutzutage Geschäfte/Handel betreiben.
    Und dabei dachte ich immer einem eingetragenen Kaufmann könnte man wenigstens vertrauen.


    Ich gebe Ihm gerne noch eine Chance das Ganze zu regeln, wenn ich aber erst mal das Aktenzeichen von der Polizei erhalten habe und bis dahin keine Antwort oder Reaktion von Ihm beommen habe, werde ich definitiv Strafanzeige stellen .
    Für einen Anwalt fehlt mir als Student das Geld, sowie momentan Zeit und Kraft.


    Ich habe bereits eine Strafanzeige gegen einen anderen Händler am Laufen und so etwas dauert ewig und man investiert so viel Zeit da rein - wenigstens kostet diese nichts.


    Nunja, mal abwarten was passiert.


    Viele Grüße,
    Stefan

  • Servus


    Das hört sich wirklich echt nicht gut an,
    da hoffe ich auch mal das Du dein Geld zurück bekommst !


    Ich als Händler kann da nur sagen warum
    versucht jeder die letzten 5 € zu sparen und bestellt Ware
    für mehrere hundert € im Internet ????


    Da kann ich nur sagen, ich kaufe meine Ware privat auch beim
    Händler vor Ort da bin ich mir hundert pro sicher das
    so ein Debakel nicht passiert !


    Aber gut, wie schon gesagt Geiz ist geil !


    Nur manchmal ist der fiese Rattenschwanz nicht so geil
    und eher wirklich traurig, da kann man nur aus Fehlern lernen
    und ich hoffe das machen alle so schnell wie möglich, bevor
    die windigen Internethändler (sicher nicht alle) auf Mallorca
    sitzen und Ihre 2 Jahresgeschäftszeit genießen ;) !


    Gruß Gereon

  • Klar jetzt ist Lastand1st noch Schuld weil er Online kauft :rolleyes: Oder sind letztendlich nicht sogar die ganze Wirtschaft schuld daran? :rolleyes: ²


    Leute, das hätte euch auch sonst wo passieren können. Online ist die Gefahr natürlich höher, aber mein Gott, woher hätte er das Wissen sollen?

  • Natürlich ist das Risiko beim Onlinekauf auf die Nase zu fallen größer, weil die Anonymität der Vertragspartner auch größer ist. Man sollte aber jetzt den OnlineKauf nicht verteufeln und den Kauf beim Offlinehändler als risikolos darstellen.


    Auch der Händler um die Ecke kann von heute auf morgen seinen Laden dicht machen und man bleibt evtl. auf Regressforderungen sitzen oder kann Anzahlungen abschreiben.
    Auch der Händler um die Ecke kann - verschuldet oder unverschuldet - einem Käufer geklaute Ware andrehen.


    Richtig ist allerdings, dass ich beim Händler um die Ecke durch den Grundsatz "Geld gegen Ware" einige Risiken ausschließen kann.


    Und die wenigsten Kunden sind in der Lage, an einem Angebot eines Händlers zu erkennen, ob dieses Angebot betriebswirtschaftlich unsinnig und somit risikobehaftet ist.
    Ich weiß z. B. nicht welche Gewinnspannen unter Berücksichtigung aller Kosten Händler haben.
    M. E. ist hierüber eine generelle Aussage auch nicht machbar, weil man die Verhältnisse des Händlers (Mengeneinkaufsrabatte, Bezugsquelen, Betriebskosten des Händlers usw.) nicht kennt.


    Guido

  • Eigentlich war Nils auch nicht derjenige mit der höchsten Auszahlung u. gerade deshalb hab ich bei ihm z.B. bestellt.


    Ich bin froh das mein Handy wenigstens nicht Diebesgut ist da der Karton direkt vom GH gekommen ist.


    Sogar seine private Handynr ist nicht mehr erreichbar.


    Viel Glück mit deinem SDA noch, hoffe es geht gut für dich aus.


  • Hallo Stefan,


    ich würde mich an deiner Stelle auf jeden Fall von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen. Eine Erstberatung kostet ja nicht die Welt :) (und ein SDA ist ja auch nicht gerade billig). Er konnte dann auch prüfen ob Du den SDA evtl. gutgläubig erworben hast und ihn daher möglw. behalten dürftest.


    njoy_az


    Edit: Verweis auf §194 entfernt :apaul:

    Zwar weiss ich viel, doch möcht' ich alles wissen...

  • Zitat

    Original geschrieben von njoy_az
    Hallo Stefan,


    ich würde mich an deiner Stelle doch einmal von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Eine Erstberatung kostet ja nicht die Welt. :) Er konnte dann auch prüfen ob Du den SDA evtl. gutgläubig erworben hast (z.B. im Rahmen des §194 BGB - Vorsicht! bin selbst kein Jurist) und ihn daher möglw. behalten dürftest.


    njoy_az


    §194 regelt Verjährung :confused: Du meinst eventuell §932 (Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten), der allerdings in Verbindung mit § 935 unwirksam wird.


    Manuel

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