bei fonds ist ja der ärgerlichste kostenpunkt (neben den laufenden kosten) der ausgabenaufschlag. bei direktbanken bekommt man da oft 50%, aber besser geht es bei fondsupermärkten (ebase, augsburger etc). gibt es ausser den depotgebühren von 36 euro einen nachteil? ich meine bei einer anlage von 2000 euro ohne ausgabenaufschlag statt 2.5% hat man das schon raus und man kann fast jeden fond als sparplan haben. wie ist die seriosität der vermittler?
haken bei fondssupermärkten?
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Vermittler sind oft seriös, insbesonder AAV, AVL usw. usw. Da die Fondsanteile ja bei der Depotbank liegen hat man auch die Sicherheit das der Vermittler damit nich durchbrennt
ciao
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danke für die antwort. aber es muss doch nachteile geben. kann es sein, dass die rabatte auf einmal abgestellt werden? oder dass man die fondsanteile nicht zu einer anderen bank transferieren kann?
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Ein Übertrag ist natürlich immer möglich, jedoch haben einige Finanzdienstleister eine Klausel mit Kündigungsfrist. Also wenn Du schnell wo weg willst musst Du häufig die Ausgabeaufschläge nachzahlen.
Natürlich können die Rabatte kurzfristigen Änderungen unterliegen, dies ist aber bei seriösen Anbietern nur sehr selten der Fall und wenn dann informieren sie offen darüber.
ciao
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kann man pauschal nicht sagen. Ein Nachteil kann z.B. sein, dass wenn Du die Papiere zu einer anderen Bank übertragen möchtest, die da gebührentechnisch ordentlich hinlangen.
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
kann man pauschal nicht sagen. Ein Nachteil kann z.B. sein, dass wenn Du die Papiere zu einer anderen Bank übertragen möchtest, die da gebührentechnisch ordentlich hinlangen.ja, das habe ich auch gehört, aber da zum beispiel ebase in münchen sitzt und somit unter deutsches recht fällt, dürften keine gebühren anfallen, wenn ich folgendes richtig verstehe:
"Depotübertragung - Gratis wechseln
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Kunden müssen kein Geld bezahlen, wenn sie ihre Wertpapiere in das Depot einer anderen Bank übertragen lassen. Das gilt sowohl für Banken, als auch für Fondsgesellschaften und Fondsplattformen. Auch alle in der Vergangenheit eingezogenen Übertragungsgebühren erhalten die Kunden zurück, vorausgesetzt der Rückzahlungsanspruch ist nicht verjährt."
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