Freundin ab August arbeitslos - Was kommt auf uns an Einschränkungen zu?

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Schon klar, ich wollte damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass es einem, je nach Qualifikation, schon ziemlich schwer fällt, 5 passende Stellenanzeigen zu finden.


    Dachte, Du glaubst das wirklich... sorry :)

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Schon klar, ich wollte damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass es einem, je nach Qualifikation, schon ziemlich schwer fällt, 5 passende Stellenanzeigen zu finden.


    Kann ich nicht nachvollziehen.
    Wenn man allerdings völlig inflexibel ist und exakt die gleiche Stelle bei einem anderen Unternehmen sucht, die man bisher immer hatte, dann kann das schon sein. Oder wenn man sich örtlich zu sehr gebunden bewirbt/ bewerben muß und die Region noch dazu ohnehin problematisch. Es kommt aber auch auf die Branche an.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Wichtig ist auch, dass sie sich nicht erst am 01. August beim Arbeitsamt meldet, sondern umgehend nachdem ihr bekannt ist, dass sie zu diesem Datum definitiv arbeitslos sein wird.
    Hartz IV greift wie schon erwähnt erst nach 12 Monaten.

  • Da der Vertrag ausläuft, muß sich deine Freundin, 3 Monate vor Vertragsende, beim Arbeitsamt als "Arbeitsuchend" melden. Sonst gibt es eine Verkürzung des Arbeitslosengeldes, für jeden verstrichen Tag. Die Verkürzung ist abhängig vom Gehalt und bis zur einer Höchstgrenze. Die Zahlen habe ich leider nicht im Kopf, ber die stehen in der Homepage der BA. Für den Zeitraum, falls sie die Frist verpassen sollte, in dem sie mit Abzügen zu rechnen hat, bekommt sie nur die Hälfte ausbezahlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Cocho
    Da der Vertrag ausläuft, muß sich deine Freundin, 3 Monate vor Vertragsende, beim Arbeitsamt als "Arbeitsuchend" melden. Sonst gibt es eine Verkürzung des Arbeitslosengeldes, für jeden verstrichen Tag. Die Verkürzung ist abhängig vom Gehalt und bis zur einer Höchstgrenze. Die Zahlen habe ich leider nicht im Kopf, ber die stehen in der Homepage der BA. Für den Zeitraum, falls sie die Frist verpassen sollte, in dem sie mit Abzügen zu rechnen hat, bekommt sie nur die Hälfte ausbezahlt.


    Das heisst im Umkehrschluss, dass sie, wenn bisher nicht gemeldet, jetzt schon in Verzug ist, oder?


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Kann ich nicht nachvollziehen.
    Wenn man allerdings völlig inflexibel ist und exakt die gleiche Stelle bei einem anderen Unternehmen sucht, die man bisher immer hatte, dann kann das schon sein. Oder wenn man sich örtlich zu sehr gebunden bewirbt/ bewerben muß und die Region noch dazu ohnehin problematisch. Es kommt aber auch auf die Branche an.


    Eben, es kommt auf Branche, Qualifikation, Gehalt und andere Dinge an.
    Ich habe deutschlandweit eine einzige Stelle gefunden, die der meinigen entspricht.
    Gerade im kaufm. Bereich ist es äußerst schwierig, eine adäquate Stelle zu bekommen und wenn, dann nur über Beziehungen. Man darf nicht vergessen, es werden sehr viele Stellen zwar extern ausgeschrieben, müßen jedoch intern besetzt werden. Ich habe zwei gute Freunde bei der Agentur für Arbeit, da wird einem machmal Angst und Bange, wenn man ihnen zuhört.


    Jochen, nicht umsonst schliesst ein privater Arbeitsvermittler nach dem anderen, weil sie die Leute einfach nicht vermitteln bekommen. Zumindest ist dies hier in Westfalen so.


    Sicher gibt es sehr viele freie Stellen, z.B in der Gastronomie. Aber die werden meiner Meinung nach nicht ohne Grund unbesetzt sein.


    Das Motto"Wer arbeiten will, der findet auch welche" gilt doch in Deutschland schon lange nicht mehr.

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights Man darf nicht vergessen, es werden sehr viele Stellen zwar extern ausgeschrieben, müßen jedoch intern besetzt werden

    Ist es nicht eher andersrum? Die Stellen sollen intern besetzt werden, "müssen" jedoch ausgeschrieben werden ;)


    Zitat

    Das Motto"Wer arbeiten will, der findet auch welche" gilt doch in Deutschland schon lange nicht mehr.


    Natürlich gilt es nicht in mehr in vollem Umfang - aber IMHO ist es in weiten Bereichen nach wie vor so. Natürlich nicht, wenn man auf seinen bisherigen Bereich besteht - aber das wiederum hat ja nichts mit "wollen" zu tun.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Das heisst im Umkehrschluss, dass sie, wenn bisher nicht gemeldet, jetzt schon in Verzug ist, oder?


    Gruß Gunn


    Richtig!


    Aus der BA-Seite ...


    Bitte beachten Sie auch Folgendes:
    Seit dem 01.07.2003 gilt bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eines sonstigen Versicherungspflichtverhältnisses wie z. B. Grundwehrdienst oder Krankengeldbezug die Verpflichtung zur frühzeitigen persönlichen Meldung. Arbeitnehmer sind daher verpflichtet, sich unmittelbar nach Kenntnis über die Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses (z. B. bei Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages) persönlich bei einer Agentur für Arbeit ihrer Wahl zu melden. Handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag, muss die Meldung bereits drei Monate vor Vertragsablauf erfolgen. Die Regelung gilt nicht für betriebliche Ausbildungsverhältnisse.


    Erfolgt die Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig, wird das Arbeitslosengeld für jeden Tag der verspäteten Meldung bis zu einer Höchstgrenze von 1500 Euro gekürzt.


    Die Höhe der Minderung ist abhängig von der Höhe des Bemessungsentgelts (Arbeitseinkommen des Antragstellers, welches als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld dient):


    bis zu 60 EUR täglich > 7 EUR täglich (höchstens 210 EUR),
    bis zu 100 EUR täglich > 35 EUR täglich (höchstens 1.050 EUR),
    über 100 EUR täglich > 50 EUR täglich (höchstens 1.500 EUR).


    Während der Kürzung des Arbeitslosengeldes bleibt der Sozialversicherungsschutz erhalten, es wird für die Dauer der Minderung nur das hälftige Arbeitslosengeld ausgezahlt.


    Merkblätter, Vordrucke sowie ein Selbstberechnungsprogramm zum Thema Arbeitslosengeld finden Sie in der Link- und Dateiliste

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    ch habe deutschlandweit eine einzige Stelle gefunden, die der meinigen entspricht.


    Sage ich ja: wenn Du auch eine Stelle suchst, die Deiner 1:1 (obwohl es das so eigentlich nie gibt, da jeder Job und jede Firma anders ist), dann wundert mich das nicht.
    Aber Du schränkst Dich dabei ja auch selbst ein.
    Verabschiede Dich von der Vorstellung, daß Du "exakt dieselbe" Stelle wieder finden wirst. Das ist heute halt meist nicht drin.
    So flexibel muß man eben leider sein und das finde ich nicht zwingend negativ.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Es spricht auch nichts dagegen eine Zeit lang einen etwas mieseren Job als Übergang zu machen, das ist ist immer noch besser als mit Stütze zu Hause rumzusitzen.

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