Freundin ab August arbeitslos - Was kommt auf uns an Einschränkungen zu?

  • Hallo,
    folgende Situation:
    Ich selbst bin Azubi in einem Unternehmen, meine Freundin arbeitet in dem selben Unternehmen als reguläre Arbeitskraft (kein Azubi also), hat aber einen befristeten Zeitvertrag, der bis einschliesslich Juli läuft. Dieser wird definitiv nicht verlängert.
    Also ist sie nach derzeitigem Stand ab August arbeitslos. Natürlich hoffen wir, dass sie bis dahin etwas anderes findet, aber in dieser Planung gehe ich nun mal vom schlimmsten aus: Arbeitslosigkeit
    Sie war bis einschliesslich Januar Azubi mit einem Gehalt von ca. 600 Netto, ab Februar gabs dann knapp 1.100 Netto.
    Wir bewohnen eine Wohnung mit 57 m². Sie ist im Mietvertrag als alleinige Mieterin eingetragen, ich bin aber bei der Stadt auf diese Adresse auch gemeldet.
    Ihre Sorge ist nun, dass man direkt zu Beginn der Arbeitslosigkeit gezwungen werden kann, eine kleinere Wohnung zu nehmen.
    Ich bin eher der Meinung, das passiert frühestens mit Beginn Arbeitslosengeld II ("Hartz4")
    Welche konkreten Bezüge würden meiner Freundin zu Beginn der Arbeitslosenzeit zustehen und wie verändern sich diese mit der Zeit?
    Selbstverständlich wird sie sich rechtzeitig auf dem Arbeitsamt informieren, aber eure Antworten wären ja schon mal eine Hilfe.


    In diesem Sinne


    SiemensmasterXXX

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  • Also, grundsätzlich ist dies alles auf den Seiten der Arbeitsagentur nachzulesen, dennoch hier die Angaben die ich meine zu wissen.


    Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat sie. Die Höhe richtet sich nach ihrem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate. Von diesem Bruttolohn werden Steuern gem. Steuerklasse und Tabelle abgezogen und 21% als Pauschale für Sozialbeiträge. Von diesem Betrag bekommt sie IMHO 60%.


    Über die Dauer kann ich nichts genaues sagen.


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Von diesem Vertag bekommt sie IMHO 60%.

    So ist es, und wenn mindestens ein Kind in der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, gäbe es 66%.


    Bezugsdauer sind 12 Monate, erst wenn jemand so ungefähr über 50 ist kann sich die Bezugsdauer erhöhen.

  • Aber auch genügend Zeit sich bis dahin einen anderen Job zu suchen.
    Am Besten jetzt schon Bewerbungen wegschicken und zwar so viele wie nur gehen.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Aber auch genügend Zeit sich bis dahin einen anderen Job zu suchen.
    Am Besten jetzt schon Bewerbungen wegschicken und zwar so viele wie nur gehen.


    Ich dachte bis dato, es gibt in Deutschland gar nicht genug freie Stellen, auf die man sich bewerben könnte? :(

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Ich dachte bis dato, es gibt in Deutschland gar nicht genug freie Stellen, auf die man sich bewerben könnte? :(


    Falsch gedacht :D


    Es gibt nicht genügen freie Stellen, damit sich alle jetzt Arbeitslosen bewerben können und danach nicht mehr arbeitslos sind...


    Es gibt aber sehr wohl genügen freie Stellen, damit ein einzelner Arbeitsloser sich bewerben kann und danach (im günstigen Fall) nicht mehr Arbeitslos ist :)


    das ist der feine Unterschied :p

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Ich dachte bis dato, es gibt in Deutschland gar nicht genug freie Stellen, auf die man sich bewerben könnte? :(

    Blödsinn - da gibt es eigentlich fast genug. Es gibt aber nicht genügend Leute die auf diese Stellen passen weil diese...

    • Zu dumm für den Job sind oder
    • Völlig überqualifiziert für diesen Job sind oder
    • Person und Job die zusammenpassen würden zu weit voneinander entfernt sind


    Zurück zum OP: Während des Bezugs des ALG I interessiert sich die AA nicht die Bohne ob Ihr in einer Telefonzelle oder in einer Villa wohnt - auch Euer sonstiges Vermögen ist dabei ziemlich irrevelant. Sie dürfte so grob ca. 600 * 6 + 1100 * 6 = 10200 / 12 = 850 * 0.6 = 510 Euro ALG I bekommen. Wie lange kann ich aber auch nicht sagen...

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(


  • Schon klar, ich wollte damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass es einem, je nach Qualifikation, schon ziemlich schwer fällt, 5 passende Stellenanzeigen zu finden.


    Spagelstecherin wird seine Freundin sicher nicht werden wollen ;)


    godzilla



    Werden Gratifikationen nicht für die Berechnung des AlGs hinzugezogen?

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

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