Hallo,
folgende Situation:
Ich selbst bin Azubi in einem Unternehmen, meine Freundin arbeitet in dem selben Unternehmen als reguläre Arbeitskraft (kein Azubi also), hat aber einen befristeten Zeitvertrag, der bis einschliesslich Juli läuft. Dieser wird definitiv nicht verlängert.
Also ist sie nach derzeitigem Stand ab August arbeitslos. Natürlich hoffen wir, dass sie bis dahin etwas anderes findet, aber in dieser Planung gehe ich nun mal vom schlimmsten aus: Arbeitslosigkeit
Sie war bis einschliesslich Januar Azubi mit einem Gehalt von ca. 600 Netto, ab Februar gabs dann knapp 1.100 Netto.
Wir bewohnen eine Wohnung mit 57 m². Sie ist im Mietvertrag als alleinige Mieterin eingetragen, ich bin aber bei der Stadt auf diese Adresse auch gemeldet.
Ihre Sorge ist nun, dass man direkt zu Beginn der Arbeitslosigkeit gezwungen werden kann, eine kleinere Wohnung zu nehmen.
Ich bin eher der Meinung, das passiert frühestens mit Beginn Arbeitslosengeld II ("Hartz4")
Welche konkreten Bezüge würden meiner Freundin zu Beginn der Arbeitslosenzeit zustehen und wie verändern sich diese mit der Zeit?
Selbstverständlich wird sie sich rechtzeitig auf dem Arbeitsamt informieren, aber eure Antworten wären ja schon mal eine Hilfe.
In diesem Sinne
SiemensmasterXXX