Freundin ab August arbeitslos - Was kommt auf uns an Einschränkungen zu?

  • Danke erst einmal für eure ganzen Antworten.
    Wenn die Meldefrist 3 Monaten beträgt, ist die noch nicht drüber, da sie April, Mai und Juni noch durcharbeitet.
    Sie geht dennoch (war eh geplant) nächste Woche zum Arbeitsamt.
    Sie hat "Kauffrau für Bürokommunikation" gelernt und die gibt es hier leider wirklich wie Sand am Meer.
    Ich werde euch berichten, wenn es etwas (hoffentlich erfreuliches) neues gibt.


    SiemensmasterXXX

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  • Wenn gilt


    Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    ... Wenn die Meldefrist 3 Monaten beträgt, ist die noch nicht drüber, da sie April, Mai und Juni noch durcharbeitet. ...


    und



    Zitat

    Original geschrieben von Cocho
    ... Handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag, muss die Meldung bereits drei Monate vor Vertragsablauf erfolgen. ...


    dann hätte sie sich am 30.03.05 arbeitslos melden müssen.


    :confused: :gpaul: ?



    Allerdings schreibst Du ja eingangs, daß sie voraussichtlich ab August arbeitslos sei, dann hat sie noch diesen Monat Zeit, somit wäre nächste Woche ok.


    Gruß


    muli

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