Rücktritt Debitel Vertrag

  • Hallo. Ich hatte letzten März einen Debitel Vertrag an Sparhandy geschickt. Nachdem ich absolut nicht gehört hatte und sogar vor ein paar Tagen bei debitel angerufen hab, und die mir bestätigt haben, das ich kein Kunde bei denen bin, dachte ich da kommt nichts mehr.
    Aber heute habe ich so ein Schreiben von Debitel erhalten, mein Vertrag ist zum 12.4. aktiviert worden. Toll. Da ich inzwischen einen anderen Vertrag abgeschlossen hab kann ich damit natürlich nichts mehr anfangen.
    Also möchte ich jetzt gerne von diesem 14-Tägigem Rückgaberecht gebrauch machen. Das geht doch auch bei Handyverträgen, oder?
    Nur wo und wannsoll ich da jetzt zurücktreten? Die 14-Tägige Frist läuft am Dienstag aus, ich kann also schonmal schlecht warten bis Sparhandy die Geräte geliefert hat.
    Soll ich jetzt einfach Debitel schreiben das ich zurücktreten will ( reicht da auch eine Email ) ? Und was soll ich mit Sparhandy machen?


    Schonmal danke für eure Hilfe.


    Grüße
    Enrico

  • Natürlich kannst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, solange du die Karte von Debitel noch nicht aktiviert hast.
    Wenn du auf nurmal sicher gehen willst, was ich dir in deinem Fall empfehle, solltest du am besten noch heute 2 Briefe per Rückschein aufsetzen.
    Einer geht an Debitel mit dem Widerruf des Vertrages und der Mitteilung, dass du die Handylieferung bei Superhandy ebenfalls widerrrufen hast und beim 2. Brief verfährst du genau andersherum.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Hallo.


    Dankfe für deine Antwort :)
    Muss ich da bei der Formulierung irgendwas beachten oder soll ich einfach schreiben "Ich widerrufe...." ?


    Grüße
    Enrico

  • Zitat

    Original geschrieben von enrico
    Hallo.


    Dankfe für deine Antwort :)
    Muss ich da bei der Formulierung irgendwas beachten oder soll ich einfach schreiben "Ich widerrufe...." ?


    Grüße
    Enrico


    Das Fernabsatzgesetz sieht hierbei KEINE Pflicht zur Angabe von Gründen vor. Natürlich kannst und solltest Du diese aber auch gegenüber Debitel schildern (alleine um Debitel auf diese Misstände bei Sparhandy aufmerksam zu machen). Hoffentlich erwartest Du von uns jetzt nicht, dir zu erklären, wie man ein Schreiben aufsetzt?! Das solltest Du dann noch selbst hinbekommen.. ;)

    It´s not a bug - it´s a feature (Bekennender Nokia u. Windows-Fan)

  • Zitat

    Original geschrieben von MrBlonde
    Hoffentlich erwartest Du von uns jetzt nicht, dir zu erklären, wie man ein Schreiben aufsetzt?! Das solltest Du dann noch selbst hinbekommen.. ;)


    Natürlich nicht. Hätt ja nur sein können das man da irgendwas besonderes beachten muss, kenn mich da gar nicht aus.
    Danke. :)

  • Zitat

    Natürlich kannst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, solange du die Karte von Debitel noch nicht aktiviert hast.


    Kann man den Vertrag auch widerrufen, wenn man die Karte bereits benutzt hat?

  • In der Regel nein. Denn damit hast Du Deinen Willen bekundet die Karte auch zu nutzen.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

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