Ärger mit Mobilcom

  • Ist eigentlich ganz einfach: Hätte deine Schwester den Brief gelesen und reklamiert müßte sie jetzt nicht zahlen.


    Mobilcom ist eben eine Mogelpackung, die wohl auch wenig Kulanz zeigen.


    Am Besten nach den Erfahrungen den Vetrag per Einschreiben kündigen und sich einen besseren Provider / NB suchen.

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    Ericsson T39m
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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Ist eigentlich ganz einfach: Hätte deine Schwester den Brief gelesen und reklamiert müßte sie jetzt nicht zahlen.


    Mobilcom ist eben eine Mogelpackung, die wohl auch wenig Kulanz zeigen.


    Am Besten nach den Erfahrungen den Vetrag per Einschreiben kündigen und sich einen besseren Provider / NB suchen.


    Auch wenn es oft Ärger mit der Mogelcom gibt, sehe ich in diesem Fall eigentlich keine Verwerflichkeit.
    Anrufe bei Kunden machen mehrere Provider/NB´s und wenn man dann zustimmt, bekommt man halt was zugeschickt. Beiliegend ist dann eigentlich immer eine Widerrufsbelehrung - soweit wird sich wohl jedes Unternehmen absichern.
    Öffnet man nun den Brief nicht, ist man selbst Schuld und handelt grob fahrlässig.

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    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Aber wenn kein Einschreiben versendet worden ist, dann kann man wohl den Vertrag als ungültig auffassen, weil die Mogelcom dann ja jedem, bei dem diese Situation vorliegt, unterstellen müsste, über die Widerrufsrechte unterrichtet worden zu sein, obwohl das nicht nachgewiesen werden kann. Es fehlt ja eine Empfangsbestätigung inform der Unterschrift auf dem Einschreiben. :confused:

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • Zitat

    Original geschrieben von bierinfos
    dann kann man wohl den Vertrag als ungültig auffassen,


    Nachdem inzwischen auch Bußgeldbescheide in Briefform als zugestellt gelten, würde ich das mal lieber nicht annehmen!

  • Ich meine das eher allgemein bezogen. Wenn ein Brief von der Post aus irgendwelchen Gründen nicht zugestellt wird, der die Widerrufsbelehrungen enthält, darf man nicht unterstellen, dass der Kunde den Vertrag nicht widdrrufen will. Er hat ja dann gar keine Ahnung von diesem Brief und den Belehrungen.
    Ich betone vor allem die Unterstellung durch die Mogelcom, die hier wohl vorliegt.

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Nachdem inzwischen auch Bußgeldbescheide in Briefform als zugestellt gelten, würde ich das mal lieber nicht annehmen!


    Das ist ein Überbleibsel aus der Zeit, als Postboten noch automatisch Beamtenstatus hatten. Und ausserdem besteht schon noch ein Unterschied zwischen Schreiben vom Staat und Schreiben von privaten Organisationen.


    Ausserdem muss nicht der Kunde nachweisen, etwas !nicht! bestellt zu haben, sondern das Unternehmen muss nachweisen können, das !der kunde bestellt! hat. Ohne irgendetwas schriftliches geht das schlicht nicht, zumal über Telefon keinerlei Überprüfung der Identität vorgenommen werden kann.


    Mobilcom muss nachweisen können, daß ein Auftrag vergeben wurde. Ein externes Callcenter ist da nun wahrlich kein vertrauenswürdiger Zeuge, zumal die nach Abschlusszahlen wirtschaften. Und wo keine Unterschrift, da kein Auftrag in diesem Fall...

  • Wenn ich als Kunde aber wünsche das Mobilcom mir etwas zuschickt, kann Mobilcom jawohl davon ausgehen, dass man den Brief auch öffnet. Ich finde es schlimm, dass jetzt hier wieder alle "typisch Mogelcom" rufen. Ich bin seit 1999 Kunde und habe noch nicht ein einziges Problem mit denen gehabt. Ich öffne allerdings auch die Briefe meiner Vertragspartner ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von canon13
    Wenn ich als Kunde aber wünsche das Mobilcom mir etwas zuschickt, kann Mobilcom jawohl davon ausgehen, dass man den Brief auch öffnet. Ich finde es schlimm, dass jetzt hier wieder alle "typisch Mogelcom" rufen. Ich bin seit 1999 Kunde und habe noch nicht ein einziges Problem mit denen gehabt. Ich öffne allerdings auch die Briefe meiner Vertragspartner ;)


    Na, wenn das so ist... Dann gib mir mal deinen Namen und deine Anschrift. Dann werde ich mit den Daten jetzt jeden Monat 2 mal bei der Mogelcom Hotline anrufen, und die einen x-beliebigen Zusatztarif aus deren reichhaltigen Angebot bestellen. Wenn du dann geduldig die Briefe deiner "Vertragspartner" öffnest und Monat um Monat nen Euro oder mehr (wenn Einschreiben) zahlen "darfst", um aus Verträgen rauszukommen, die du nie persönlich bestellt hast (wenn Mogel dich lässt, immerhin habewn sie ja mit dir telefoniert), dann wirst du vermutlich die Thematik, um die es hier geht, verstehen...oder auch nicht.


    Das wär ja ganz was anderes? Nö, wärs nich. Ebenfalls keine Unterschrift von dir, ebenfalls keine explizite Bestellung eines Produktes, kein Nachweis, daß du persönlich bestellt hast.

  • Es geht doch hier nicht um irgendwelche Formprobleme, sondern darum, ob zwischen der Schwester und Mobilcom überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, da sie sich nach Angaben des OP rechtlich überhaupt nicht binden wollte. [Was sie am Telefon gesagt hat schreibt der OP sinnigerweise nicht. Oder gilt das alte noch?]


    Wenn der Vertrag nur in mündlicher Form geschlossen worden sein sollte, dann hat Mobilcom wohl mittlerweile trotzdem einen Brief der Schwester, in dem sie ihre "Vertragserklärung" widerrufen und die Situation geschildert hat. Mobilcom hat also zumindest Beweise, dass eine Vertragsanbahnung stattfand. Bliebe nur noch der Inhalt der Äußerungen der Parteien zu ermitteln.


    Weiterhin liegt (wenn denn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte) kein Fernabsatzgeschäft, sondern ein Haustürgeschäft i.S.d. § 312 I Nr. 3, 2. Var. BGB vor. Denn der Vertrag wurde (wenn) unter Anwesenden in der Fußgängerzone, und nicht über Fernkommunikationsmittel geschlossen.


    Wenn denn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in dem Schreiben (dessen Zugang die Schwester wohl ggü. Mobilcom auch schon bestätigt hat) erfolgt ist, dann hätte die Schwester ab Mitteilung der Belehrung 4 Wochen Zeit, ihre (unterstellte) Annahmeerklärung ggü. Mobilcom zu widerrufen, da die Belehrung erst nach Vertragsschluss erfolgt ist. Die "paar Monate" sind da wohl zu lang...


    Sollte auch in dem Begleitschreiben zur Partnerkarte keine korrekte Belehrung enthalten sein, besteht das Widerrufsrecht der Schwester unbefristet (zumindest solange Mobilcom nicht noch nachträglich ordnungsgemäß belehrt, was wiederum eine Einmonatfrist zur Ausübung des Widerrufsrechts in Lauf setzen würde). Dies ist auch dann der Fall, wenn die Schwester zwar über "ihr" Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht, nicht aber über ihr Widerrufsrecht nach den Regeln über Haustürgeschäfte von Mobilcom belehrt worden ist.


    Eine ordnungsgemäße Belehrung vor Ort durch den Mobilcom-MA hat wohl nicht stattgefunden. [Eine ordnungsgemäße Belehrung am Telefon konnte nicht stattfinden]


    [Edit: Habe die Korrektur überlesen, natürlich liegt bei telefonischem Abschluss ein Fernabsatzgeschäft vor (vielleicht wäre es sinnvoll gewesen das Ausgangsposting zu editieren?)]

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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