ZitatOriginal geschrieben von pallmall
Das hat nichts miut Kulanz zu tun, die sind rechtlich dazu verpflichtet.
Mündliche Verträge haben nur unter Vollkaufleuten Wirksamkeit, ich denke, deine Eltern sind dies nicht, genauso wenig wie meine Schwester.
Das einzige, wo es ohne schriftliche Bestellaufgabe geht, ist im Internet, da du dort schriftlich in elektronischer Form agierst. Ein Telefongespräch ist aber ganz was anderes, ohne jede Unterschrift begeht Mobilcom da allenfalls Diebstahl.
Ganz dunkel kann ich mich an die erste Stunde zum Thema Kaufverträge erinnern. Dir ist schon bewußt, dass die Aussage "Ich hätte gerne 3 Laugenbrötchen" beim Bäcker um die Ecke ein mündlicher Kaufvertrag ist?
Es gibt Verträge, bei denen die Schriftform zwingend notwendig ist, ich denke aber Handyverträge gehören nicht dazu. Ein zustandekommen des Vertrages könnte auch mit der Nutzung der Karte zustande kommen. Damit wir uns nicht mißverstehen, das ist eine allgemeine Aussage und nicht auf Deinen Fall bezogen.
ZitatOriginal geschrieben von pallmall
Na, wenn das so ist... Dann gib mir mal deinen Namen und deine Anschrift. Dann werde ich mit den Daten jetzt jeden Monat 2 mal bei der Mogelcom Hotline anrufen, und die einen x-beliebigen Zusatztarif aus deren reichhaltigen Angebot bestellen. Wenn du dann geduldig die Briefe deiner "Vertragspartner" öffnest und Monat um Monat nen Euro oder mehr (wenn Einschreiben) zahlen "darfst", um aus Verträgen rauszukommen, die du nie persönlich bestellt hast (wenn Mogel dich lässt, immerhin habewn sie ja mit dir telefoniert), dann wirst du vermutlich die Thematik, um die es hier geht, verstehen...oder auch nicht.
Das wär ja ganz was anderes? Nö, wärs nich. Ebenfalls keine Unterschrift von dir, ebenfalls keine explizite Bestellung eines Produktes, kein Nachweis, daß du persönlich bestellt hast.
Mach mal, der "Erfolg" wird sich definitv nicht einstellen. Mit Name und Adresse ohne Kennwort wirst Du bei der Hotline nicht viel erreichen können. Wenn mich eine Firma wie Mobilcom anruft, kann man aber schon davon ausgehen, dass ich am Handy bin und nicht Du. Das ist der entscheidende Unterschied.
Wie auch immer, ich finde die Anrufe der Firmen insgesamt zum Kotzen (fühle mich hierbei an Versatel erinnert. "Wir können Ihnen unverbindlich Unterlagen schicken, aber nur, wenn sie uns schonmal ihre Bankverbindung mitteilen ). Sehr gut finde ich die Einstellung von The Phone House. Die verschicken Karten ebenfalls nicht per Einschreiben. Die Karten werden aber nur aktiviert, wenn der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen telefonisch bei der Hotline tut.
Ich hoffe für Deine Schwester, dass Mobilcom einlenkt. Ansonsten bleibt ihr wohl wirklich nur der Gang zum Anwalt.
Der wichtigste Punkt im Fernabsatzgesetz ist wohl nicht §3 Widerrufsrecht, denn zur Erfüllung der Informationspflicht reciht es wohl, dass in dem ungeöffneten Brief die Widerrufbelehrung dabei liegt. Interessant ist §2 Unterrichtung des Verbrauchers. Z.B.
2.1 Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen der geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Bei Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offengelegt werden ...
2.2 Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über:
...
2.2.2 wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der Vertrag zustande kommt,
2.2.3 die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat.
usw.
Den ganzen Text findest Du unter:
http://www.internetrecht-rostock.de/Gesetze/FernAbsG.htm
Gruß Marcus