Ärger mit Mobilcom

  • Hi, ich brauche mal eure Hilfe, genauer gesagt geht es um meine Schwester.
    Diese hat von der Mobilcom eine "Partnercard" per Post zugeschickt bekommen, resultierend aus einem Strassengespräch an einem Stand, wo sie wohl lediglich "Ja, schicken sie mir dazu etwas zu" gesagt hat. Sie hat zu keinem Zeitpunkt etwas unterschrieben.


    So, nun hatte sie vor ein paar Monaten ein Schreiben der Mobilcom bekommen, dieses aber nicht geöffnet, da sie es für Werbung hielt. Darin war besagte Partnercard. Mobilcom hat in den ersten Monaten auch nichts abgebucht. Nun buchen die aber ab. Auf ein Schreiben meiner Schwester hin wurde das ganze nicht storniert, sondern darauf hingewiesen, das das Fernabsatzgesetz nur 14 Tage Rückgabe zusichert und die Karte sofern keine Resonanz seitens des Kunden kommt, automatisch aktiviert wird. Rücktritt ist somit ausgeschlossen.


    Ich habe ihr nun geraten, zum Anwalt zu gehen (sie hat Rechtsschutz). Ich meine, es ist nicht rechtens, was Mobilcom da versucht. Erstens gibt es keinerlei schriftlichen und schon garnicht unterschriebenen Auftrag für diese "Partnercard". Zweitens wurde die Karte noch nie von Seiten der Kundin aktiviert, meine Schwester hat diese Karte niemals in irgendein Handy eingelegt. Problem ist noch, daß meine Schwester durchaus Mobilcomkundin ist, somit auch die Partnercardrechnung von ihrem Kundenkonto abgebucht wurde. Kann sie diese Abbuchung bei der Bank stornieren und nur den rechtmäßigen Betrag überweisen?


    Wie dem auch sei, habe ihr gesagt, sie soll ihren Anwalt informieren. Sie telefoniert gerade mit ihm. Oder ist ein Anwalt garnicht nötig?


    Bin stinksauer über Mobilcom...

  • Re: Ärger mit Mobilcom


    Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Hi, ich brauche mal eure Hilfe, genauer gesagt geht es um meine Schwester.
    Diese hat von der Mobilcom eine "Partnercard" per Post zugeschickt bekommen, resultierend aus einem Strassengespräch an einem Stand, wo sie wohl lediglich "Ja, schicken sie mir dazu etwas zu" gesagt hat. Sie hat zu keinem Zeitpunkt etwas unterschrieben.


    Wirklich nichts unterschrieben? Pech für Mobilcom...


    Zitat

    So, nun hatte sie vor ein paar Monaten ein Schreiben der Mobilcom bekommen, dieses aber nicht geöffnet, da sie es für Werbung hielt.


    Sie hat einen Mobilcom-Vertrag, öffnet aber keine Post von Mobilcom? Das verstehe ich nicht.


    Zitat

    Darin war besagte Partnercard. Mobilcom hat in den ersten Monaten auch nichts abgebucht. Nun buchen die aber ab. Auf ein Schreiben meiner Schwester hin wurde das ganze nicht storniert, sondern darauf hingewiesen, das das Fernabsatzgesetz nur 14 Tage Rückgabe zusichert und die Karte sofern keine Resonanz seitens des Kunden kommt, automatisch aktiviert wird. Rücktritt ist somit ausgeschlossen.


    Vermutlich kam der Brief "normal", also ohne Einschreiben oder so an. Wie beweist Mobilcom, dass Deine Schwester jemals den Brief bekommen hat? Ihr habt ja schon zugegeben, dass er ankam :(


    Zitat

    Ich habe ihr nun geraten, zum Anwalt zu gehen (sie hat Rechtsschutz).


    Ich würde Mobilcom schriftlich bitten, eine Kopie des erteilten Auftrags zuzusenden.


    -> Lieber "nein" als "ja" sagen und Briefe von Vertragspartnern sofort öffnen (damit man auch gleich fristgerecht widersprechen kann).


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Re: Ärger mit Mobilcom


    Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    ... Wie dem auch sei, habe ihr gesagt, sie soll ihren Anwalt informieren. Sie telefoniert gerade mit ihm. ...


    Wenn sie jetzt sowieso schon beim Anwalt ist, was sollen wird dann noch? :confused: Basiert Dein thread auf kognitiven Disonanzen? :D ;)


    Gruß


    muli

  • handytim bzgl. der Unterschrift: wenn die unbedingt nötig ist, wie verhält sich das denn dann mit den ganzen PK's die die NB selbst über ihre Callcenter an den Mann bringen wollen ? Da liegt ja auch nie eine Unterschrift vor... Dann wären die doch auch alle sofort kündbar, oder ?

  • So, also es war doch nicht ein Strassenstand, sondern telefonisch. Es wurde aber weder über die Gebührenstruktur, noch über die AGB informiert. Nach wie vor besteht auch keinerlei schriftliche Auftragsvergabe.


    Ihr Anwalt hat ihr geraten, sich über die Anwaltskammer mit einem darauf spezialisierten Anwalt verbinden zu lassen.


    Ich denke aber, daß Mobilcom keine Chance hat, ohne schriftliche oder im nachhinein schriftlich vergebene Auftragsbestätigung.


    Ansonsten könnte Mobilcom ja allen seinen Kunden jeden Tag eine Partnercard zuschicken, behaupten angerufen zu haben und man hat am Ende ne Monatsrechnung von 3100€. So gehts ja gottseidank auch nicht...

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
      handytim bzgl. der Unterschrift: wenn die unbedingt nötig ist, wie verhält sich das denn dann mit den ganzen PK's die die NB selbst über ihre Callcenter an den Mann bringen wollen ? Da liegt ja auch nie eine Unterschrift vor... Dann wären die doch auch alle sofort kündbar, oder ?


    Nein, da man sich wohl vorher mit dem Kundenkennwort /-zahl legitimiert hat.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Nein, da man sich wohl vorher mit dem Kundenkennwort /-zahl legitimiert hat.


    Mündliche Verträge sind erstmal genauso wirksam, wenn auch schwieriger zu beweisen.


    Die Arcor Drücker und T Callcenter machen es doch täglich vor.


    Meinen Eltern ging es selbst mal so. :flop: Damals war die Telekom aber sehr kulant als ich das nach 2 Monaten zufällig bemerkte und meine Eltern dann erst schriftlich reklamiert haben. Die höhere Grundgebühr wurde komplett erstattet, die "zu günstig" berechneten Gespräche nicht nachberechnet.


    Müssen, müssen die aber nicht, wenn die nachweisen können, und sei es nur durch geschickte Fragetechnik zustande gekommen, daß man was bestellt hat.


    Wie Tim schon sagte. Das Wort "JA" ist bei solchen Gesprächen SEHR gefährlich.


  • Das hat nichts miut Kulanz zu tun, die sind rechtlich dazu verpflichtet.


    Mündliche Verträge haben nur unter Vollkaufleuten Wirksamkeit, ich denke, deine Eltern sind dies nicht, genauso wenig wie meine Schwester.


    Es lassen sich telefonische Anrufe ebenfalls nicht als "Beweis" (im Falle meiner Schwester würde sich Mobilcom nur selbst belasten wegen unterlassener Rechtsbelehrung und arglistiger Täuschung (Kosten wurden verschwiegen)), denn ohne Einverständnis darf kein Gespräch aufgezeichnet werden-zumal es fraglich ist, ob ein Gericht Tonbandmitschnitte eines oftmals in Rechtsstreitigkeiten verwickelten Unternehmens anerkennt. Schily kann auch nicht jede Tonbandaufzeichnung verwenden, warum sollte es dann ein Privatunternehmen wie Mogelcom können.


    Meine Schwester hat weder durch Unterschrift, noch durch mündliche Zusage, noch durch manuelle Vertragsanerkunnung (Einlegen der SIM) angezeigt, daß sie das Vertragsverhältnis eingehen will. Eine explizite und rechtsgültige Unterschrift zur Beauftragung einer Bestellung hat es auch nicht gegeben.


    Das einzige, wo es ohne schriftliche Bestellaufgabe geht, ist im Internet, da du dort schriftlich in elektronischer Form agierst. Ein Telefongespräch ist aber ganz was anderes, ohne jede Unterschrift begeht Mobilcom da allenfalls Diebstahl.

  • Zitat

    Mündliche Verträge haben nur unter Vollkaufleuten Wirksamkeit


    Was für ein Unsinn. § 1 BGB sagt eindeutig:
    "Die Rechtsfähigkeit des Meschen beginnt mit der Vollendung der Geburt."


    Zum Thema:
    Deine Schwester hat durch ihre Zusage, dass sie eine 2. Karte zugeschickt haben möchte, einen Vertrag nach § 312b BGB geschlossen.
    Daraufhin ein Schreiben von der Mogelcom nicht zu öffnen, halte ich mehr als fahrlässig.
    Nach § 355 BGB steht dem Käufer allerdings ein Widerrufsrecht zu - interessant in diesem Zusammenhang sind wohl Abs. 2 und 3:



    (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.


    (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.



    Die Problematik liegt nun darin, dass deiner Schwester wohl die Karte mit der Widerrufsbelehrung zugegangen ist (auf jeden Fall wird das Mobilcom behaupten). In diesem Fall besteht kein Wiederrufsrecht mehr.
    Ob eine Aussage, dass das Schreiben nicht zugegangen ist, erfolgsversprechend ist, vage ich zu bezweifeln.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

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