Ist definitiv so !!! Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen !
Gruß
Majon
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Majon
Was ist definitiv so? a oder b bei mir?
Re: VVL Studenten-RV und neuer Genion
ZitatOriginal geschrieben von Axelchen
...
Abschluß vor 3/2004, VVL ab dem 1.6.2005:
Man wechselt zwangsläufig in den aktuellen Studenten-RV, durch diesen Tarifwechsel erhält man die zum Zeitpunkt der VVL aktuellen Genion-Konditionen, also die ab dem 1.6.2005.
...
Sieht das jemand anders oder hat davon abweichende Infos? ...
Ja: [small](Es geht um VVL Studivertrag mit Gutschrift auf die Grundgebühr)[/small]
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von berlin-city-boy
also mir wurde das so gesagt, wie ichs geschrieben habe.
und ich weiß nicht wie ich es besser formulieren solle.
bei vvl nach dem 1.6. erhälst du die tarife die als letztes vor diesem datum bei o2 erschienen sind (wenn du nicht die neuen möchtest).
also stell dir vor du schließt heute 26.5.05. einen studivertrag ab. diese tarife hast du dann nach der vvl.
besser kann ichs nicht erklären.
ist für mich auch überraschend, aber wie gesagt so meine info direkt von o2 (kein hotliner und nach nachfragen)
Gruß
muli
Die Info stammt aber von o2, muß also keineswegs richtig sein.
Einen Präzedenzfall gibt´s ja noch nicht ...
Axelchen
ZitatOriginal geschrieben von Axelchen
Die Info stammt aber von o2, muß also keineswegs richtig sein.
Stimmt. Aber, glücklicherweise geht's hier ja nur um Mobilfunkverträge, also nichts weltbewegendes, sonst wär's echt zum
Zitat
... Einen Präzedenzfall gibt´s ja noch nicht ...
Nicht, daß wieder der EuGH entscheiden muß ...
Gruß
muli
Hab gerad mal die Hotline befragt. War wie immer sehr interessant
Fazit: Es gibt die 5€-Aktion auch nach dem 1.6., dann aber sogar mit drei Monaten Grundgebührbefreiung.
Ich würd sagen: "gelogen!", denn die Aktion ist 1. ja nicht aus Jux befristet bis 31.5. und 2. hat die Dame danach selber gesagt, daß die neuen Aktionen noch gar nicht bekannt seien (ich sprach sie auf die drei Monate WE-Pack für lau an)
Wenigstens war sie freundlich...
Jetzt habe ich mir folgendes ausgedacht:
Ich schließe den Vertrag ab und wenn es nicht so klappt mit dem Wechsel, wie ich will kündige ich einfach innerhalb der 1. 14 Tage.
Darf ich dann gar nicht telefonieren, da ich dann stillschweigend den Vertrag akzeptieren und mein Kündigungsrecht verlieren würde?
Und man kennt ja auch Geschichten, wo einem gesagt wird "Ja, klar. Kein Problem..." und bei der Rechnung merkt man dann, daß man verarscht wurde. Aber das Risiko müßte ich dann wohl eingehen...
Man darf die Karte nicht aktivieren.
Und wechseln natürlich auch nicht!! (Aber mal hören, ob bei anderen hier der Wechsel geklappt hat.)
Ich habe übrigens schon gestern eine Anfrage an o2 geschrieben, ob die 5 Euro Guthaben/Monat damals von der Oktoberaktion (war auch zum Onlinetarif möglich) beim Buchen der Inside-Option ab 1.6. beibehalten werden. Mal sehen wie geantwortet wird
Wechseln in den aktuellen Studententarif ohne Frei-Sms (dafür insgesamt 10 Euro Guthaben) konnte ich jedenfalls nicht.
Die wollen wohl, dass ich auch später nach dem Studententum noch den schönen alten Genionvertrag mit den 125 Frei-Sms behalten kann.
Dann sollte es mir doch auch logischerweise strikt untersagt werden, nicht nur auf die 25 Frei-Sms sondern auch auf die 29 cent/min zuallen Mobilfunknetzen in der Hauptzeit zu verzichten. Zumindest, bis ggf. in einem Jahr die freundlichen Hotliner mich unbedingt von den Vorzügen der neuen Tarife überzeugen und mich zum Wechsel in die Neutarife überreden müssen .
Bei mir gab es bei einem Widerruf damals keinerlei Probleme (bis auf die 2,50 Euro, die später abgezogen wurden, die musste ich mir natürlich zurückholen , aber ab dieses Jahr musst du nach dem neuen Gesetz ja die Rücksendekosten bei Widerruf tragen)
ZitatOriginal geschrieben von qwqw
Man darf die Karte nicht aktivieren.
Das ist so aber nicht richtig. Ich habe meine Karte damals (November 2004) aktiviert und auch kostenlose Nummern (0800, Anrufmanager etc) angerufen. Der Widerruf wurde trotzdem akzeptiert.
Zitataber ab dieses Jahr musst du nach dem neuen Gesetz ja die Rücksendekosten bei Widerruf tragen)
:confused: Welche Rücksendekosten? Bei mir hieß es: Karte zerstören und gut is.
ZitatOriginal geschrieben von jockelomat
Hab gerad mal die Hotline befragt. War wie immer sehr interessant
Fazit: Es gibt die 5€-Aktion auch nach dem 1.6., dann aber sogar mit drei Monaten Grundgebührbefreiung.
Ich würd sagen: "gelogen!", denn die Aktion ist 1. ja nicht aus Jux befristet bis 31.5. und 2. hat die Dame danach selber gesagt, daß die neuen Aktionen noch gar nicht bekannt seien (ich sprach sie auf die drei Monate WE-Pack für lau an)
Irgendwo hab ich aber auch gelesen, dass die 5€-Aktion bis 30.6. läuft, ich glaube im aktuellen o2-Heftchen.
ZitatOriginal geschrieben von maddsch
Das ist so aber nicht richtig. Ich habe meine Karte damals (November 2004) aktiviert und auch kostenlose Nummern (0800, Anrufmanager etc) angerufen. Der Widerruf wurde trotzdem akzeptiert.
:confused: Welche Rücksendekosten? Bei mir hieß es: Karte zerstören und gut is.
Ich glaube es wäre aber immer besser, wenn man das was auf der Widerrufsbelehrung steht auch macht.
Natürlich kann o2 bei allen Fehlern auch mal dort unbewusst was durchgehen lassen (weil sie z.B. nur kontrollieren ob Gesprächskosten angefallen sind anstatt ob die Karte aktiviert wurde etc.). Natürlich kann man auch nach einem halben Jahr kommen und widerrufen und wenn o2 das dann macht hat man eben Glück. Auf der sicheren Seite ist es aber, den auf der Belehrung eindeutig angegebenen Ausschluss des Widerrufes bei vorzeitiger Nutzung der Dienstleistung (das ist auch Empfangsbereithaltung , 0800-Telefonie und "Rumspielen" am Anrufmanager) durch Nichtaktivierung der Karte auszuschließen.
Auf dem Widerruf steht, dass die Sachen zurückgeschickt werden müssen, ob man bei o2 später auch einfach eine Bestätigung ohne Rücksenden bekommt, ist eine andere Frage. Zwar muss man die Karte nicht gleichzeitig mit dem Widerruf (der ja auch per mail erfolgen kann) zurücksenden, aber da man Kosten spart und das Rücksenden an sich ja auch ein Widerruf darstellt (falls der andere "verlorengegangen" ist) wäre es angebracht.
Wenn o2, die bei Nennung von o2 als Sauerstoff vor Gericht oder wegen Centumrundungen bis zum EuGH gehen würde, sich etwas anders überlegt, säße man bei deinem Rat doch mal Anrufmanager einzustellen und 0800-Nummern anzurufen bald tätsächlich in einem Zweijahresvertrag.
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