Zahlt die Versicherung ein gestohlenes Fahrrad?

  • Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel



    Wie am besten weiter vorgehen nachdem ich morgen die Anzeige erstatte?


    Willkommen im Club der Bestohlenen ! Am besten schaust du erst mal in deinen Versicherungspolice was du überhaupt wie versichert hast. Dann meldest du dich bei derselbigen und zeigst den Schaden an. Ich hab für sowas meinen Versicherungsvertreter und kläre grundlegende erste Fragen immer telefonsich. Er bereitet dann die Formulare vor die ich ihm dann unterschrieben zurückschicke.


    Das Forum wird dir wenig helfen können, es sei denn du kopierst deinen Vertrag hierein - was du nicht wirklich machen möchtest ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Die Hausratversicherung zahlt wenn überhaupt den Zeitwert.


    Die Aussage ist falsch. Die Hausrat zahlt den Neuwert.


    Idr gehört aber der Fahrradkeller nicht zur Wohnung. Hier hilft ein Blick in die Bedingungen.

  • Zitat

    Original geschrieben von cyberman
    Idr gehört aber der Fahrradkeller nicht zur Wohnung. Hier hilft ein Blick in die Bedingungen.


    Bei meiner Hausratversicherung sind Fahrräder immer und überall versichert, bis zu einem Wert von 5000€.

  • Zitat

    Original geschrieben von NurSammy
    Bei meiner Hausratversicherung sind Fahrräder immer und überall versichert, bis zu einem Wert von 5000€.


    Das ist von der HR abhängig, bei unsere sind Räder nur bis zu 1% der Versicherungssummer mitversichert ( bei 50.000 also 500,- ).
    Höherwertige Räder kann man aber entsprechend zusätzlich versichern, was wir auch gemacht haben.


    Dann gelten aber auch entsprechende Klausen, Diebstahl aus dem verschlossenden Keller wird z.b. bezahlt, Diebstahl aus der Tiefgarage nicht ( weil kein Einspruch-Diebstahl )

  • Genau, wie viele es hier sagen: Entscheidend sind die Vereinbarungen in der Hausrat sowie auch wie viel Wert angesetzt ist, so dass es zusätzlich kosten könnte oder eben auch nicht.

    "Übrigens: Für die Leute, die Ruhe und
    Stille lieben, wurde die telefonlose Schnur
    erfunden."

  • Zitat

    Original geschrieben von cyberman
    (...) Idr gehört aber der Fahrradkeller nicht zur Wohnung (...)


    Wozu dann eine Versicherung? Soll man das Radl mit in die Wohnung nehmen? Bei uns ist die Haustür immer zu. Man muss also die Tür aufbrechen um in den Keller zu kommen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Wozu dann eine Versicherung? Soll man das Radl mit in die Wohnung nehmen? Bei uns ist die Haustür immer zu. Man muss also die Tür aufbrechen um in den Keller zu kommen.


    Das ist abhängig von den Versicheurngsbedingungen und sollte vorher nachgefragt werden.



    Wie geschrieben, wenn mein Fahrrad aus der Tiefgarage geklaut wird, auch wenn es mit dickem Schloss abgeschlosse ist, zahl meine HR nichts.


    Wenn das Rad aber aus dem Kellerraum, Fahrradkeller oder sogar Mehrzweckraum im Haus geklaut wird, dann zahlt die HR.


    Der Unterschied zwischen beiden: Diebstahl aus der TG währe nur "Diebstahl", Diebstahl aus dem Keller währe "Einbruchdiebstahl", weil man nicht so ohne weiteres in unsere Kellerräume kommt.


    Diebstahl des Rades tagsüber vor der Haustüre wird bezahlt, Diebstahl nachts um 2 vor der Haustüre wird nicht bezahlt.


    Mal ganz ehrlich, man kann sich aber auch Tot-versichern.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Wozu dann eine Versicherung? Soll man das Radl mit in die Wohnung nehmen? Bei uns ist die Haustür immer zu. Man muss also die Tür aufbrechen um in den Keller zu kommen.

    Es dürfte aber schwer nachzuweisen sein, daß die Haustür auch während des infragekommenden Tatzeitraums durchgehend verschlossen war. Und wenn Haustür und Schloss unbeschädigt sind, spricht schon der Anschein dagegen. Je nach Versicherungsbedingungen kann ein separater, verschlossener Raum wie ein Fahrradkeller eine Haftungsbedingung sein.

    Je suis Charlie

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