Mietrechts-Frage

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Habe ich das richtig verstanden? Auch wenn keine Renovierungsklauseln vereinbart sind, muss die Wohnung in "neutralweiss" zurückgegeben werden?


    :top:


    BTW: "Starre" Renovierungszeiträume sind ungültige Klauseln ("Der Mieter muss alle 5 Jahre Wohnzimmer... malern, und Bad/WC alle 3 Jahre").


    Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004 Es gibt ja eine Rauchmeldernachrüstpflicht. Kann man eigentlich den Mieter bitten selbst die Rauchmelder zu montieren oder muss das zwingend von einem Fachmann gemacht werden?


    Nicht in jedem Bundesland, und meist nur für Neubauten/ Umbauten.


    Für die Funktion haftet, soweit ich weiß, der Eigentümer. Der entscheidet, wer montiert. Im Brandfall wird er sachgerechtes Montieren und Prüfen nachweisen müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    :top:


    BTW: "Starre" Renovierungszeiträume sind ungültige Klauseln ("Der Mieter muss alle 5 Jahre Wohnzimmer... malern, und Bad/WC alle 3 Jahre").


    Ja, dass mit den starren Klauseln ist mir ein bekannt. Aber die Frage ist, wenn vereinbart wurde, dass der Mieter die Wohnung wie gesehen vom Vormieter übernimmt und beim Auszug eben auch nicht renovieren muss (Nach dem Motto: Jeder macht es so wie es ihm gefällt).


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Nicht in jedem Bundesland, und meist nur für Neubauten/ Umbauten.


    In Hessen besteht eben sogar eine Nachrüstpflicht für Bestandsimmobilien bis Ende 2014

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Für die Funktion haftet, soweit ich weiß, der Eigentümer. Der entscheidet, wer montiert. Im Brandfall wird er sachgerechtes Montieren und Prüfen nachweisen müssen.


    Nein, das ist nicht richtig. Die Eigentümer der Wohnung sind nach der HBO für die Montage der Rauchmelder verantwortlich. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder ist jedoch der Mieter verantwortlich.. Die Frage ist, ob es möglich ist, dass der Vermieter den Mieter freundlich bittet die Rauchmelder selbst zu montieren und ihm dafür einen Restaurantgutschein anbietet (und natürlich auch die Rauchmelder stellt).

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  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Nicht in jedem Bundesland, und meist nur für Neubauten/ Umbauten.


    Für die Funktion haftet, soweit ich weiß, der Eigentümer. Der entscheidet, wer montiert. Im Brandfall wird er sachgerechtes Montieren und Prüfen nachweisen müssen.


    Nicht meist, sondern in Ausnahmefällen.
    In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind nur in Thüringen und im Saarland Bestandsgebäude ausgenommen. In allen anderen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht müssen auch Bestandsgebäude (nach Übergangsfrist) nachgerüstet werden.


    Hier finden sich die gesammelten Informationen:
    http://rauchmelderpflicht.net/…elderpflicht-deutschland/


    Zitat

    Die Aufsichtspflicht, d.h. die Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht liegt beim Eigentümer (= ggf. Vermieter) und dieser muss somit sicherstellen, dass der Rauchmelderpflicht nachgekommen wird (Ausnahme: Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern).


    Die Wartung hingegen wird meist vom Besitzer/Mieter durchgeführt. In Bundesländern ohne eindeutige Regelung der Zuständigkeit für Montage und Wartung richtet sich die Landesbauordnung an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer für die Ausstattung, (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich und damit auch in der Haftung.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004 Die Eigentümer der Wohnung sind nach der HBO für die Montage der Rauchmelder verantwortlich...Die Frage ist, ob es möglich ist, dass der Vermieter den Mieter freundlich bittet die Rauchmelder selbst zu montieren und ihm dafür einen Restaurantgutschein anbietet (und natürlich auch die Rauchmelder stellt).


    Abgesehen von Deinen anderen Ausführungen: Ich hatte geschrieben (Du auch), dass die Verantwortung der Montage beim Eigentümer liegt. Im Brandfall ist zunächt der Eigentümer der Dumme, falls nicht korrekt montiert wurde. z.B. zahlt dann die Feuerversicherung evtl. weniger oder nichts.


    Fazit: Der Eigentümer sollte schon selber montieren, oder einen Fachmann beauftragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Aber die Frage ist, wenn vereinbart wurde, dass der Mieter die Wohnung wie gesehen vom Vormieter übernimmt und beim Auszug eben auch nicht renovieren muss (Nach dem Motto: Jeder macht es so wie es ihm gefällt).


    Ich kann mir nicht vorstellen, daß es so blöde Vermieter gibt die "wie gesehen vom Vormieter" in den Mietvertrag rein schreiben. Denn was ist schon juristisch "wie gesehen" wert? Gar nichts!


    P.S. Man darf auch nicht vergessen, daß viele Vermieter den Auszug eines Mieters ausnutzen (alias Renovierungsarbeiten) um zum Schluss noch mal Kasse zu machen bzw. die Kaution am besten gleich zu behalten. Vor Gerichten wird immer teuer kalkuliert, als es so eine Renovierung dem Vermieter in Wirklichkeit kostet. Von daher sollte man ein eigenes Interesse daran haben die Wohnung zu streichen, als wenn nachcher Mondpreise für die Beauftragung einer Firma verlangt werden. ;)

  • Nabend,


    hab da auch mal eine Frage:


    Ziehe diesen Monat in eine Wohnung unserer Wohnungsgenossenschaft ein. Mir sind nun nach dem Unterschreiben des Mietvertrages bei einer zweiten Besichtigung (zwecks Ausmessen der Küche) aufgefallen, dass im Schlafzimmer und Badezimmer sich einige viele Risse im Putz an den Decken/Wänden befinden. Außerdem sind die Ecken von Wand/Decke eingeschlitzt. Die Wohnungsgenossenschaft sagt, dass die Risse und die Ecken "Tapezierfähig" wären und Sie würden nichts weiter machen. Ich will zwar gar nicht tapezieren, sondern streichen und somit sind die Wände komplett neu zu verputzt bzw. die Risse zu schliessen. Aber auch wenn ich Tapezieren wollen würde, wäre dies m
    einer Meinung nach nicht tapezierfähig.


    Aussage vom Zuständigen Sachbearbeiter: Die Risse sind entstanden, da unterm Putz sich Holzbalken befinden und Holz arbeitet ja bekannterweise und dadurch entstehen diese Risse. Diese sind übertapezierfähig und somit sind keine Weiteren Arbeiten notwendig.




    Im Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung renoviert bzw. Tapeten- und Laminatfrei mit zugespachtelten Löchern übergeben muss bei einem eventuellen Auszug.


    Ist die Wohnungsgenossenschaft dazu verpflicht die Risse und Kanten zu reparieren? Will mir diese lästige Arbeit sparen - hab genug dort zu tun.

  • Ob die Schlitze/Risse einen Mangel der Mietsache darstellen, hängt von Größe bzw. der kosmetischen Beeinträchtigung ab und was im Mietvertrag vereinbart wurde. Grundsätzlich hast Du die Wohnung natürlich nicht in einen besseren Zustand zu versetzen, als sie es bei Übergabe war.

  • Danke erstmal für die schnelle Antwort.


    Größe und Beinträchtigung: Die komplette Decke ist von Rissen übersäht. Die Kanten sind aufjedenfall nicht übertapezierbar und erst recht nicht überstreichbar.


    Bin auch davon ausgegangen, das diese Räume auch mit Rigibsplatten verkleidet werden, da alle anderen Räumen eben mit diesen neu verkleidet wurden.


    Es geht mir im Moment auch weniger um die Übergabe bei Auszug, sondern darum, dass bis übernächsten Donnerstag die Wände in einem vernüftigten Zustand sind und ich da eigentlich nur Drüberstreichen muss.


  • Naja, für Risse, die an Bauteilkanten mehr oder weniger unvermeidbar entstehen gibt es flexible Bänder, die man hätte unter die Tapete kleben können. So entsteht quasi eine schwimmende Konstruktion, die gutmütiger auf Verformungen reagiert. So können Risse minimiert und großteils sogar ganz ausgeschlossen werden.


    Das eine Decke rissübersäht ist ist überdies nicht mit holzkonstruktionen zu erklären! da zu allen Zeiten großformatige Platten verbaut wurden, die gegeneinander nur an Fugen arbeiten können. Ggf. Ist hier die Ursache der Putz. Nur würden Schwundrisse im Putz wiederum nicht durch die Tapete reichen.


    Kanten sind, wie gesagt, immer ein Problem. Viele Leute lösen dieses in dem sie Pseudostuck in Eckbereiche kleben, der die Risse verbirgt.


    Bei Übergaben macht man Fotos und lässt die Fotodokumentation von der Gegenseite bestätigen. So ist der Urzustand fixiert und man streitet bei. Auszug nicht herum. Dies ist einer Situation in diversen Ballungsräumen natürlich Wunschdenken, da man froh sein muss überhaupt eine bezahlbare Bleibe zu finden. Aber als Genosse einer Genossenschaft sollte das schon machbar sein.


    Die Risse stellen übrigens keinen Mangel der Mietsache dar, sofern die Rissbilder bei Übergabe offensichtlich waren und man trotz des Vorhandenseins den Mietvertrag einging. Man kann also nicht basierend auf zum Übergabezeitpunkt offenbaren Mängeln Ansprüche ableiten. Die Übergabe fixiert doch den Zustand zum Zeitpunkt der Übernahme. Entsprechend muss man verhandeln, darf nicht mieten, kann aber bei offentlichlichen Mängeln nicht im Nachgang kommen...

    Zensur und Selbstzensur sind zum kotzen. Deshalb verabschiede ich mich aus diesem Forum. Automatische Zensur? Wer hat diesen Kotz hier eingeführt, geduldet und zugelassen? Zensur zu akzeptieren ist dumm und gefährlich zugleich. CU

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