Ich würde die Löcher zuspachteln und die Wand überstreichen mit einem neutralen weiß.
Der Nachmieter wird eh entweder streichen oder tapezieren.
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Zu den Schönheitsreparaturen zählen:
Streichen, Tapezieren und Kalken von Wänden und Decken
Streichen von Fußböden
Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren
Streichen der Innentüren
Streichen der Innenseite von Außentüren und Fenstern
Streichen von Scheuerleisten
Streichen von Leitungen, die über Putz liegen
Schließen von Dübellöchern
Nicht zu den Schönheitsreparaturen zählen:
Abschleifen und Versiegeln von Holzfußböden
Erneuern und Grundreinigen von Teppichböden
Abschleifen, Grundieren und Lackieren von Wandschränken
Streichen der Fenster von außen, von Balkonen und Terrassen
Instandsetzung der Fensterverkittung
Renovierung von mitvermieteten Kellerräumen
Streichen des Hausflurs und anderer Gemeinschaftsräume
Beseitigung von Schäden, die der Mieter nicht verursacht hat
Malerarbeiten, die nach Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten notwendig werden
Quelle: http://www.berliner-mietervere…/online/mm0107/010730.htm