Mietrechts-Frage

  • Ich würde die Löcher zuspachteln und die Wand überstreichen mit einem neutralen weiß.
    Der Nachmieter wird eh entweder streichen oder tapezieren.


  • Bei weiß wäre es ja kein Problem da man den Unterschied nicht sehen würde, aber da die Räume schon in einer anderen Farbe übernommen wurden, möchte ich vermeiden, dass jetzt die ganze Wohnung - wegen ein paar Löchern - renoviert werden muss. Im Mietvertrag steht:


    Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit, spätestens bei Ende des Mietverhältnisses, die je nach Grad der Abnutzung erforderlichen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten auszuführen.

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  • Wenn es helle Farben sind - genau so wieder malen und du bist das Problem los..

  • Wie ich bereits schrieb wird es unmöglich sein, die Farben nochmal neu anzumischen ;) Die Farben stammen vom Vormieter.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit, spätestens bei Ende des Mietverhältnisses, die je nach Grad der Abnutzung erforderlichen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten auszuführen.


    Also doch! Schönheitsreparaturen müssen laut Mietvertrag gemacht werden und dazu zählt nun mal Wände streichen. Warum deine Mutter überhaupt unterschiedlich gestrichene Wände vom Vormieter übernommen hat ist mir ein Rätsel.


    Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Wie ich bereits schrieb wird es unmöglich sein, die Farben nochmal neu anzumischen ;)


    Farben kann man nicht neu anmischen. Da spielt schon 1gr. eine Rolle. ;)

  • Soweit ich weiss, gilt nach ungefähr 5 Jahren eine Wandbemalung als abgewohnt. Nach ungefähr 5 Jahren müsstest Du eh komplett malern.


    Ich meine jetzt keine starre Fristenregelung. Ein Raucher müßte nach 2 Jahren neu malern.


    4 Jahre Abwohnen sind fast 5 Jahre. Ich würde versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln. Es geht auch um das Malern der Innentüren etc.


    Anteilig wirst Du auf jeden Fall malern müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Was steht im Mietvertrag? Wenn Renovierung beim Auszug vereinbart -muß sie alles neu streichen. Es könnte sogar noch schlimmer kommen, denn es gab mal ein Grundsatzurteil, daß man keine dunklen Farben bzw. exotischen verwenden darf, wenn man auszieht. Man hat sich -glaube ich- auf Weiß geeinigt, damit man eine einheitliche Rechtssprechung hat. In deinem Fall (braun bzw. blau) muß man dann entsprechend intensiver die Wände streichen.

    Das ist so nicht korrekt.
    Mittlerweile gehören auch bunte Töne akzeptiert. Allerdings z.B. nicht komplett schwarz.
    Wenn die Wand in gutem Zustand ist braucht auch nach 5 Jahren nicht Renoviert werden.
    Löcher in "normaler" Anzahl müssen auch nicht zugespachtelt werden, das gehört zur normalen Nutzung des Wohnraums. Durch das Zuspachteln kannst man mehr versauen wie ohne und muss dann mit Sicherheit streichen.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Das ist so nicht korrekt.
    Mittlerweile gehören auch bunte Töne akzeptiert. Allerdings z.B. nicht komplett schwarz.
    Wenn die Wand in gutem Zustand ist braucht auch nach 5 Jahren nicht Renoviert werden.
    Löcher in "normaler" Anzahl müssen auch nicht zugespachtelt werden, das gehört zur normalen Nutzung des Wohnraums. Durch das Zuspachteln kannst man mehr versauen wie ohne und muss dann mit Sicherheit streichen.


    Soso,mittlerweile.....(gilt nämlich komplett "höchstrichterlich" was anderes).


    http://www.stern.de/panorama/b…berstreichen-2069481.html

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Soso,mittlerweile.....(gilt nämlich komplett "höchstrichterlich" was anderes).


    http://www.stern.de/panorama/b…berstreichen-2069481.html


    Habe ich das richtig verstanden? Auch wenn keine Renovierungsklauseln vereinbart sind, muss die Wohnung in "neutralweiss" zurückgegeben werden?


    Und noch etwas anderes: Es gibt ja eine Rauchmeldernachrüstpflicht. Kann man eigentlich den Mieter bitten selbst die Rauchmelder zu montieren oder muss das zwingend von einem Fachmann gemacht werden?

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