Mietrechts-Frage

  • Jenachdem, ob die Wohnung in NRW liegt, könnte die neue Kündigungssperrfrist_verordnung von Interesse sein: http://www.nrw.de/landesregier…erordnung-fuer-nrw-12392/
    Soweit ich weiß, gibts die in ähnlicher Form auch in anderen Ländern.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Jenachdem, ob die Wohnung in NRW liegt, könnte die neue Kündigungssperrfrist_verordnung von Interesse sein: http://www.nrw.de/landesregier…erordnung-fuer-nrw-12392/
    Soweit ich weiß, gibts die in ähnlicher Form auch in anderen Ländern.


    Ist hier nicht einschlägig, weil die Mietwohnungen nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Laut TE wird das gesamte Haus an einen Käufer verkauft und nicht die Wohnungen einzeln.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Ist hier nicht einschlägig, weil die Mietwohnungen nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Laut TE wird das gesamte Haus an einen Käufer verkauft und nicht die Wohnungen einzeln.


    Oh, dann hab ich das wohl tatsächlich missverstanden.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Ich möchte mich hier mal mit einer Frage dran hängen:


    Folgende Situation:


    Habe in meiner letzten Wohnung exakt 1 Jahr gewohnt, Miete wurde immer pünktlich bezahlt. In dem einen Jahr gab es eine kleine Nachzahlung von 64€ welche ich auch sofort bezahlt und meine Nebekostenvorauszahlung danach erhöht habe. Kaution für die Wohnung betrug 2250€


    Die Übergabe lief problemlos. Nun möchte die Vermieterin mir vorerst nur 1700€ von den 2250€ zurückzahlen und die restlichen 550€ wegen einer eventuellen Nebekostennachzahlung einbehalten (die nächste Abrechnung wäre ~03/2014).


    Ich weiss, dass sie einen Teil deswegen einbehalten darf, aber ich habe auch gelesen das dieser Betrag angemessen und Begründet sein muss. Ich halte 550€ für vollkommen übertrieben.


    Ganz davon abgesehen sagte sie mir bei der Übergabe, dass wir bei dem Betrag wohl von 200-300€ reden. Natürlich hab ich dafür keine Zeugen.


    Was ist in diesem Fall angemessen und was nicht bzw. was soll ich in dieser Situation machen? Ich bin ja bereit einen Teil als Sicherheit zu hinterlegen, aber 550€ finde ich einfach nicht angemessen.


    Danke und Gruß
    Sebastian

  • Was für Nebenkosten sind denn über den Vermieter abgerechnet worden? Komplett alles inkl. Strom, Heizung etc. oder hast Du diese Posten direkt mit dem Versorger selbst geregelt?


    Ansonsten kann man als Anhaltspunkt nehmen: 10-15% dessen was Du an NK an den Vermieter in dem Jahr abgeführt hast. Und das werden ja kaum 5.000,- € oder mehr gewesen sein...

  • Hi,


    Wasser, Heizung, Müll etc. Strom hab ich direkt an den Anbieter gezahlt. Warm-Wasser ging über Durchlauferhitzer.


    Gruß Sebastian

  • Sie soll Dir darlegen, warum dieser Betrag angemessen sein soll.

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  • Ich habe mal eine Frage zwecks Auszug:


    Meine Mutter hat vor 4 Jahren eine Wohnung bezogen. Das Schlafzimmer war vom Vormieter in einem hellen Blauton und im Wohnzimmer eine Wand in einem hellen Braunton gestrichen. Die Wände wurden so von meiner Mutter übernommen und sie hat in diese Wände eine Hand voll Löcher gebohrt (für Bilder). Dass die Löcher zugespachelt werden müssen ist klar, nur was ist mit dem Überstreichen der Löcher?


    Reicht es, dass die Löcher in der Farbe weiß zugespachtelt werden, oder muss die komplette Wand in einem Farbton neu gestrichen werden? Exakt das aktuell vorhandene Blau, oder Braun neu anzumischen ist ja nahezu unmöglich.


    Vielen Dank vorab :)

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Dass die Löcher zugespachelt werden müssen ist klar, nur was ist mit dem Überstreichen der Löcher?


    Was steht im Mietvertrag? Wenn Renovierung beim Auszug vereinbart -muß sie alles neu streichen. Es könnte sogar noch schlimmer kommen, denn es gab mal ein Grundsatzurteil, daß man keine dunklen Farben bzw. exotischen verwenden darf, wenn man auszieht. Man hat sich -glaube ich- auf Weiß geeinigt, damit man eine einheitliche Rechtssprechung hat. In deinem Fall (braun bzw. blau) muß man dann entsprechend intensiver die Wände streichen.

  • Kommt drauf an was im Mietvertrag steht. Renovierung bei Einzug/Auszug?!

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

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