Richtig, Finger weg!
Oder möchtest du dich 4 Jahre an eine Wohnung binden?
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Richtig, Finger weg!
Oder möchtest du dich 4 Jahre an eine Wohnung binden?
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Oder möchtest du dich 4 Jahre an eine Wohnung binden?
Natürlich nicht.
Aber ich nehme an, dass solche Klauseln eh nicht rechtswirksam wären?
Ups, bis zu 4 Jahres kann rechtswirksam sein?! :eek:
Na, dann mache ich mal einen großen Bogen um solche Mietverträge! :top:
Ich hab mal ne ganz andere Frage und zwar was kann ich machen, wenn mir der ehemalige Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten will. Es geht darum, dass ich in meiner alten Wohnung eine Einbauküche drin hatte, in der ein Unterbauschränkchen defekt war. Der Vermieter war damit einverstanden, dass ich das Schränkchen entferne und dafür einen Gefrierschrank reinstelle, allerdings sollte der Gefrierschrank beim Auszug drin bleiben. Den Gefrierschrank den ich reinstellte, gehör meiner jetzt Ex die diesen mitgenommen hat. Nun möchte mein ehemaliger um 200€ einbehalten, wenn ich nicht zum 1.April einen Gefrierschrank besorge.
Damit bin ich allerdings nicht einverstanden, zum einen ist das Schränkchen defekt gewesen und die EBK sowieso schon mehrere Jahre alt und zum anderen, für 200€ kann man schon einen neuen Gefrierschrank kaufen.
Kann er nun tatsächlich die 200€ einbehalten?
Er hat nur den Anspruch auf das, was vereinbart war. Vereinbart war, dass du ihm den Gefrierschrank überlässt. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, dann hat er gegen dich einen Schadenersatzanspruch.
Ob 200 € für einen gebrauchten Gefrierschrank rechtens sind, kann niemand hier sagen. Der Anspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Wert, den der Gefrierschrank zum Auszugszeitpunkt hatte.
Fahr auf den Wertstoffhof, da stehen gerne Gefriefschränke rum.
Würd ich auch machen - irgend so ein Energiefressmonster!
Ich krame den Thread mal aus, da ich auch ne Frage zum Mietrecht habe.
Lt. unserem Mietvertrag gibt es für die Wohnung ein Tierhaltungsverbot (ausser Kleintiere wie Hamster, Vöglel etc.).
Zudem heißt es noch, dass für andere Tiere eine schriftliche Genehmigung seitens des Vermieters notwendig ist.
Jetzt ist der Begriff Kleintier seeehr dehnbar. Lt. Google sind die Meinungen 50/50, wenn es darum geht ob eine Katze ein Kleintier ist oder nun nicht. Da wir uns sehr gerne eine Katze zulegen möchten ist nun zu überlegen, ob wir den Vermieter darauf ansprechen, oder uns einfach eine Katze holen und es einfach drauf ankommen lassen, falls es beim Vermieter raus kommt und er uns darauf anspricht oder abmahnen will.
Freue mich auf Eure Meinung.
Wir haben in unserem Mietvertrag auch das Tierhaltungsverbot,
nach dem Einzug haben wir uns dann dennoch einen Shih-tzu angeschafft,der Vermieter hatte nichts dagegen da er klein ist, und keinerlei belästigung der anderen Mieter mit sich bringt.
Ist eben vom Vermieter & größe des Tieres abhängig.
Wenn es allerdings eine reine Wohnungskatze ist, wird er bei dir nichts sagen können, die macht nicht mehr "Ärger" als ein Kaninchen
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