Mietrechts-Frage

  • das übergabeprotokoll ist für den vermieter der beweis, dass die mietsache wie vereinbart übergeben worden ist. damit hat er seinen part des mietvertrages erfüllt und du musst dann erstmal deinen part erfüllen, ansonsten kann er die miete einklagen.


    ohne erfolgte übergabe der mietsache dürfte es für dich wesentlich einfacher sein, aus der sache rauszukommen, als das objekt erst mit den mängeln zu übernehmen und dann zu schauen, dass die mängel beseitigt werden oder du den mietvertrag wieder los wirst. ohne übergabe muss dir der vermieter hinterher laufen. mit übergabe musst du dem vermieter hinterherlaufen, was wesentlich unangenehmer sein dürfte...


    von daher nochmals der hinweis, die wohnung in diesem zustand auf keinen fall zu übernehmen und keine schlüssel annehmen etc.

  • Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Warum sollte man nicht vom Vertrag zurück treten können, wenn die Mietsache nicht im ordnungs- und/oder vertragsgemäßen Zustand ist...


    Das ist eine berechtigte Frage, aber wie gesagt, das gefühlte Recht...


    Als Ergänzung, da ich gerade noch mal genauer nachgefragt habe (es handelt sich übrigens um einen Verwandten 1. Grades, nicht um mich. Aber das ist Nebensache) :


    Mietvertrag wurde unterschrieben, bevor die Mängel ersichtlich wurden.
    Übergabeprotokoll wurde gestern nicht unterschrieben.
    Allerdings (Dummheit, Stress, *warum auch immer*) wurde ein handgeschriebener Text vom angehenden Mieter verfasst mit (sinngemäßem) Inhalt: "Ich kündige hiermit den Vertrag soundso wegen Sachmängeln". Jetzt befürchte ich mal stark, dass mit diesem Schreiben der Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist.


    Ansonsten wurden keine Schlüssel o.ä. angenommen.


    An dieser Stelle noch mal vielen Dank für eure Hinweise und Tipps!

  • ich würde den vermieter unter setzung einer frist mal schriftlich auffordern, das objekt mängelfrei zu übergeben, andernfalls trittst du vom mietvertrag wegen nichterfüllung seinerseits zurück.


    desweiteren würde ich ihn darüber informieren, dass er bei verstreichung der frist ohne mängelbeseitigung schadensersatzpflichtig ist. des friedens willen, verzichtest du auf schadensersatz wenn der mietvertrag beidseitig komplett ohne leistungen aufgehoben wird.


    die sache eurer kündigung würde ich mal nicht erwähnen und erstmal schauen ob er versucht, daraus ein zustandekommen des vertrages herabzuleiten.


    das würde ich machen, aber ich bin kein jurist.

  • Wenn die Mietsache schon so losgeht: Finger weg. Das wird kein gutes Verhältnis werden.
    Zum Fall konkret: Ohne unterschriebenes Übergabeprotokoll wurde die Wohnung noch nicht übernommen. Schriftlich auf die Mängel hinweisen und erst nach ordnungsgemäßer Erledigung das geänderte Übergabeprotokoll unterschreiben.
    Schließlich hat der Mieter Anrecht auf eine mängelfreie Wohnung!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Neues Thema: Verkauf der Mietwohnung durch Vermieter


    Hallo TT,


    ich hänge mich hier auch mal ran:


    Mein Vermieter hat mir gestern geschrieben, dass er beabsichtigt das Haus (3 Mietwohnungen, eine davon bewohne ich) zu verkaufen. Ich solle doch bitte eine Besichtigung ermöglichen.


    Soweit so gut. Nun beabsichtige ich jedoch noch einige Zeit in der Wohnung wohnen zu bleiben. Kann mir da irgendwas passieren? Tante Google sagt, dass ich nichts befürchten muss und ein neuer Käufer sogar den alten Mietvertrag übernehmen muss.


    Ein Gefühl des Unbehagens bleibt jedoch... Ist es begründet? Was könnte im schlimmsten Fall passieren?


    Dank und Gruß
    knolle

  • Zitat

    Original geschrieben von tknolle Ein Gefühl des Unbehagens bleibt jedoch... Ist es begründet? Was könnte im schlimmsten Fall passieren?


    Dank und Gruß
    knolle


    ... im schlimmsten Fall wird die Miete (im Rahmen des gesetzlich möglichen) später durch den neuen Eigentümer erhöht.


    ... im schlimmsten Fall ist das ein Geldgeier, der auf Renovierungen und guten Zustand seiner Gebäude keinen Wert legt. Du zukünftig bei Mängeln also mehr Reibereien hast.


    ... im schlimmsten Fall wird er per "was auch immer" versuchen, die bisherigen Mieter herauszuekeln um die Wohnungen dann ggf. teurer vermieten zu können.


    Ich denke, da passiert wahrscheinlich gar nix von :D

  • Generell ist es richtig, daß der neue Eigentümer den momentan geltenden Mietvertrag übernehmen muss. Du musst also nicht direkt beim Kauf ausziehen.
    Je nachdem was den neue Eigentümer vor hat, kann es aber sein, daß dieser anschließend auf Eigenbedarf oder wegen sonstwas kündigt. Dann müsstest Du natürlich raus. Das geht aber natürlich nur unter Einhaltung der im Mietvertrag geltenden Fristen.
    Oder der neue Eigentümer renoviert/Modernisiert die Wohnung, das würde dann zu einer Mieterhöhung führen.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
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    READY.

  • Danke für die Antworten.


    Das Haus ist aus den 50gern und wurde seit 25 Jahren nicht renoviert. Dementsprechend ist der Gesamtzustand. Man merkt, dass die aktuellen Besitzer nichts mehr reinstecken wollten.


    Da in dem Haus eine Wohnung frei steht, müsste ein Käufer doch zuerst diese für den Eigenbedarf nutzen, oder?


    Da der Preis ohnehin viel zu hoch ist, denke ich, dass ich noch eine kleine Gnadenfrist habe. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von tknolle
    Da in dem Haus eine Wohnung frei steht, müsste ein Käufer doch zuerst diese für den Eigenbedarf nutzen, oder?


    wenn diese seinen bedarf deckt, ja.
    wenn er jedoch mit seiner ganzen sippschaft einziehen will und die leere wohnung nur 30 m² hat und deine ein 5 zimmer prachtbau ist, dann darfste auch damit rechnen, dass er nicht in die kleine wohnung einzieht sondern dann deine will...

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