Massive Probleme mit MPtelecom

  • Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Da Frage ich mich, warum Du Dich nicht selber mit W-Support in Verbindung setzt und erst noch MPT dazwischen nimmst...


    Die Probleme bereitet hier ja wohl eher W-Support und nicht MPT.


    Solche Aussagen sind ja immer etwas für mich....


    Wo hat er denn das Handy gekauft?
    Und wo hat er Gewährleistung?


    Ganz einfach....bei seinem Händler und nirgendo anders.


    Gruß


    Snoopyracer

  • Reißerisch soll das nicht sein, fakt ist jedoch, dass ich seit einer Woche dort keinen mehr erreiche, weder per Telefon noch per E-Mail. Wie soll man da also was klären?
    Bei MP muss man ja praktisch Glück haben, jemand zu erreichen.


    Hoffe ihr könnt mich verstehen, dass ich nicht einseh, 400€ grad in "Luft" zu haben, und das seit 5 Monaten.


    Und zwecks Beweis: Am Telefon wurde weder von mir rumgeschraubt noch sonst was. Wenn ein elektronisches Bauteil dann ohne meine Schuld flöten geht, kann ich auch nix für.

    "...der Mond ist voll und ich hab auch schon Durst!" - Al Bundy

  • Wir rekapitulieren mal, weil hier schon wieder einiges an Halbwissen zusammengekommen ist... ;)


    Das Gerät ist vom März letzten Jahres. Die ersten 6 Monate sind vorbei. Seit Oktober letzten Jahres muss madx, wenn er bei seinem Verkäufer (mpt) Gewährleistungsansprüche geltend machen will, BEWEISEN, dass die reklamierten Fehler bereits bei der Übergabe des Gerätes vorhanden waren. Denn: Die gesetzliche Gewährleistung deckt AUSSCHLIESSLICH Defekte ab, die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden waren. In den ersten 6 Monaten wird lediglich zu Gunsten des Kunden angenommen, dass dies so war, und der Händler müsste das Gegenteil beweisen. Danach ist es dann wie gesagt umgekehrt.


    Daraus folgt: mpt hat das Gerät freiwillig angenommen, um für den Kunden die Garantieabwicklung mit w-support durchzuführen. Wenn sie (mpt) schlau waren, haben sie das in irgendeinem Auftrags- o.ä. Formular auch so vermerkt. ;)


    Für die Qualität des vom Hersteller mit der Bearbeitung von Garantiefällen beauftragten Unternehmens w-support ist mpt nicht verantwortlich. Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung, die bei der vorliegenden Wartezeit schon längst zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag ausgereicht hätten, sind nicht gegeben.


    Es bleibt am Ende allenfalls ein etwas fader Beigeschmack wegen der genannten Kommunikationsprobleme. Im Nachhinein gesehen wäre es wohl besser gewesen, den Kunden seine Garantieansprüche gleich direkt beim Hersteller geltend machen zu lassen. Schneller wärs dann zwar auch nicht gegangen, aber wenigstens bekommt man dann nicht so was hier auf die Mütze, ohne dass man das Ganze selbst proaktiv beeinflussen könnte...



    nutellatoast:


    Ansprüche aus der Garantie kann man nicht beim Hersteller UND/ODER Verkäufer geltend machen, sondern AUSSCHLIESSLICH beim Hersteller, es sei denn, es ist beim Kauf explizit vereinbart worden, dass der Verkäufer gleichzeitig auch die Garantieabwicklung für den Hersteller übernimmt.



    madx:


    Es ist eben NICHT Nonsens, dass Du Dich in diesem Falle auch selbst mit w-support hättest abgeben müssen. Einen Anspruch auf Gewährleistung hattest/hast Du nicht, da Du diesen nicht bewiesen hast (und mit Sicherheit auch nicht beweisen kannst), ergo hat mpt lediglich freiwillig die Einsendung des Gerätes an w-support für Dich übernommen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Epaminondas
    madx, bevor Du hier große Töne von Dir gibst solltest Du erst mal die Rechtslage studieren.


    Du hast ein einseitiges Handelsgeschäft gemäß BGB abgeschlossen.


    Nennen wir es Verbrauchsgüterkauf :)




    Zitat


    Dadurch stehen Dir theoretisch 24 Monate Gewährleistung zu. Praktisch allerdings musst DU ab dem 7. Monat beweisen, dass das Gerät bereits zum Kaufzeitpunkt einen Mangel hatte.



    Und? März 04 - Übergabe des Handys --> Dezember 04 - Nacherfüllungsverlangen (wohl) ggü. MP, wobei MP dieses durch die (fehlgeschlagene) Nachbesserung akzeptiert hat --> Anerkenntnis des Nacherfüllungsanspruchs des Verbrauchers "in anderer Weise" gem. § 212 I Nr.1 letzte Alternative BGB --> Rechtsfolge: Neubeginn der Verjährung der Sachmängelhaftungsansprüche des Verbrauchers (zumindest hinsichtlich des gerügten Mangels).


    Mit dem Neubeginn der Verjährung der Sachmängelhaftungsansprüche lässt sich auch sehr gut ein Neubeginn des Fristlaufs der Beweislastumkehr des § 476 BGB annehmen --> Dezember 04 bis Februar/März 05 < 6 Monate.


    Zitat


    Der Händler muss Deine Mängelrüge nicht akzeptieren sofern Du sie nicht durch entsprechende Gutachten untermauern kannst. Wenn MPT hier handelt, dann ist das kulant. Sie müssen ohne entsprechenden Beweis von Dir überhaupt nichts tun..


    Kann man so nicht stehen lassen. Evtl. wirkt hier die zeitliche Vermutung des § 476 BGB hinsichtlich des Vorliegens eines Sachmangels noch zugunsten des Verbrauchers! Dann ist ein Gutachten meist obsolet.


    Zitat


    Den Brief an MPT kannst Du Dir allerdings sparen.


    Wieso? Ich interpretiere in die Beschreibung von madx bereits 2 fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche, das Teil wurde schon an MP zurückgeschickt, riecht nach cash infolge Rücktrittsmöglichkeit...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
      nutellatoast:


    Ansprüche aus der Garantie kann man nicht beim Hersteller UND/ODER Verkäufer geltend machen, sondern AUSSCHLIESSLICH beim Hersteller, es sei denn, es ist beim Kauf explizit vereinbart worden, dass der Verkäufer gleichzeitig auch die Garantieabwicklung für den Hersteller übernimmt.


    Und genau das ist hier der Fall und um diesen geht es doch, oder?


    Zitat Garantieleistungen Motorola:


    INANSPRUCHNAHME DER GARANTIELEISTUNGEN


    In den meisten Fällen wird der autorisierte Motorola Händler, bei dem Sie den Motorola Personal Communicator mit Originalzubehör erworben haben und/oder von dem das Produkt installiert worden ist, die Garantieansprüche anerkennen und/oder entsprechende Garantieleistungen vornehmen. Alternativ können Sie sich auch bei der Kundendienstabteilung Ihres Mobilfunkbetreibers oder bei dem Motorola Call Center Ihres Landes unter den unten angegebenen Telefonnummern erkundigen, wie Sie Garantieleistungen in Anspruch nehmen können.

  • endlich nochmal im Kreuzfeuer der Kritik :D


    Für alle in der Kurzform:


    Kaufdatum 4.3.2004
    Ablauf der Garantie 3.9.2004
    Erste Einsendung an uns im Dezember 2004
    Erster Fehler von uns, Einsendung an Motorola, Flensburg mit der Bitte um Garantieabwicklung, welche eigentlich nicht mehr gegeben war.
    Nachweislicher Betrieb einer Noname Stummelantenne, die jegliche Art von Garantie- oder Gewährleistung verwirkt.
    Rücksendung auf unsere Kosten an den Kunden.
    Erneute Einsendung des Gerätes an uns durch den Kunden im Januar und Februar.
    Weiterleitung des Gerätes an w-support auf unsere Kosten mit erneuter Bitte um Garantieabwicklung.
    Nach erfolgter Reparatur durch w-support erneute kostenlose Rücksendung an den Kunden.
    Erneute Kundenreklamation, nunmehr hat das Gerät auf der Frontseite eine Delle und auf der Displayscheibe einen Kratzer.
    Nach umfangreichen Ermittlungen hat sich ergeben, daß wir vor dem Versand an den Kunden mit unserem Motorolaaußendisplaybeschädigungstoolwerkzeug eine Delle verusracht haben (machen wir grundsätzlich mit jedem Reparaturgerät) und w-support hat uns den Kratzer auf dem Display durch das erneute Updaten der Software (Datenkabel wird beim V600 jetzt durch die Displayscheibe dem Gerät zugeführt) bestätigt.
    email an den Kunden gesandt, daß wir den Austausch der Displays auf Kulanz durchführen werden und ihm das Gerät nach Austausch erneut kostenlos zurücksenden werden.
    Kunde eröffnet einen ach sind die so unkulant und böse Beitrag und wir senden das V600 trotzdem mit ausgetauschtem Außendisplay kostenlos zurück.


    Fazit: Mein Gott sind wir blöd :flop:

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