Massive Probleme mit MPtelecom

  • @ madx:


    Dein Ärger ist nachvollziehbar.


    Kann es sein, daß Du vielleicht einfach zu wenig Druck machst (scheint hier ja nötig zu sein)?


    Wenn jemand nach 5 Monaten (!!) ankündigt, nun bald (!?) zum Anwalt gehen zu wollen, dann ist das keine wirklich furchteinflößende Drohkulisse. :rolleyes:


    @ crooks:


    Im Hinblick auf die Wahrnehmung weiterer gesetzlicher Rechte kann Dein Vorschlag durchaus nachteilig sein. Wurde hier im Forum schon x-mal erläutert.

  • Zitat

    Original geschrieben von herold
    Vertragspartner ist für den Kunden aber nunmal die Firma, die den Vertrag vermittelt und das Handy geliefert hat, also hier wohl MPTelekom. Es ist aus Sicht des Kunden imho nicht einzusehen, warum man sich selbst um die Abwicklung einer Gewährleistungsangelegenheit bei einem Subunternehmen (hier W-Support) kümmern muß, das selbst vom Händler beauftragt wurde. Das ist bitteschön die Aufgabe des Händlers, der im Sinne der Kundenzufriedenheit mal bei seiner "Werkstatt" Dampf machen sollte.


    Gruß herold


    Diesem Statment muss ich mich hundertprozentig anschließen. Auch ich würde mich immer an meinen Händler wenden oder mich erst dann direkt mit dem Support in Verbindung setzen, wenn der Händler mir diese Vorgehensweise schriftlich absegnet.


    Was madx ja so anprangert ist neben der Schluderei bei w-support die Nichtbeachtung der Pflichten durch mptelecom. Er schreibt ja ganz klar, dass mptelecom sich nicht kümmert und auch nicht auf Anfragen reagiert. Dies ist die Art von Service, die den Namen nicht verdient.


    Allerdings hätte ich nicht 5 Monate lang gewartet. Setzte mptelecom schriftlich, damit meine ich nicht per Email, also per Einschreiben, in Verzug mit Fristsetzung von 2 Wochen und Androhung der Rückgängigmachung des Kaufvertrages.


    Dann werden die sich schon bei Dir melden.


    Grüße


    Guido

  • Gewährleistung des Händlers sollte aber auch dann kein Problem darstellen, wenn man sich an große Servicewerkstätten wie z.B. w-support gewendet hat und bei Gewährleistungsanspruch sich mit allen Unterlagen an den Händler wendet.


    Aber seid mal ehrlich, auf Gewährleistung kann man ja eh pfeiffen. Wer kann denn schon nachweisen, dass der Fehler vor dem Kauf bestanden hat ... liebes deutsches Recht :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von hpo
    Aber seid mal ehrlich, auf Gewährleistung kann man ja eh pfeiffen. Wer kann denn schon nachweisen, dass der Fehler vor dem Kauf bestanden hat ...


    Das gilt ja erst ab dem siebten Monat nach Kauf.


    Ob W-Support in der Qualität nachgelassen hat, wird übrigens auch hier diskutiert - auch wenn die Situation definitiv unbefriedigend ist, so ist es doch in der Sache nicht ausgeschlossen, daß die Verzögerung dort zu suchen ist. ;)

  • Was ich noch nicht verstanden habe: Befand sich das Gerät noch innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung? Falls ja, dann müsste sich mpt - bei aller Freundschaft - in der Tat sehr schnell was einfallen lassen.


    Falls es, wie von madx geschrieben, wirklich "nur" Garantie gewesen sein sollte (aber wir wissen ja, dass die meisten den Unterschied nicht kennen, von daher hat das auf Verdacht nichts zu sagen, dass er "Garantie" geschrieben hat ;) ), dann sieht die Sache natürlich anders aus. mpt hätte in diesem Falle theoretisch auch gar nichts machen brauchen - die Garantieabwicklung macht normalerweise der Kunde direkt mit dem Hersteller.


    Und ja, mir ist bekannt, dass es auch nach den 6 Monaten auch noch Gewährleistung gibt, aber wegen der Beweislastthematik und der IMHO recht eindeutigen Tatsache, dass es hier nicht um Schäden ging, die von Anfang an vorhanden waren, brauchen wir dies nicht weiter diskutieren.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Und vielleicht auch noch das:


    Gewährleistung zu geben, dazu ist der Händler GESETZLICH verpflichtet, die Herstellergarantie ist FREIWILLIG.


    w-support arbeitet allerdings nur nach den Bedingungen der freiwilligen Herstellergarantie und daher kann ein Kunde seine Rechte immer nur beim Verkäufer geltendend machen.


    Just my 2 Eurocent


    Michl


  • Die Garantie die der Hersteller gibt ist zwar freiwillig, dennoch ist sie Bestandteil des Vertrages und somit auch einklagbar.


    Seine Rechte aus der Gewährleistung kann der Kunde beim Verkäufer geltend machen, seine Rechte aus der Garantie beim Hersteller u/o Verkäufer. Für Motorola gelten diese Garantiebedingungen.


    Aufgrund der Beweislastumkehr wäre es in diesem Fall IMHO schlauer, die Motorola-Garantie in Anspruch zu nehmen.

  • Also gekauft hab ich es im März letzten Jahres.


    Und das ich mich selbst um die Reparatur bei w-support kümmern soll, ist nonsens. Gekauft habe ich das Handy bei MP und dort den Vertrag abgeschlossen. Und da somit MP mein Vertragspartner ist ist der Laden auch meine einzigste Anlaufstelle. Wie die dann mit der Reparatur verfahren, ist eine interen Angelegenheit und geht mich als Kunden nix an.


    Allerdings hat MP das bei mir auch schon versucht ich solle mal bei dem Reparaturservice anrufen, wo die das Handy beim 2. einschicken hingesendet haben. War übrigens nicht w-support sondern ein anderer laden (Name fällt mir grad nicht ein). Der erklärte mir auch nochmals, das nur MP meine Anlaufstelle ist. Ist ja auch logo.


    Ach ja, zum öffentlich an den Pranger stellen: Ich war jetzt echt geduldig, hab (kann mann ja schon sagen) monatelang angerufen und gemailt (mal abgesehen das größtenteils einfach keiner ran geht oder gar nicht zurückgemailt wird). Vor 2 Wochen versprach man mir, mich am selben Tag zurückzurufen und wollte extra meine E-Mail-Adresse. Kam aber auch nix.
    Sollen die Foren-User hier ruhig wissen, was MP sich hier erlaubt. 2 Mal kriegt man das Handy kaputter (damit mein ich Knicke und Kratzer verursacht durch Reparatur und dem Lautpsrecher) zurück als es war und dann geht fast nie einer ans Telefon und Antwortmails gibts auch keine mehr.


    Will doch nur mein Handy ordnungsgemäß zurück.


    Werd aber wie hier erwähnt jetzt einen Brief mit Fristsetzung per Einschreiben schicken.


    Hab die Nase voll.

    "...der Mond ist voll und ich hab auch schon Durst!" - Al Bundy

  • madx, bevor Du hier große Töne von Dir gibst solltest Du erst mal die Rechtslage studieren.


    Du hast ein einseitiges Handelsgeschäft gemäß BGB abgeschlossen. Dadurch stehen Dir theoretisch 24 Monate Gewährleistung zu. Praktisch allerdings musst DU ab dem 7. Monat beweisen, dass das Gerät bereits zum Kaufzeitpunkt einen Mangel hatte.


    Der Händler muss Deine Mängelrüge nicht akzeptieren sofern Du sie nicht durch entsprechende Gutachten untermauern kannst. Wenn MPT hier handelt, dann ist das kulant. Sie müssen ohne entsprechenden Beweis von Dir überhaupt nichts tun.


    Anders sieht das aus wenn der Hersteller eine Garantie auf seine Artikel gewährt. Sofern die noch gilt, kannst Du Dich darauf berufen. Da kannst Du dann auch rechtliche Mittel einlegen.


    Den Brief an MPT kannst Du Dir allerdings sparen.

    There and back again...

  • Zitat

    Original geschrieben von Epaminondas

    Der Händler muss Deine Mängelrüge nicht akzeptieren sofern Du sie nicht durch entsprechende Gutachten untermauern kannst. Wenn MPT hier handelt, dann ist das kulant. Sie müssen ohne entsprechenden Beweis von Dir überhaupt nichts tun.


    Ein Händler muß auch nicht auf seine Kunden eingehen, ihnen Ware verkaufen und kann auch getrost Verkaufsanfragen ignorieren, ob dies auf Dauer von Vorteil ist, bleibt abzuwarten!


    Service definiere ich jedenfalls anders.


    Wenn er die Mängelrüge nicht akzeptiert, könnte er es ihm zumindest mitteilen!


    Den Thread ansich finde ich unnötig reißerisch, sowas klärt man zeitnah und untereinander.


    Das Recht auf Wandlung besteht beim vierten Tausch............

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

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