Kostenpflichtige Rückrufe

  • Ich bin bergeistert, demnächst braucht man nicht mehr ans Telefon zu gehen, weil man dann schon zur Kasse gebeten wird.
    Und es gibt nicht mal eine Lösung dafür, na super Ingo...:mad: :flop:


    Ach ja, diesen Link solltet Ihr Euch mal durchlesen.


    Dann wisst Ihr auch was ich meine. Toll oder?


    Gruß Ben

  • -Bislang genügte es, bestimmte Rufnummernblöcke für abgehende Anrufe zu sperren. Mit dem Rückruf umgehen die Anbieter von Mehrwertdiensten sämtliche Sperren. Nun können erhebliche Kosten für ankommende Anrufe entstehen. Dafür gibt es keinerlei Sperrmöglichkeit.-


    Was soll dieser Schwachsinn :flop:

    Mitglied #14 des Nokia TT Taschenuhrbesitzer Club


    Opel Astra H Sport 5T, 1.7 CDTI in Starsilber mit Klimaautomatik, Sitz-Komfort-Paket 1, CDC 40 Opera, Bi-Xenonscheinwerfer, Fernbedienung am Lenkrad, IDS Sportfahrwerk, GID, Seitenschutzleisten und Rammschutzleisten in hinterem Stoßfänger, in Wagenfarbe, Mittelarmlehne und Orig. Opel Leichtmetallräder 7½ J x 18 im 11-Speichen-Design mit Reifen 225/40 R18. Jetzt auch mit MTEC´s H3.

  • Ich glaube nicht, dass solche Posten auf der Telefonrechnung jemals bezahlt werden müssten, wenn nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könnte, dass man selbst diesen Rückruf beauftragt hat.

    Wahrscheinlich werden die Telefongesellschaften dazu angehalten werden eine Ansage zu schalten, dass das folgende Gespräch für den Angerufenen kostenpflichtig ist.

  • Hi,


    IMHO ist es doch bei R-Gesprächen so, daß der Angerufene vor dem Anruf zustimmen muß das er die Gebühren übernimmt :confused: Eine Ansage wird da wohl rechtlich nicht ausreichen...

    Gruß
    berlibaerchen

  • Klingt zwar alles gefährlich, ist es aber nicht. Denn wie überall sonst auch bedarf es zwei Seiten zum Zustandekommen eines Vertrages. Bei den Dialern ist es nicht ganz so einfach, da die Verb. hierbei ja, ob nun mit oder ohne Wissen desjenigen welchen, vom eigenen Anschluß aus aufgebaut wird. Bei einem Rückruf hingegen, der für den Angerufenen Kosten verursacht, muß dieser Angerufene schlicht und ergreifend explizit zustimmen, damit ein entsprechender Vertrag zustande kommt. Und das bedeutet - egal ob man den Rückruf nun selbst initiiert hat oder nicht - dass beim Rückruf auf jeden Fall über den Umstand der auflaufenden Kosten informiert werden muß. Passiert dies nicht und kann der Anbieter dies auch nicht nachweisen, ist kein Vertrag zustande gekommen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Klingt zwar alles gefährlich, ist es aber nicht. Denn wie überall sonst auch bedarf es zwei Seiten zum Zustandekommen eines Vertrages. Bei den Dialern ist es nicht ganz so einfach, da die Verb. hierbei ja, ob nun mit oder ohne Wissen desjenigen welchen, vom eigenen Anschluß aus aufgebaut wird. Bei einem Rückruf hingegen, der für den Angerufenen Kosten verursacht, muß dieser Angerufene schlicht und ergreifend explizit zustimmen, damit ein entsprechender Vertrag zustande kommt. Und das bedeutet - egal ob man den Rückruf nun selbst initiiert hat oder nicht - dass beim Rückruf auf jeden Fall über den Umstand der auflaufenden Kosten informiert werden muß. Passiert dies nicht und kann der Anbieter dies auch nicht nachweisen, ist kein Vertrag zustande gekommen.


    Problematisch wird es nur dann, wenn z.B. auch eine Legitimation des Anrufs bzw. der Kostenerhebung per Tastendruck erfolgen kann und keine persönliche/fernmündliche Einwilligung mehr erforderlich ist.
    Es wäre dann ja auch denkbar, dass unseriöse Anbieter aus Fremdnetzen die Nummer einfach abrechen, auch wenn tatsächlich überhaupt kein Rückruf erfolgt ist.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    ----snip---
    Und das bedeutet - egal ob man den Rückruf nun selbst initiiert hat oder nicht - dass beim Rückruf auf jeden Fall über den Umstand der auflaufenden Kosten informiert werden muß. Passiert dies nicht und kann der Anbieter dies auch nicht nachweisen, ist kein Vertrag zustande gekommen.
    ----snap---


    Gebe dir vollkommen recht, theoretisch.


    Hier steht noch ein bisserl mehr, anscheinend wurde im konkreten Fall die Kosten nicht besonders hervorgehoben, es wurde nur gefragt, ob der Rückrufservice "bekannt sei". Außerdem, Zitat:

    Zitat

    Der Kunde kann also nicht nachweisen, dass er keinen Anruf bestellt hat. Wenn der Anbieter keine Aktion des Angerufenen voraussetzt - beispielsweise durch Drücken einer Taste am Telefon - und dann der Anrufbeantworter ‘drangeht’, können hohe Kosten entstehen, ohne dass das Opfer zunächst eine Möglichkeit hat, sich dagegen zu wehren.


    Mal schauen, man kann nur hoffen, dass die RegTP sich dieses Themas noch mal genauer annimmt...
    Aber dennoch, was ne miese Tour... :flop:


    Nio

  • eben hab ich so einen anruf bekommen! da war ein kerl dran der ziemich schnell irgendwas von germany direct oder so gefaselt und mich dann gefragt hat ob ich den anruf eines gewissen herrn ewald auf meine kosten uebernehmen werde!
    lustigerweise hab ich nicht die leiseste ahnung wer das sein koennte und habe den anruf daher explizit abgewiesen und gemeint dass ich den anruf NICHT annehme.
    bin jetzt mal gespannt ob da hoffentlich dann dementspechend auch nichts dazu auf meiner rechnung steht..
    kennt jemand eigentlich die anbieter von dieser R-Gespraech-Sache?
    wuerde mir gerne mal deren websites ansehen, denn nicht nur dass ich den der mich da anrufen wollte wohl nicht kannte habe ich auch keine ahnung welcher anbieter das gewesen sein koennte..
    aber mal ne frage gleich noch obendrein, gibt es das nicht schon seit jahren als leistung der deutschen telekom fuer irgendwelche eingehenden gespraeche aus dem ausland?
    ich meine als ich 1994 in den USA war gab es da auch schon irgendwie nummern der telekom die kostenlos aus dem AT&T netz erreichbar waren und mit denen man R-Gespraeche zu deutschen Anschluessen ueber einen Operator aufgeben konnte, kann das sein oder irre ich?
    viele fragen zugegebenermassen, aber ich bin schon mal gespannt auf eure antworten! ;)
    cU,
    Moe

  • meinst Du nicht die T-Card? Das funktioniert nämlich genau so....

    "Der Kampf gegen die Dummheit hat gerade erst begonnen." (Zitat unbek. Ursprungs)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!