Hallo,
ich habe bei Daheimsoppen.de einen Vertrag mit Auszahlungssumme abgeschlossen:
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=143736
Nachdem Daheimshoppen.de die versprochene Auszahlungssumme nicht überwiesen hat und auch keine Kontaktaufnahme möglich ist, frage ich mich ob ein Rücktrittsgrund besteht zumal ich dies hier in einem Thread gefunden habe:
ZitatAlles anzeigenHallo,
wer von seinem Händler die versprochene Auszahlung nicht bekommt, kann evtl. aus seinem Mobilfunkvertrag raus !
http://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/4191-1.html
Erfahrungsbericht zu einem Rechtsstreit (Thematik: Fa. Faircom/Grundgebührenerstattung) geht, möchte ich gerne folgendes anmerken:
Das Amtsgericht Hildesheim hat mit Urteil (Az.: 40 C 185/04), verkündet am 11.01.2005, unter teilweiser Abweisung der Klage (88% der Gesamtklageforderung) der Fa. Talkline entschieden, dass die Beklagte nach § 626 BGB zur außerordentlichen Kündigung des Mobilfunkvertrages mit der Fa. Talkline berechtigt war, weil die seitens der Fa. Faircom zugesagte Grundgebührenerstattung (die nach einigen Monaten ausgeblieben war) zum Wegfall der Geschäftsgrundlage geführt hat. Das Gericht hat angenommen, dass es dem Beklagten beim Abschluss des Mobilfunkvertrages ausschließlich nur um den Erhalt eines gerinfügig genutzten Handys ging und er den Vertrag mit der Fa. Talkline nicht geschlossen hätte, wenn nicht die in die Vermittlung des Mobilfunkvertrages eingeschaltete Fa. Faircom die Erstattung der Grundgebühr zugesagt hätte.
Insoweit hat daher das AG Hildesheim die Forderung der Klägerin (Fa. Talkline) abgewiesen.
Die Klage der Fa. Talkline hatte allerdings insoweit Erfolg (12% der Gesamtklageforderung), als der Beklagte zur Zahlung noch ausstehender Telefongebühren verurteilt wurde, die vor der ausserordentlichen Kündigung des Mobilfunkvertrages durch ihn entstanden sind.
Ein erfreulicher Ausgang, insbesondere nachdem die Fa. Talkline unter Einschaltung Ihrer Anwälte (um ehrlich zu sein: ich habe als Jurist schon juristisch überzeugendere Schriftsätze gelesen...) durch vorprozessuale Korrespondenz und ein Mahnverfahren etwas Druck machen wollte.
Das genannte Urteil des AG Hildesheim dürfte dort (unter Schwärzung der Parteien) erhältlich sein.
Mich wundert nur das man über Googel oder TT nichts darüber findet, da das eigentlich ein erfreuliches Urteil ist (Wenn es denn so existiert).
Kennt das von euch schon jemand oder hat sich sogar schon erfolgreich darauf bezogen?
Mfg
Mike