Vertragsrücktritt bei Nichtauszahlung einer vereinbarten Summe?

  • Hallo,


    ich habe bei Daheimsoppen.de einen Vertrag mit Auszahlungssumme abgeschlossen:


    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=143736


    Nachdem Daheimshoppen.de die versprochene Auszahlungssumme nicht überwiesen hat und auch keine Kontaktaufnahme möglich ist, frage ich mich ob ein Rücktrittsgrund besteht zumal ich dies hier in einem Thread gefunden habe:



    Mich wundert nur das man über Googel oder TT nichts darüber findet, da das eigentlich ein erfreuliches Urteil ist (Wenn es denn so existiert).


    Kennt das von euch schon jemand oder hat sich sogar schon erfolgreich darauf bezogen?


    Mfg
    Mike

  • Könnte das bei Faircom damit zusammengehangen haben, dass die pleite waren?


    Jedenfalls würde ich mal so aus dem Bauch heraus sagen, dass Du nicht aus dem Vertrag rauskommst, sondern stattdessen - notfalls eben per Gericht - Deine Forderung gegenüber daheimshoppen geltend machen/einklagen musst.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Naja, der Reaktion von Daheimshoppen nach zu Urteilen (nämlich keine) wird es wohl dort auch nicht anders ausschauen *reine Spekulation*


    Aber so abwägig finde ich das gar nicht. Es ist ja wohl auch ein Sonderkündigungsrecht möglich, wenn man ein defektes Handy geliefert bekommt und der Fehler sich nicht beheben lässt. Macht man bei online Bestellung von seinem Widerrufsrecht für das Telefon gebrauch, wird auch der schon aktivierte Vertrag rückgängig gemacht. Demnach werden Vertrag und Handy (bzw. am Vertrag gekoppelte Leistungen) als ganzes betrachtet und müsste bei Nichteinhaltung einer Vertragsleistung kündbar sein.


    Natürlich wäre der Weg, das Geld von Daheim Shoppen einzuklagen, der richtige, aber an der Erfolgsaussicht zweifle ich sehr stark. Bis jetzt scheinen 13 Leute aus dem Forum betroffen zu sein und DHS hatte bis jetzt einen sehr guten Ruf. Ich denke mal das man den nicht aufs Spiel setzt wenn man keine Schwierigkeiten hat.


    Deswegen denke ich das es sinnvoller wäre den Vertrag zu kündigen und einen neuen abzuschließen (wenn es so funktionieren würde ;) )


    Mfg
    Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von helmaker
    Aber so abwägig finde ich das gar nicht. Es ist ja wohl auch ein Sonderkündigungsrecht möglich, wenn man ein defektes Handy geliefert bekommt und der Fehler sich nicht beheben lässt. Macht man bei online Bestellung von seinem Widerrufsrecht für das Telefon gebrauch, wird auch der schon aktivierte Vertrag rückgängig gemacht. Demnach werden Vertrag und Handy (bzw. am Vertrag gekoppelte Leistungen) als ganzes betrachtet und müsste bei Nichteinhaltung einer Vertragsleistung kündbar sein.


    Du musst beachten, dass auch das obige Urteil von einem Amtgericht gefällt wurde, also keine Allgemeingültigkeit besitzt. Die nächste Instanz oder eine anderes Gericht könnte schon wieder anders entscheiden.


    Interessant wäre in diesen Fällen mal ein Grundsatzurteil vom BGH zu haben, das hätte dann schon Gewicht.

  • Würde das auch so sehen wie BigBlue, den die Auszahlung der Subvention hat dir ja der Händler und nicht der Provider versprochen.


    Das Urteil würde ich auch nicht allgemeingültig ansehen, und zum zweiten kannst du auch nicht behaupten das es sich bei dem Mobilfunkvertrag und der Auszahlung um eine untrennbare Einheit handelt.

  • Nachdem Du diesem Anbieter schriftlich (am besten der Nachweisbarkeit halber per Einwurfeinschreiben) eine Frist von 8 Tagen zur Leistung der ausstehenden Zahlung gesetzt hast und diese fruchtlos verstreicht, kannst Du entweder versuchen das Geld einzuklagen oder alternativ - und das wird die einfachere Lösung sein - vom Vertrag zurücktreten.
    Dann schreibst Du am besten noch kurz Deinen Mobilfunkanbieter an, schilderst ihm, daß Du den Vertrag bei "Daheimshoppen" abgeschlossen hast, sie jedoch nicht vertragsgemäß leisten und Du wegen Wegfalls des Geschäftsgrundlage mit Verweis auf das Aktenzeichen des o.g. Urteils außerordentlich kündigst.
    Im übrigen würde ich auch eine Strafanzeige wegen Betruges erwägen, auch nachdem Du außerordentlich gekündigt hast. Einen Schaden hast Du so oder so.


    BigBlue007
    Merke: Mit allgemeinen Gerechtigskeitserwägungen läßt sich niemals Juristisches entscheiden und auch spielt eine Insolvenz hierbei keine Rolle.


    Merlin
    Der Fall ist so trivial, daß es weder gegenläufige Rechtssprechung geben wird, noch wird sich der BGH damit befassen und selbst wenn, wird er sich niemals dagegenstellen.


    Martyn
    Der Mobilfunkvertrag fußt aber auf dem Vertrag mit "Daheimshoppen" und er ist in Vertragseinheit geschlossen worden - ob das nun untrennbar ist, spielt keine Rolle. Maßgebend ist nur, ob Helmaker den Vertrag geschlossen hätte, wenn man ihm die Auszahlung nicht zugesagt hätte.
    Genauso kannst Du einen Mobilfunkvertrag fristlos kündigen, wenn der Händler das in Vertragseinheit erworbene Handy nicht vertragsgemäß liefert oder z.B. nicht repariert.
    Die Mobilfunkanbieter können dann ihrerseits "Daheimshoppen" in Anspruch nehmen und ihren Schaden geltend machen.
    Das wäre ja aberwitzig, könnte man nach Belieben mit irgendwelchen Versprechungen Kunden an Mobilfunkverträge mit Dritten binden!

  • @ der_inquisitor


    genau so hatte ich mir das auch gedacht. Die Zahlungsaufforderung wurde von mir per Einschreiben verschickt und die Frist ist mittlerweile auch verstrichen. Eine Anzeige wegen Betruges wird es natürlich auch geben.


    Ich werde jetzt das Kündigungsschreiben an Eplus verfassen und auf eine Reaktion warten.


    Auf jeden Fall vielen Dank! :top:


    Mfg
    Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    [...] kannst Du entweder versuchen das Geld einzuklagen oder alternativ - und das wird die einfachere Lösung sein - vom Vertrag zurücktreten.
    Dann schreibst Du am besten noch kurz Deinen Mobilfunkanbieter an, schilderst ihm, daß Du den Vertrag bei "Daheimshoppen" abgeschlossen hast, sie jedoch nicht vertragsgemäß leisten und Du wegen Wegfalls des Geschäftsgrundlage mit Verweis auf das Aktenzeichen des o.g. Urteils außerordentlich kündigst. [...]


    Komplett falsch, wir hatten solche Fälle schon öfters im Laden und es gab immer vom Mobilfunkbetreiber Granit!
    Es sind zwei komplett verschiedene Verträge die hier rechtlich abgeschlossen wurden, und zwar einmal der Kaufvertrag mit dem Händler und der Mobilfunkvertrag mit dem Netzbetreiber/Provider.
    Wenn einer der beiden Verträge (in diesem Fall der Kaufvertrag) nichtig wird ist der andere Vertrag davon überhaupt nicht berührt!
    In so einem Fall kann man man nur sagen, vorher schauen und prüfen, Verträgen mit Auszahlung würde ich sowieso immer skeptisch gegenüber stehen weil so etwas gar nicht gern von den Mobilfunkbetreibern gesehen wird...


    Zitat

    [...]
    Genauso kannst Du einen Mobilfunkvertrag fristlos kündigen, wenn der Händler das in Vertragseinheit erworbene Handy nicht vertragsgemäß liefert oder z.B. nicht repariert. [...]


    Schon wieder voll ins Klo gegriffen.
    Der Vertrag ist noch nicht einmal dann kündbar wenn der Händler gar kein Handy mit dazugegeben hat (aus welchen Gründen auch immer...) geschweige denn wenn das Handy nicht funktioniert/verloren geht/gestohlen wird oder wie auch immer.
    Das allerhöchste der Gefühle ist in solchen Fällen (Reparatur dauert extrem lange oder zum wiederholten -> 5. oder 6. Mal) eine Kulanzgutschrift ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
    In solchen Fällen: Karte tauschen lassen, neues Handy kaufen, weiter telefonieren, alles andre lohnt den Aufwand nicht bzw. ist nicht von Erfolg gekrönt.

    Telekom Magenta Mobil XL Flex (=> zu Hause als Festnetzersatz in der Fritzbox 6850 5G (Rufnummer über DECT verfügbar))

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    Fritzbox 6850 5G, 6890, 6820 v1, 6820 v2, 6842, 6840 v2

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  • Zitat

    Original geschrieben von SchnittenGott
    ... Es sind zwei komplett verschiedene Verträge die hier rechtlich abgeschlossen wurden, und zwar einmal der Kaufvertrag mit dem Händler und der Mobilfunkvertrag mit dem Netzbetreiber/Provider. ...


    Der BGH und das AG Staufen sind da aber anderer Ansicht:



    Gruß


    muli

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