Rückgaberecht von online eplus vertrag + handy

  • hi... hätte da ne frage:


    hab mir online ein handy + vertrag bestellt. nun hab ich aber im nachhinein erfahren, dass es probleme mit der rufnummernportierung geben wird (weil vorheriger vertrag lief auf meine schwester).
    nun, dann bin ich mit meiner schwester in eplus shop vor ort gegangen und hab auf ihren namen einen vertrag gemacht und ein handy geholt (bzw. bestellt weil dies nicht vorrätig hatten).
    morgen oder übermorgen müsste mein online vertrag + handy kommen. sollte ich das gleich verweigern und zurückgehen lassen oder erst annehmen und dann wieder zurückschicken? ich vermute das ersteres geschickter ist!?
    der vertrag wäre somit unwirksam und das handy müssten die ohne probs wieder zurücknehmen!?
    hoffe, dass das alles so läuft wie ich mir das vorstelle.


    über infos bin ich dankbar.


    gruß.

  • Eine Nichtannahme stellt einen wirksamen Widerruf dar und erspart möglicherweise die Versandkosten.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • somit ist vertrag nichtig und das handy auch?


    sorry dass ich nochmal nachfrag, will aber nix falsch machen sonst steh ich mit 2 verträgen da - und das wäre für einen studenten nicht unbedingt tragbar :D

  • Solange du weder die Handyverpackung öffnest oder die SIM-Karte benutzt, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz.
    Gar nicht erst annehmen sollte aber auch reichen.

  • bei einem abgeschlossenen Handyvertrag bin ich mir da nicht so sicher, das hier das 14-tägige Rückgaberecht gilt, da ja der Provider auf Kundenwunsch einen Anschluß freigeschalten hat.
    ich werde mal gleich in den AGBs von meinem Vertrag schauen.


    habe eine Kleinigkeit gefunden:


    6.8 Eine Annahmeverweigerung einer Bestellung stellt keinen Widerruf gemäß Fernabsatzrecht dar.



    so genau lese ich das nicht in den AGBs, allerdings steht bei den meisten Anbietern, das Mobilfunkverträge wenn dann beim Provider selbst widerrufen werden müssen und nicht beim Händler, da ja der Vertrag zw. Nutzer und Provider selbst abgeschlossen werden.
    Auf alle Fälle darf die Karte nicht benutzt werden, ansonsten entfällt das Widerrufsrecht auf alle Fälle.

  • Zitat

    Original geschrieben von Godfath3r
    ... die SIM-Karte benutzt, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz.
    Gar nicht erst annehmen sollte aber auch reichen.


    Das ist falsch,
    das man durch eine Nutzung der Simkarte stillschweigend den Widerruf ausschliesst.
    Das Handy allerdings, darf man, "wie es im Handel möglich währe" testen.


    Ich habe selbst, einen online abgeschlossenen Vertrag bei E+,
    durch zurücksenden, also erst angenommen, widerrufen.


    Ich habe weder das Handy noch die Sim ausprobiert.


    Desweiteren ist im Paket ein Rücksendezettel, der muß ausgefüllt werden,
    " damit die Rücksendung bearbeitet werden kann".
    Dies geht natürlich nicht, wenn man die Annahme verweigert.
    Daher, würde ich es immer annehmen, und mir die Unterlagen durchlesen,
    sonnst habe ich nachher einen Vertrag, der irgend wo in Deutschland unterwegs, und ich muß die Rechnung zahlen, obwohl ich nichts habe.


    Denn, wenn der Vertrag rechtswirksam abgeschloßen ist, kann es dem NB egal sein, ob man den nun hat oder nicht.
    Auf jeden Fall, ist der Ärger dann groß.

  • Laß es zurückgehen bzw. schick vorher ein Fax oder einen Brief an E-Plus.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Beides ist machbar und auch richtig.
    Man kann einfach die Annahme des Paketes verweigern, das ganze geht zurück nach E+ und gut ist.
    Man kann es aber auch erst annehmen und anschließend selber Retoure senden.
    Mit beiden Varianten erwirkt man eine Stornierung des Vertrages.

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

  • Wird einem nicht sowieso das Handy und zusätzlich ein Formular geschickt, welches man unterschrieben zurückschicken muss, damit der Vertrag erst wirksam wird? So war es zumindest bei meiner Freundin. Wenn man das Formular also nicht unterschreibt und das Handy zurückschickt, kommt das einem Widerruf gleich, oder?
    Ich musste bei meiner Verlängerung und gleichzeitigem Tarifwechsel in den Web-Tarif auch extra unterschreiben, das hab ich aber per Fax erhalten. Daher weiß ich es nicht mehr genau, wie es per Post lief.


    mfG kingpulp

  • So, hab die annahme verweigert und mal sicherheitshalber bei eplus angerufen und nachgefragt: annahmeverweigerung stellt eine rückgabe dar. ich brauch nix weiter zu machen.


    Gruß.



    ps: was kostet die 0177-1000 ausm festnetz eigentlich?

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