Widerrufsrecht bei VVL (ohne Handy) ??

  • Hallo zusammen!


    Ich wollte mal fragen, ob ein Widerrufsrecht auch dann besteht, wenn man telefonisch eine VVL durchgeführt hat (in diesem Fall bei O2)?


    (Habe über die Suche leider nur was gefunden, in dem es um Verträge MIT Handys und deren Rücksendung geht.)


    Mein Vater hat seinen Vertrag, der eigentlich im Juli ausläuft, telefonisch verlängert und ist sich nun doch nicht mehr sicher, ob er ihn behalten möchte.(*ts* - Eltern!) :D


    Kann man die VVL auch innerhalb von 14 Tagen zurückziehen, sprich:
    Fällt eine telefonische VVL auch unter das Fernabsatzgesetz (Dienstleistung), oder gilt das nur für "richtige Waren", die man erhält?


    mfG kingpulp

  • Re: Widerrufsrecht bei VVL (ohne Handy) ??


    Zitat

    Original geschrieben von kingpulp
    Ich wollte mal fragen, ob ein Widerrufsrecht auch dann besteht, wenn man telefonisch eine VVL durchgeführt hat (in diesem Fall bei O2)?

    Man kann nach § 312d BGB auch Dienstleistungsverträge widerrufen, solange der Unternehmer noch nicht mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen hat.
    Da in Deinem Fall die Dienstleistung erst im Juli beginnt, kannst Du also vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die VVL vereinbart wurde. Nicht, daß Du glaubst, Du könntest ab Beginn der VVL noch 14 Tage lang widerrufen.


    Zitat

    (Fällt eine telefonische VVL auch unter das Fernabsatzgesetz (Dienstleistung), oder gilt das nur für "richtige Waren", die man erhält?

    Das Fernabsatzgesetz existiert seit 1. Januar 2002 nicht mehr als separates Gesetz und ist seither in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert worden.
    Wie erwähnt § 312d BGB greift mit der erwähnten Besonderheit auch bei Dienstleistungen.

  • Hallo,


    vielen Dank!


    Habe gerade noch das hier bei handykult gefunden.


    Darin steht ja, dass man erst wieder innerhalb der normalen Kündigungsfrist kündigen kann (also in dem Fall ab dem 21. Monat). Aber bezieht sich der 21. Monat nun auf die alte, oder auf die neue Laufzeit?
    Oder stimmt das Ganze nicht, was in dem verlinkten Thread steht, und ich habe definitiv das 14tägige Widerrufsrecht (bzw. mein Vater)?


    mfG kingpulp


    P.S. Was ist mit der Informationspflichtenverordnung? Muss man bei einer Verlängerung nicht erneut auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden? Der alte Vertrag wurde in nem Shop geschlossen, so dass damals keine Information nötig war. Aber bei der telefonischen Verlängerung hätte man meinen Vater doch auf die Rechtslage bzw. seine Möglichkeiten hinweisen müssen - oder nicht??

  • Du kannst definitiv widerrufen, mußt dann aber - wenn Du den Vertrag loswerden willst - innerhalb der Frist die Kündigung aussprechen. Diese beträgt nach den akutellen AGBs 3 Monate:

    Zitat

    8.2 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der
    Mindestlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert sich der 12-Monatsvertrag
    jeweils um weitere 6 Monate und der 24-Monatsvertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.

    Demnach mußt Du den Vertrag, der am x. Juli ausläuft spätestens am (x-1). April kündigen bzw. sollte die Kündigung schon zugegangen sein.
    Am besten Du schreibst in einem Brief, daß Du die VVL widerrufst und in der nächsten Zeile schreibst Du, daß Du mit Wirkung zum x. Juli kündigst.
    Es ist also Eile geboten, sofern Du den Vertrag nicht schon vor dem 11. Juli geschlossen hast! Ansonsten läuft der Vertrag erstmal 12 Monate weiter und Du kannst erst zum x. Juli 2006 kündigen.

  • Vielen Dank!


    Dann werden wir mal eine Kündigung aufsetzen und hoffen, dass das alles klappt ;)


    mfG kingpulp

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!