Hallo zusammen!
Ich wollte mal fragen, ob ein Widerrufsrecht auch dann besteht, wenn man telefonisch eine VVL durchgeführt hat (in diesem Fall bei O2)?
(Habe über die Suche leider nur was gefunden, in dem es um Verträge MIT Handys und deren Rücksendung geht.)
Mein Vater hat seinen Vertrag, der eigentlich im Juli ausläuft, telefonisch verlängert und ist sich nun doch nicht mehr sicher, ob er ihn behalten möchte.(*ts* - Eltern!)
Kann man die VVL auch innerhalb von 14 Tagen zurückziehen, sprich:
Fällt eine telefonische VVL auch unter das Fernabsatzgesetz (Dienstleistung), oder gilt das nur für "richtige Waren", die man erhält?
mfG kingpulp