SL45i und die Garantie...

  • Servus...
    also normalerweise sieht das so aus:
    Du hast auf ein Produkt, sagen wir mal, 12 Monate Garantie vom Hersteller.
    Tritt jetzt z.B. nach neun Monaten ein Defekt auf, und es wird kostenlos repariert oder getauscht, gilt trotzdem noch die ursprüngliche Garantiezeit von 12 Monaten. D.h. auf den Tausch oder die Raparatur gibt es nur noch 3 Monate Garantie!
    Muss der Kunde aber im Falle einer Kulanzregelung sich an den Kosten beteiligen, gilt das selbe Recht wie beim Neukauf, also volle 12 bzw. 24 Monate Garantie, ab Tag des Tausch´s oder der Reparatur!

  • Da bekommt man von Siemes für relativ wenig Geld eine Art Upgrade im Funktionsumfang und ein anderes Gerät und dann erwartest Du das die Garantiezeit damit wieder neu beginnt :confused:
    So würde sich das ja für Siemens nie rechnen.Jedenfalls nicht zu diesem Preis.


    Es ist ja auch wie speedster schon sagte, daß mit einem Austauschgerät die ursprüngliche Garantiezeit nicht verlängert wird...

  • Wo habe ich geschrieben, dass ich etwas erwarte? Ich zitiere mich mal selbst:

    Zitat

    Ich dachte, dass auf das SL45i dann zumindest wieder die Standard-Gewährleistungspflicht wirken würde!

    Es geht mir einzig und allein darum, dass ich das anders im Kopf hatte und deswegen frage ich im Forum nach.


    Ausserdem habe ich das Upgrade ohnehin bestellt, unabhängig von der Aussage der Hotlinerin.


    Dennoch ist es bei Siemens das eine oder andere mal schon vorgekommen, dass defekte Geräte beim Kunden angekommen sind, und dann möchte ich schon, dass nochmals kostenfrei getauscht wird.
    So einfach ist das.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Gewährleistungspflicht


    Ich bin sicher fonmarkt ist ein sehr guter laden,
    aber ich bin mir auch fast sicher das es im deutschen recht kaum eine möglichkeit gibt
    das der einzelhändler die Gewährleistungspflicht einfach ablehent.


    Es wäre sehr schön wenn fonmarkt mal etwas dazu sagen könnt:confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Schweigie
    [Es ist ja auch wie speedster schon sagte, daß mit einem Austauschgerät die ursprüngliche Garantiezeit nicht verlängert wird... [/B]


    ... da in diesem Falle aber 49,- Euro für den Upgrade zu zahlen sind, müsste die Garantie von neuem beginnen, da der Kunde sich an den Kosten beteiligt. Nur beim kostenlosen Tausch gilt die ursprüngliche Garantiezeit...

  • Re: Gewährleistungspflicht


    Zitat

    Original geschrieben von Tenchi
    Ich bin sicher fonmarkt ist ein sehr guter laden,
    aber ich bin mir auch fast sicher das es im deutschen recht kaum eine möglichkeit gibt
    das der einzelhändler die Gewährleistungspflicht einfach ablehent.


    Das ist absolut korrekt. Es ist erschreckend, was in diesem Thread wieder einmal für eine Unwissenheit bzgl. Gewährleistung und Garantie zutage tritt. Aber ich und anderen haben das nun schon oft genug und in verschiedensten Threads x-mal erklärt, heute habe ich irgendwie keinen Bock... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Bigblue007, nehms mir jetzt nicht übel, aber was sollte dieses Posting?


    Erschreckend finde ich an diesem Thread aber nun wirklich gar nichts. Ist es Dir lästig, wenn andere nicht das wissen, was Du weisst? Dann beachte diesen Thread schlicht und ergreifend nicht.


    Bitte entschuldige, dass wir das Forum dazu nutzen, wofür es u.a. gedacht ist: KnowHow- und Wissenstransfer! ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Betreffend sl45(i) upgrade:


    Auch ich habe dieses Jahr mein sl45 zu einem sl45i upgraden lassen. Dabei hat mit der freundliche Mitarbeiter bei der Siemens-Hotline erklärt, dass auf das Upgrade-Gerät 6 Monate "Garantie" (zum Begriff siehe unten) ab Lieferungsdatum gewährt werden.
    Ich weiß nicht, ob dies generell so ist, bei mir jedenfalls war die Garantie des "alten" sl45 noch nicht ganz abgelaufen (hatte noch 1 Monat Hersteller-Restgarantie).



    Betreffend Gewährleistungsrecht seit 01.01.2002:


    Im Zuge der Schuldrechtsreform hat sich einiges zum Positiven für die Endkunden getan:


    Im Einzelnen nehme ich Stellung zum sog. Verbrauchsgüterkauf (Regelfall), d.h. Kaufverträge zwischen einem Unternehmer (Einzelhändler) und einem Verbraucher (Endkunde) über den Kauf von Verbrauchsgütern (neue oder gebrauchte bewegliche Sachen).


    Auf Neugeräte gibt es nun 2 Jahre "Gewährleistung", für welche der Händler einstehen muss. Diese gelten für Mängel (Fehler), welche bereits bei Übergabe des Geräts vorhanden waren. Innerhalb der ersten 6 Monate trägt die Beweislast der Händler, d.h. er muss (vor Gericht) beweisen können, dass keine Fehler bei Übergabe da waren. Während der restlichen Gewährleistungszeit von 18 Monaten trägt die Beweilast der Endkunde, d.h. dieser muss beweisen, dass die Fehler bereits bei Übergabe vorhanden waren.


    Im Einzelnen hat der Verbraucher bei Mangelhaftigkeit des Geräts Ansprüche auf Nacherfüllung (Reparatur und/oder Nachlieferung), Rücktritt, Minderung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Wer genaueres wissen will, bitte PN an mich, da es hier zu umfangreich wird!)


    Auf gebrauchte Geräte kann die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr begrenzt werden.


    Parallel zu den Gewährleistungsansprüchen gegen den Einzelhändler gibt meist der Hersteller eine selbständige "Garantie". Innerhalb der Garantiezeit kann man neben dem Einzelhändler auch den Hersteller entsprechend seiner Garantiebestimmungen zur Verantwortwortung ziehen. Wie diese Bestimmungen im Einzelnen aussehen, ist unterschiedlich. Man sollte daher immer diese individuellen Bestimmungen lesen. Die Herstellergarantie ist freiwillig. Wenn der Hersteller allerdings eine solche Garantie gibt, ist er daran gebunden.



    Ich hoffe, ich habe euch nicht zu sehr verwirrt. Bei Fragen bitte PN an mich. Leider kann ich nicht sagen wann ich dazukomme, diese zu beantworten, da ich im Examensstress bin (2. Staatsexamen Jura).



    Grüße aus Regensburg!

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Ich wurde nach einer Quelle für meine o.g. Ausführungen gefragt. Dazu kann ich nur sagen, die Regelungen für das Gewährleistungsrecht findet man im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), genauer: §§433ff BGB.


    Ausführungen zu den einzelnen Vorschriften sind in einem Kommentar zum BGB, z.B. Palandt zu finden (aktuell 61. Auflage 2002).


    Die Ausführungen zum neuen Gewährleistungsrecht ab 01.01.2002 findet man allerdings nur im Ergänzungsband zum Palandt der 61. Auflage!!!


    Grüße aus Regensburg!

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