SL45i und die Garantie...

  • eviltom & Praemienhai:


    Trotz all Eurer juristischen Subsumtionen (die von den Nichtjuristen die wenigsten durchschaut haben dürften) haben wir in diesem Thread immer noch kein Ergebnis bzgl. der Garantie bzw. Gewährleistungsfrist für ein durch Upgrade erworbenes SL45i. Inzwischen geistern durch TT drei verschiedene Meinungen (angeblich alles Hotlineauskünfte), zwischen 6 und 24 Monaten ist alles möglich???

  • Moin,


    vielleicht kann ja einer unserer Juristen (oder juristisch Vorgebildeten), oder alle miteinander, eine kurze E-Mail an Siemens verfassen, mit der Bitte um Stellungnahme ?


    Dann bräuchten wir nur noch von "unseren Siemensianern" eine entsprechende Support-E-Mail-Adresse und dann sollten wir doch auf Antwort hoffen dürfen...


    Nur mal so, als Idee... ;-)


    Grüße,
    Guido

  • 2 Juristen, 3 Meinungen!


    Zitat

    Original geschrieben von Eisy
    ... haben wir in diesem Thread immer noch kein Ergebnis bzgl. der Garantie bzw. Gewährleistungsfrist für ein durch Upgrade erworbenes SL45i...


    Das ist richtig! ;)



    Zuerst müsste man mal feststellen,


    1. ob man für die 49,- EUR nur ein Softwareupdate erhält (von SL45 auf SL45i) ---> Werkvertrag


    2. oder ob man bei Siemens ein "neues" Gerät kauft (SL 45i, wobei mit "neu" durchaus ein gebrauchtes, also Swap-Gerät gemeint sein kann) und das alte Gerät in Zahlung gibt ---> Kaufvertrag


    Von dieser Einstufung hängt schonmal die gesetzliche Gewährleistung ab.


    Bei Annahme von 1. hat man noch seine ursprüngliche Gewährleistung und Garantie auf die Hardware (das Gerät ist ja rechtlich gesehen noch das "alte", auch wenn man ein Austauschgerät bekommen hat). Dazu kommt noch Gewährleistung für die Werkleistung (=Softwareupdate) sofern irgendwas mit dem Softwareupdate nicht geklappt hat.


    Bei Annahme von 2. hätte man eine neue gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten (bzw. von 12 Monaten, sofern zwischen Siemens und Verbraucher vereinbart da es sich ja um ein Gebraucht-/Swapgerät handelt)



    Ob und wielange Siemens dann zusätzlich noch eine Garantie auf das getauschte Gerät gibt, ist Sache von Siemens.



    Ich hoffe es ist einigermaßen nachvollziehbar! Auf eine der Alternativen möchte ich mich aber nicht festlegen (Juristen legen sich nie fest!:D). Eindeutig ist die Sache nämlich nicht. Beide Alternativen passen nicht 100% auf den vorliegenden Fall (z.B. spricht gegen Variante 2 daß man ja seinen alten Akku behält).



    In diesem Sinne
    Praemienhai :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Guido
    vielleicht kann ja einer unserer Juristen (oder juristisch Vorgebildeten), oder alle miteinander, eine kurze E-Mail an Siemens verfassen, mit der Bitte um Stellungnahme ?


    Ich wüßte nicht was das bringen sollte. Daß Siemens im Zweifel nicht nocheinmal für 1 oder 2 Jahre Gewährleistung gerade stehen möchte, dürfte ja klar sein... Siemens wird also zur 1.Variante tendieren.


    Aber wenn mir jemand einen kompetenten Ansprechpartner von Siemens mit E-Mail nennt, kann ich gerne eine Mail an Siemens schicken.




    Gruß
    Praemienhai

  • Zitat

    Original geschrieben von eviltom
    BigBlue007:


    Ich sagte ja auch, dass ich nur einen kurzen, allgemeinen Überblick gegeben habe.


    Auch den habe ich vergeblich gesucht, aber egal jetzt... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Nun ja, das Gerät wird getauscht. Man bekommt kein Gerät mit neuer Software zurück, sondern ein gebrauchtes (und 'runderneuertes') SL 45i (so zumindest die Aussage der Siemens-Leute).
    Ich würde also zu Fall 2 mit 1 Jahr Gewährleistung tendieren.
    Und der Akku ist zwar ein wichtiger, aber nicht Hauptbestandteil der Ware, oder?
    Gruß,


    Thungsten

  • Noch ne Frage zur Garantie: Ist nach dem Tausch zum SL45i dann der Lieferschein (Rechnung) vom GP-Mann der eigentliche Garantieschein zum Handy, den man im Garantiefall benötigt?


    Grüsse aus München
    morpheus2k

    Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten!!!

  • Ab dem Tausch ist das Handy mit der IMEI auf Deinen Namen bei Siemens registriert. Es genügt beim Gewährleistungsfall ein Anruf bei der Hotline unter Angabe der IMEI. Damit kann Siemens das "Verkaufs"datum feststellen.


    Der Lieferschein ist aber dann von Vorteil, wenn Du das Handy weiterverkaufst.

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Also auf dem Lieferschein von Siemens steht u.a. folgendes:


    SL45i Mobiltelefon Swap...
    kostenpflichtige Position
    getauscht wurde IMEI-Nr: xxxxxxx


    für Siemens ist damit eben nur ein Tausch (Swap) durchgeführt worden, und sie haben ja auch nicht damit geworben, dass es ein neues Gerät wäre, sondern nur ein kostenpflichtiger Tausch, als ob das alte Gerät def. wäre und der Kunde gegen Aufpreis ein besseres Gerät als Ersatz erhält.


    Und anscheinend ist Siemens so fair und macht wenigstens aus Kulanz weitere kostenlose swaps im Falle eines Defekts...


    ich glaube damit kann der Kunde zufrieden sein. :-)

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