SL45i und die Garantie...

  • Sebastian:


    Fühlst Du Dich auf den Schlips getreten, weil Du hier selbst auch mitdiskutiert hast? :confused:


    Mit der Suche (das Rote da oben) innerhalb von 5 Minuten gefunden:


    Klick
    Klick
    Klick
    Klick


    Um nur einige Beispiele zu nennen...


    Das Thema "Gewährleistung und Garantie" ist schon x-mal thematisiert wurden. Das wäre ein klassisches Thema für eine FAQ (JEHOWA! :D ) oder auch ein sticky posting.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • @ BigBlue007:


    Ich habe mir mal Deine gefundenen Threads angesehen. Es tut mir leid sagen zu müssen, dass die sog. Juristen in diesen Threads zwar teilweise Recht haben, aber im Zusammenhang für den Laien/Nichtjuristen keine eindeutigen Schlüsse zu ziehen sind. Vielmehr verwirrt es sogar mich als Rechtsreferendar, was da teilweise geschrieben wurde.


    Ich habe diese Threads schon früher mal kopfschüttelnd gelesen und wollte darauf schon fast mal antworten. Aber wahrscheinlich hätte dies unter den vorstehenden Ausführungen auch nicht mehr viel zur Verständlichkeit beigetragen. Der momentand Thread hat mich dann dazu bewegt etwas dazu zu schreiben.
    Ich will nicht behaupten, dass meine Ausführungen besser oder wissenschaftlich richtiger sind. Jedoch wage ich zu behaupten, dass sie zumindest für den Nichtjuristen knapp und übersichtlich einen kleinen allgemeinen Überblick über das neue Gewährleistungssystem geben.


    Wer dennoch Schwierigkeiten damit hat, und/oder Erläuterungen zu einzelnen Rechten oder Pflichten der Vertragsbeteiligten benötigt, der sollte sich tunlichst nicht nur auf irgendwelche Postings verlassen, sondern persönlich bei einem Juristen nachfragen. Da das gesamte Rechtsfolgensystem zu kompliziert ist, um es einem Nichtjuristen in der geforderten Kürze umfassend darzulegen, biete ich euch die Möglichkeit, bei konkreten Problemen mir per PN Fragen zu stellen, die ich sobald ich Zeit habe, gerne umfassend zu beantworten versuche.


    Grüße aus Regensburg!

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Zitat

    Original geschrieben von eviltom
    ... biete ich euch die Möglichkeit, bei konkreten Problemen mir per PN Fragen zu stellen, die ich sobald ich Zeit habe, gerne umfassend zu beantworten versuche.


    Und ich dachte, Rechtsberatung im Einzelfall sei ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten! :D ;)


    Aber du hast es ja dann bald geschafft. :)




    Gruß
    Praemienhai ;)

  • @Prämienhai


    Das Angebot von mir, unentgeltlich Auskunft über rechtliche Probleme auf dem Gebiet des Gewährleistungsrechts zu erteilen, bedarf keiner Erlaubnis nach dem RBerG (Rechtsberatungsgesetz).


    Ich "arbeite" ich nicht geschäftsmäßig iSd. Art. 1 §1 Abs. 1 RBerG, sondern gebe anderen Mitgliedern dieses Forums die Möglichkeit, an Informationen über das neue Schuldrecht, angewandt auf einen konkreten Einzelfall, zu gelangen.


    Selbst wenn man eine geschäftsmäßige Tätigkeit annehmen würde, wäre gem. Art. 1 §3 Nr. 8 RBerG die aussergerichtliche Besorgung von Rechtsangelegenheiten von Verbrauchern durch das Rechtsberatungsgesetz nicht berührt.


    Zudem werde ich nichtmal beratend idS. tätig, sondern kläre nur über die Rechtslage auf. Was dann der Verbraucher tut oder nicht tut ist ihm selbst überlassen.

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Zitat

    Original geschrieben von eviltom
    Zudem werde ich nichtmal beratend idS. tätig, sondern kläre nur über die Rechtslage auf. Was dann der Verbraucher tut oder nicht tut ist ihm selbst überlassen.


    Ist das nicht immer so? Jeder "Berater" zeigt doch nur die Möglichkeiten mit den unterschiedlichen Ergebnissen auf, entscheiden muß dann immer noch der Verbraucher bzw. derjenige, der beraten wurde.



    Ansonsten war meine Aussage nicht allzu ernst gemeint, wie man an den :D und ;) hätte erkennen sollen.



    Viel Erfolg bei deinen Prüfungen! :)

  • "Beratung"


    Wie sagt man so schön als Jurist: "Es kommt darauf an..." :cool:


    Praemienhai:


    Es war mir schon klar, dass Du das nur ironisch meinen konntest. Allerdings hätte Dein Posting einen negativen Eindruck auf Nichtjuristen machen können, im Hinblick darauf, ob nun meine "Beratung" erlaubt sei oder nicht. Deswegen die Klarstellung.


    Ansonsten: :)

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Zitat

    Original geschrieben von eviltom

    Selbst wenn man eine geschäftsmäßige Tätigkeit annehmen würde, wäre gem. Art. 1 §3 Nr. 8 RBerG die aussergerichtliche Besorgung von Rechtsangelegenheiten von Verbrauchern durch das Rechtsberatungsgesetz nicht berührt.



    Eine letzte Bemerkung zu der Thematik: Als baldiger Volljurist solltest du die Gesetzestexte aber schon bis zum Ende lesen. Dann würdest du auch feststellen, daß §3 Nr. 8 überhaupt nicht einschlägig für den von dir genannten Fall ist. Oder bist du eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherzentrale? :D



    Aber jetzt weiter ontopic! :)

  • Praemienhai:


    Lies mal ganz genau:


    "...und, wenn dies im Interesse des Verbraucherschutzes erforderlich ist, die gerichtliche Einziehung fremder und zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen von Verbrauchern durch Verbraucherzentralen und andere Verbraucherverbände, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, im Rahmen ihres Aufgabenbereichs."


    Wenn man es wörtlich (schriftlich) nimmt, dann hat nur der Fall der gerichtlichen Besorgung etwas mit den Verbraucherverbänden zu tun.


    Wenn man aber ein Komma in den Gesetzestext hineinliest (unmittelbar vor "durch ...", dann ist auch die von mir genannte außergerichtliche Besorgung von Rechtsangelegeheiten nur auf Verbraucherverbände anzuwenden.


    Fraglich ist nun, welche Intention der Gesetzgeber dabei hatte. Hier fehlen mir zuhause allerdings die Möglichkeiten, dies nachzulesen.
    Da es hier sowieso keine Rolle spielt, können wir diese Vorschrift aber vernachlässigen. :D


    Aber jetzt wirklich wieder on topic, please.

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Um mal kurz zum Thema zurückzukommen:


    Zitat

    Original geschrieben von eviltom
    Der momentand Thread hat mich dann dazu bewegt etwas dazu zu schreiben.
    Ich will nicht behaupten, dass meine Ausführungen besser oder wissenschaftlich richtiger sind. Jedoch wage ich zu behaupten, dass sie zumindest für den Nichtjuristen knapp und übersichtlich einen kleinen allgemeinen Überblick über das neue Gewährleistungssystem geben.


    Klingt gut. Nur: Wo sind Deine Ausführungen? :confused:
    Davon abgesehen bin ich allerdings davon überzeugt, daß die genannten Threads (und auch einige weitere, ich habe ja nur die ersten vier aus meiner Suchliste genommen) zumindest dahingehend eine positive Auswirkung haben, als sie Leuten, die überhaupt gar keine Idee von Garantie und Gewährleistung haben (und davon gabs hier im Thread ja wieder einige) zumindest einen ersten Eindruck geben, worum es geht. Einen Anspruch auf Vollständigkeit oder gar juristisch 100%ige Korrektheit können Ausführungen von Laien natürlich nie erheben, aber immerhin besser als gar nix.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • BigBlue007:


    Ich sagte ja auch, dass ich nur einen kurzen, allgemeinen Überblick gegeben habe.
    Wenn Du das Rechtsfolgensystem des Gewährleistungsrechts kennst, dann weißt Du sicher auch, dass diese nicht kurz und trotzdem verständlich für Laien wiedergegeben werden können.


    Daher biete ich nun an, in der nächsten Zeit einen umfassenden Überblick abzufassen, welchen man hier im Forum als FAQ veröffentlichen könnte, sofern ja trotz der bereits vorhandenen zahlreichen, und Deiner Ansicht nach auch hilfreichen Threads überhaupt noch ein Bedürfnis danach besteht.

    ... addicted to BlackBerry ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!