Einen festen Wohnsitz benötigt man schon.
Bei einem Umzug innerhalb von drei Monaten vor der Wahl, ist man nicht im neuen, sondern noch im alten Stimmbezirk wahlberechtigt. Wer sich nicht ummeldet, hat eventuell ein Problem. Wenn er keinen Nachsendeantrag zur neuen Adresse hat, würde die Wahlbenachrichtigung mit dem Vermerk unzustellbar zur ausstellenden Behörde zurückgehen. Wie die darauf reagiert, weiß ich leider nicht. Aber es wäre denkbar, dass der Wähler aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wird. :confused:
mfg
Foxy