"Ab wann" ist ein Wahlzettel ungültig?

  • Alle Stimmen sind ungültig


    Oh Gott, in meinem Wahlkreis sind ALLE Stimmen ungültig - die Wahlumschläge wurden abgeschafft:confused:
    Wolf

    Bright light city gonna set my soul, gonna set my soul on fire

  • Huch, ich habe gerade gelernt, daß man gar nicht in die Kringelchen reinkreuzen muß...


    Und ich habe mir sooooo viel Mühe gegeben.....


    Ich hatte mal einen Sozialkundelehrer, der behauptete, daß die Stimme auch ungültig ist, wenn man über den Rand der Kringel drüber schreibt.


    Naja, woher sollen die Ergebnisse der Pisa-Studie auch kommen...*zw*


    MfG


    Jens

  • Zitat

    Original geschrieben von jensh.
    Huch, ich habe gerade gelernt, daß man gar nicht in die Kringelchen reinkreuzen muß...


    Hm, wir wissen das jetzt. Aber ob das die Wahlhelfer auch wissen? :confused: ;)
    Aber ich denke mal, 95% der Leute, die sich zum Wahllokal begeben, werden auch gültige Kreuzchen in die Kringel machen. Is' ja nicht soo schwer...

  • Zitat

    Original geschrieben von jensh.
    Ich hatte mal einen Sozialkundelehrer, der behauptete, daß die Stimme auch ungültig ist, wenn man über den Rand der Kringel drüber schreibt.


    Genau das habe ich früher auch gelernt. Aber deswegen mach oich meine Kreuze auch biem nächsten mal wieder in die Kringel. Sieht ja auch besser aus so.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Weizen
    Und was ist, wenn ich zuerst in einer Ecke vom Stimmzettel ausprobier,
    ob der Kuli auch richtig schreibt?
    Müsste dann auch als unzulässiger schriftlicher Zusatz gelten, oder?

    Dann antworte ich dir mal als Experte :D


    Theoretisch wird über sowas im Wahllokal nicht einmal diskutiert,
    solange es nicht für Verwirrung sorgt. Ein Wahlzettel muß eindeutig sein.
    Hast du beispielsweise mit beiden Stimmen CDU gewählt,
    aber noch einen kurzen Strich bei der FDP gesetzt,
    kann man das als doppelte Stimmabgabe sehen und als ungültig bezeichnen.
    Wenn du links unten im Eck des Zettels aber unparteiisch kurz kritzelst, macht das gar nichts aus.


    Gestern hatten wir zwei interessanten Fälle.
    Jemand hatte mit der 1. Stimme SPD gewählt, und mit der 2. Stimme SPD und PDS.
    Ungültig war aber damit nicht der ganze Zettel, sondern nur die Zweitstimme.


    Ein anderer Fall sorgte ebenfalls für Kopfschütteln.
    Ein hartnäckiger CDU Wähler hat statt 2 Kreuzen bei der Union alle anderen Parteien durchgestrichen.
    Obwohl bei der CDU keinerlei Zeichen war, mußte der Zettel zugunsten der CDU gewertet werden,
    weil er dennoch eine eindeutige Aussage hat, wenn auch keine positive.


    Ansonsten gab es viele interessante Kombinationen, wie
    CDU - Grüne | PBC - Schill | Graue - Frauen


    Bei letzterem möchte ich nicht wissen wie die Wählerin aussah :D

    Signatur ist so 2002.

  • Re: Alle Stimmen sind ungültig


    Zitat

    Original geschrieben von wolf
    Oh Gott, in meinem Wahlkreis sind ALLE Stimmen ungültig - die Wahlumschläge wurden abgeschafft:confused:


    Moment mal - es gibt Wahlumschläge??
    Die gab es bei uns nicht! Ich hab den Wahlzettel gefaltet und in die Urne gesteckt, wie die anderen auch...
    Hab ich was falsch gemacht? Bin Erstwähler... :confused:

  • keine Umschläge ist OK


    Moin!


    Keine Umschläge ist OK. Gab es bei uns auch nicht. Alles i.O. keine Sorge.


    Mfg

  • Re: keine Umschläge ist OK


    Zitat

    Original geschrieben von Benj
    Moin!


    Keine Umschläge ist OK. Gab es bei uns auch nicht. Alles i.O. keine Sorge.


    Mfg


    Nur bei der Briefwahl ist der Wahlumschlag vorgeschrieben. Obwohl ich das ohne Umschlag nicht ganz O.K. finde. Einerseits darf man nur in der Kabine wählen und keiner darf einen beobachten (obwohl mir das egal ist, ob jemand weiß was ich wähle), andererseits ist das Papier so dünn, dass man nach Faltung problemlos erkennen konnte, was ich angekreuzt hatte (zumindest wenn man als Wahlhelfer an der Urne sitzt und die Wahlzettel schon kennt).


    Bei der Briefwahl muss der Wahlschein in einen Wahlumschlag, dann muss man einen Zettel ausfüllen, indem man eine eidesstattliche Versicherung abgibt und den Zettel mit dem verschlossenen Wahlumschlag in einen Wahlbriefumschlag stecken. Man kann auch mehrere Wahlumschläge mit den entsprechenden Begleitzetteln in einem Wahlbriefumschlag stecken. Ich frage mich nur, was passiert, wenn man so verfährt und einer der Wähler stirbt. Kann man anhand einer Nummer den Begleitzettel dem verschlossenen Wahlumschlag zuordnen oder sind dann alle Stimmen innerhalb eines Wahlbriefumschlages ungültig?


    Auch unfair: Wenn jemand per Briefwahl wählt und am Wahltag stirbt wird die Stimme nicht gezählt. Aber wenn jemand am Wahltag wählt und dann stirbt zählt die Stimme.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Re: Re: keine Umschläge ist OK


    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen

    [...]
    Auch unfair: Wenn jemand per Briefwahl wählt und am Wahltag stirbt wird die Stimme nicht gezählt. Aber wenn jemand am Wahltag wählt und dann stirbt zählt die Stimme.


    Aber auch nur, wenn der- oder diejenige erst "hinter der Urne" zusammenbricht (logisch!). Im Prinzip ist ja entscheidend, welchen Stand das bei der Briefwahl verwendete Wählerverzeichnis hat. Man kann also davon ausgehen, daß jemand, der just am Wahltag stirbt, nicht mehr im Wählerverzeichnis "ausgetragen" wird. Schließlich muß derjenige ja erst einmal "offiziell" tot sein ...


    Aber man muß sicher bedenken, daß man bei der Briefwahl von anderen abhängig ist, da ja erst die "Wahlhelfer" den Wahlumschlag aus dem Wahlbrief entnehmen und für den (Brief-)Wähler in eine Wahlurne werfen.


    Barrie :)

  • Re: Re: keine Umschläge ist OK


    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen

    Auch unfair: Wenn jemand per Briefwahl wählt und am Wahltag stirbt wird die Stimme nicht gezählt. Aber wenn jemand am Wahltag wählt und dann stirbt zählt die Stimme.


    Das ist nicht unfair, sondern falsch.
    Laut §39 (5) BWG zählt die abgegebene Stimme eines Briefwählers auch dann, wenn er vor oder am Wahltage stirbt.

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