"Ab wann" ist ein Wahlzettel ungültig?

  • oh, dann hab ich den von R.U.Serious zitierten §39 falsch gelesen


    Zitat

    (5) Die Stimmen eines Wählers, der an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig,
    dass er vor dem oder am Wahltage stirbt oder sein Wahlrecht nach § 13 verliert.


    :gpaul:



    Aber eigentlich ist ja auch das unfair, zumindest, wenn jemand genau weiß, dass er sterben wird oder aber die Staatsbürgerschaft abgeben wird.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Weizen
    Nur wenn beide Möglichkeiten unfair sind -- wie soll mas dann machen? ;)


    Fair wäre es, die Stimme nur dann zu zählen, wenn jemand am Wahltag zum Zeitpunkt der Wahllokalöffnung noch lebt bzw. noch deutscher Staatsbürger ist...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Na ja ich nehm an man hat einfach die Variante mit dem kleinsten Verwaltungsaufwand genommen... wär auch n Bisschen viel verlangt sonst -- und was ist, wenn einer genau bei der Öffnung des Wahllokals gestorben ist oder der Todeszeitpunkt nicht exakt feststellbar ist? ;)

  • Bei uns kam sogar einer (genau gesagt natürlich seine Frau), der bereits im februar gestorben war, aber trotzdem eine Wahlbenachrichtigung erhalten hatte.
    Aber zur Ausgansfrage: Man kann z.B, auch den Kreis ausmalen oder einen dicken Kreis drummalen oder das kreuzchen neben das Kästchen setzen, hauptsache der Wählerwille ist eindeutig erkennbar.
    In Zweifelsfällen diskutiert das Wahlvorstandsteam und fasst einen Beschluss. Diese Zettel werden dann auch in einen separaten Umschlag gepackt so dass sie vom Stadt/Kreiswahlvorstand u.U. nochmals bewertet werden können

    \/\/olfgangS

  • Zitat

    Original geschrieben von WolfgangS
    Bei uns kam sogar einer (genau gesagt natürlich seine Frau), der bereits im februar gestorben war


    Soso...


    Dein Wahlkreis ist nicht gelistet, oder? :D

  • Nachtrag: Seine Frau wählte (mit eigener Wahlbenachrichtigung) und übergab uns die Benachrichtigung Ihres (Ex)Gatten. Schon seltsam, das er immer noch im Wahlverzeichnis stand.

    \/\/olfgangS

  • Ist zwar etwas OT, aber mein Arbeitskollege hat grade ne interessante Frage gestellt:


    Was ist eigentlich mit blinden Wählern oder mit solchen, die körperlich so eingeschränkt sind, dass sie den Wahlzettel nicht mehr aus eigener Kraft ausfüllen können? Die Wahl ist ja geheim und somit darf eigentlich keine weitere Person sehen, was man wählt. Gibts in solchen Fällen Ausnahmen?

  • Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich an eine Person seines Vertrauens wenden, um das Kreuzchen zu setzen. Das kann ein Familienmitglied sein, aber auch ein Wahlhelfer (sic!) im Wahllokal. Die Person ist jedoch zum Stillschweigen verpflichtet. Ist ein bißchen wie bei der Schweigepflicht für Priester, Anwälte und Ärzte: Sie wissen's, aber dürfen es nicht weitersagen.


    Dieses Jahr wurden doch für Blinde zum ersten Mal Wahlschablonen eingesetzt, in die der Stimmzettel eingelegt wurde. Gibt's da eigentlich schon Erfahrungen?


    Barrie

  • Andere Frage: Braucht man einen festen Wohnsitz, um wählen zu dürfen? Sonst (oder wenn man umgezogen ist und sich nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat sowie bei der Post keine neue Adresse hinterlegt hat) können ja die Wahlbenachrichtigungskarten schlecht zugestellt werden, oder?

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