oh, dann hab ich den von R.U.Serious zitierten §39 falsch gelesen
Zitat(5) Die Stimmen eines Wählers, der an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig,
dass er vor dem oder am Wahltage stirbt oder sein Wahlrecht nach § 13 verliert.
:gpaul:
Aber eigentlich ist ja auch das unfair, zumindest, wenn jemand genau weiß, dass er sterben wird oder aber die Staatsbürgerschaft abgeben wird.