ZitatOriginal geschrieben von Cellbroadcast221
"Egal, wir tauschen das nicht und zurück geben gibt's auch nicht, da Sie es ja mit Vertrag gekauft haben!"
Bei einer solchen Aussage würde sich jeder Jurist freuen... Es gibt ein sogenanntes Rücktrittsrecht... Vor allem dann, wenn der Vertrag im Internet abgeschlossen wurde. Darauf würde ich bei einem Anruf bei gethandy verweisen... Sofern die sich nicht darauf einlassen sollten, würde ich nur mal ganz beiläufig das Wort "Anwalt" erwähnen...
Bei dem Kauf eines Gerätes ist davon auszugehen, das eben dieses voll funktionsfähig ist. Ist dies nicht der Fall, weshalb auch immer, kann JEDER Händler das Gerät als DOA (Dead on Arrival) deklarieren - auch wenn es sich dabei um einen Software-Fehler handeln sollte. Der Händler ist verpflichtet, das Gerät VOLL funktionsfähig bei Neuerwerb zu liefern.