Möchte gern in diesen RV wechseln. Bin Genossenschaftsmitglied aber keiner kann helfen?
Oder doch?
Danke
hagu
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Möchte gern in diesen RV wechseln. Bin Genossenschaftsmitglied aber keiner kann helfen?
Oder doch?
Danke
hagu
In den DGRV Tarif kommt man nur, wenn man:
- als Firma geführt ist (der Tarif muß als Geschäftskunde angelegt werden)
- die Firma Mitglied in einer Genossenschaft ist (seit 12 Monaten)
- die Firma die Rechnung bezahlt
Privatpersonen haben NICHT das Recht in diesen Tarif zu kommen (z.B. weil sie ein Konto bei einer Bank in der Genossenschaft haben)
Trifft das bei Dir zu? Bei bestehendem Vertrag einfach die Hotline anrufen, bei Neuabschluss am besten eine Email an mich:
sl @ handytick.de
gruß
Stefan
Daraus entnehme ich mal:
1) Ja, diesen RV gibt´s noch!
2) Ja, man kann auch mit bestehendem Vertrag (bei VVL) in ihn hineinwechseln!
Diese Infos sind ja zunächst mal von größtem Interesse für diesen Thread
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=164849
im Forum "Provider & Netzbetreiber".
Über die Zugangsvoraussetzungen hatte ich ja schon vor über einem Monat hier
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=1286965#post1286965
etwas geschrieben. In dem Thread, ebenfalls in "Provider & Netzbetreiber", geht es ja u.a. auch um den DGRV-RV von o2. Laut Ausdruck aus einem o2-Shop kann jedes Genossenschaftsmitglied diesen RV bekommen, als Legitimation dient beispielsweise ein "Nachweis der Dividendengutschrift", die jeder Anteilseigner einmal im Jahr bekommt.
Fest steht jedenfalls: Wenn die o2-Hotline behauptet, diesen RV gäbe es nicht mehr, ist das (mal wieder) schlichtweg falsch.
Axelchen
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Axelchen
Daraus entnehme ich mal:
1) Ja, diesen RV gibt´s noch!
2) Ja, man kann auch mit bestehendem Vertrag (bei VVL) in ihn hineinwechseln!
Diese Infos sind ja zunächst mal von größtem Interesse für diesen Thread
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=164849
im Forum "Provider & Netzbetreiber".
Über die Zugangsvoraussetzungen hatte ich ja schon vor über einem Monat hier
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=1286965#post1286965
etwas geschrieben. In dem Thread, ebenfalls in "Provider & Netzbetreiber", geht es ja u.a. auch um den DGRV-RV von o2. Laut Ausdruck aus einem o2-Shop kann jedes Genossenschaftsmitglied diesen RV bekommen, als Legitimation dient beispielsweise ein "Nachweis der Dividendengutschrift", die jeder Anteilseigner einmal im Jahr bekommt.
Fest steht jedenfalls: Wenn die o2-Hotline behauptet, diesen RV gäbe es nicht mehr, ist das (mal wieder) schlichtweg falsch.
Axelchen
Teilweise ist es Unwissenheit in den Shops, in den Rahmenvertrag dürfen definitiv nur Firmen (Privatpersonen sind NIE Mitglied in einer Genossenschaft). Wenn Euch jemand was anderes erzählt, nutzt die Chance, aber so sind die Richtlinien. Auch das der Anteil erst 12 Monate gehalten werden muß (gerade auf einer o2 Business-Schulung exact nachgefragt :cool: )
Wie kommt es dann, daß hier mehrere Personen (privat) ganz offiziell in diesem RV sind?
Der RV gilt für:
1. Genossenschaften, die dem DGRV angehören, z.B. alle Genobas und Raibas
2. Mitglieder von Genossenschaften, die Privatpersonen sind (also z.B. bei oben genannten Banken, bin selbst Mitglied bei einer).
3. seit neuem auch Mitglieder von Genossenschaften, die Firmen sind.
Nur, wer da rein will, muß schon ein bißchen kämpfen...
Gruß RolandK
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von RolandK
Handytick,
Wie kommt es dann, daß hier mehrere Personen (privat) ganz offiziell in diesem RV sind?
Der RV gilt für:
1. Genossenschaften, die dem DGRV angehören, z.B. alle Genobas und Raibas
2. Mitglieder von Genossenschaften, die Privatpersonen sind (also z.B. bei oben genannten Banken, bin selbst Mitglied bei einer).
3. seit neuem auch Mitglieder von Genossenschaften, die Firmen sind.
Nur, wer da rein will, muß schon ein bißchen kämpfen...
Gruß RolandK
Es gibt halt durchaus Verkäufer die davon ausgehen, das die Prüfung seitens o2 nicht ganz so genau genommen wird (oder es nicht besser wissen).
Und genau deshalb haben einige Netzbetreiber von genau dieser Genossenschaft mächtig Ärger am Hals, weil Unberechtigte in diesem Rahmenvertrag Mitglied sind, und der Genossenschaft selber keinen Vorteil bringen. (o2 schaut mittlerweile sehr genau auf die Legitimation, es kann aber durchaus sein, das noch welche durchrutschen).
Die Genossenschaft lebt aber von Mitgliederbeiträgen, die sie von Euch (denke ich mal) nicht bekommen.
Das ist so als wolltest Du als Privatperson im Großhandel einkaufen und sagst als Legitimation an der Kasse, Du seist doch Kunde bei einem Händler, der dort einkaufen würde.
Ich gebe hier nur die Sichtweise weiter, mir ist egal, ob Ihr dort reinkommt oder nicht.
ZitatOriginal geschrieben von RolandK
2. Mitglieder von Genossenschaften, die Privatpersonen sind (also z.B. bei oben genannten Banken, bin selbst Mitglied bei einer).
Richtig, ganz genau so sieht´s aus: Wer Genossenschaftsanteile einer dieser Banken besitzt, ist Genossenschaftsmitglied - auch als Privatperson - und nicht bloß Kunde! Und genau da liegt der entscheidende Unterschied: Es reicht nicht, Kunde zu sein, Anteilseigner zu sein dagegegen schon! Und genau deshalb reicht die Dividendengutschrift als Legitimation nämlich auch aus, weil nur Anteilseigner und damit Genossenschaftsmitglieder diese vorweisen können!
Axelchen
ZitatOriginal geschrieben von handytick.de
Die Genossenschaft lebt aber von Mitgliederbeiträgen, die sie von Euch (denke ich mal) nicht bekommen.
Sorry, wenn ich frage, aber was erzählst Du da?
Die meisten Genossenschaften(-banken) leben davon, dass sie Gelder verleihen, welche sie vorher zinsgünstiger von anderen Kunden zur Verwahrung erhalten haben. Das Risiko der Rückzahlung trägt die Bank.
Das heißt also, es gibt keine Mitgliederbeiträge wie z.B. in einem Sportverein
Jetzt kann man noch zusätzlich Mitglied der Geno-Bank werden und in der Regel ZAHLT die Geno-Bank hierfür dem Mitglied eine ordentliche Brutto-Dividende, die von Geno-Bank zu Geno-Bank schwankt, z.Zt. haben viele so um die 6%.
ZitatAlles anzeigenListe der Begünstigten des DGRV Rahmenvertrages
1. Die Mitglieder des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes e.V.
Im Einzelnen:
Spitzenverbände auf Bundesebene wie DRV, BVR und ZGV
Bundeszentralen und genossenschaftl. Spezialinstitute
Regionalverbände und Fachprüfungsverbände
Regionale Zentralbanken
Hauptgenossenschaften
Molkereizentralen
Viehzentralen
Weinabsatzzentralen
Gewerbliche Zentralen
Rechenzentralen
Sowie Gesellschaften, an denen eines dieser Mitglieder direkt oder indirekt mit mindestens 50% beteiligt ist (Beteiligungsgesellschaft).
2. Die den Spitzenverbänden und Regionalverbänden angeschlossenen Unternehmen des Kreditsektors, des ländlichen sowie des gewerblichen Waren- und Dienstleistungssektors sowie deren Beteiligungsgesellschaften.
3. Die den Fachprüfungsverbänden angeschlossenen Unternehmen des Kreditsektors und des gewerblichen Waren- und Dienstleistungssektors sowie deren Beteiligungsgesellschaften.
4. Mitglieder dieser Unternehmen, sofern es sich um Firmenkunden handelt und die Mitgliedschaft länger als 12 Monate besteht. Neue Mitgliedschaften können nur durch o.g. Mitglieder des DGRV erteilt werden.
5. Die Begünstigten werden bei Nutzung des Rahmenvertrages die Zugehörigkeit zum Kreis der Begünstigten in geeigneter Form nachweisen. Dies ist im Einzelnen möglich durch:
- Kopie des Mitgliedsausweises oder der Beitrittserklärung
- Legitimation oder Bestätigung durch die jeweilige Genossenschaft
- Nachweis der Dividendengutschrift
Hieraus könnt Ihr Euch jetzt selber Eure Schlüsse ziehen. Natürlich ist der Mitgliedsbeitrag hier der Anteil. An den Rahmenbedingungen ändert es trotzdem nichts (und die habe ich nicht aufgestellt) und dementsprechend lohnt es sich auch nicht, hier darüber zu diskutieren.
ZitatOriginal geschrieben von handytick.de
Hieraus könnt Ihr Euch jetzt selber Eure Schlüsse ziehen. Natürlich ist der Mitgliedsbeitrag hier der Anteil. An den Rahmenbedingungen ändert es trotzdem nichts (und die habe ich nicht aufgestellt) und dementsprechend lohnt es sich auch nicht, hier darüber zu diskutieren.
Ja, das mag ja stimmen.
Aber, dass Privatpersonen nicht Mitglied in Genos sein können, ist schlicht falsch.
Hier geht es um die Mitgliedschaft im DGRV. Diese ist nur Genos möglich. Also ist die Reihenfolge:
PrivatPerson (oder Firma) -> Geno -> DGRV.
Und nur der mittlere Teil ist RV berechtigt.
gez. der_blub (Stud. rer. pol. Genossenschaftswesen!)
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