@ handytick:
Du hast in der Liste die falsche Gruppe von Begünstigten fett hervorgehoben! Daß Privatpersonen keine unter Punkt 4 genannten Firmenkunden sind, versteht sich von selbst, hat aber auch niemand behauptet. Ich meinte folgendes:
ZitatAlles anzeigenListe der Begünstigten des DGRV Rahmenvertrages
1. Die Mitglieder des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes e.V.
Im Einzelnen:
Spitzenverbände auf Bundesebene wie DRV, BVR und ZGV
Bundeszentralen und genossenschaftl. Spezialinstitute
Regionalverbände und Fachprüfungsverbände
Regionale Zentralbanken
Hauptgenossenschaften
Molkereizentralen
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5. Die Begünstigten werden bei Nutzung des Rahmenvertrages die Zugehörigkeit zum Kreis der Begünstigten in geeigneter Form nachweisen. Dies ist im Einzelnen möglich durch:
- Kopie des Mitgliedsausweises oder der Beitrittserklärung
- Legitimation oder Bestätigung durch die jeweilige Genossenschaft
- Nachweis der Dividendengutschrift
Wer Genossenschaftsanteile so einer Bank besitzt, ist zwangsläufig Mitglied im DGRV. Und das muß man keineswegs schon ein Jahr lang sein, da als Legitimation alternativ zum "Nachweis der Dividendengutschrift" ja auch eine "Kopie der Beitrittserklärung" ausreicht: Mit dem Kauf der Genossenschaftsanteile tritt man der Genossenschaft bei, der Kaufvertrag ist gleichzeitig eine Beitrittserklärung!
Axelchen